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Frage zur Teilzeitarbeit in Elternzeit - wer kennt sich aus?

Hallo Ihr Lieben.

Hab meinem Chef mitgeteilt, dass ich 2 Jahre in Elternzeit gehe, wovon ich evtl im 2. Jahr in Teilzeit wieder arbeiten möchte. Nun will er von mir wissen, in welcher Form ich mir das vorstelle, 30 %, 50 oder 80 %  der regulären Arbeitszeit. Ich weiss das aber momentan noch nicht und weiss nicht, was ich nun antworten soll. Andererseits muss er ja auch planen können wegen Vertretung usw. Habt ihr eine Idee? Wisst ihr das Ganze dann finanziell aussieht? Gibt es Dinge, die ich beachten muss dabei? Will mir ungerne ins eigene Fleisch schneiden. Hab gehört, dass man gut aufpassen muss wieviel Stunden man wieder in Teilzeit arbeitet, um keine finanziellen Einbußen zu haben

Bisherige Antworten

Re: Frage zur Teilzeitarbeit in Elternzeit - wer kennt sich aus?

Hey Yasmin,

soweit ich weiß darf man während des Elterngeldbezuges nicht mehr als 30h pro Woche arbeiten, wobei dieses Einkommen auf das Elterngeld angerechnet wird. D.h. du bekommst weniger Elterngeld, als wenn du komplett zu Hause bleiben würdest.

Ich weiß ja nicht, wie sich das dann mit dem Elterngeld plus verhält, was im Januar 2015 eingeführt wird, da wird es sicherlich auch noch einige Änderungen geben.

LG Silvia

Re: Frage zur Teilzeitarbeit in Elternzeit - wer kennt sich aus?

Hallo. Ich schleiche mich mal ein. Da mich das Thema auch sehr interessiert hat.
Als erstes würde ich dir ans Herz legen auf jedenfall selbst bei der L- Bank anzurufen und dort nachfragen. Schreibe dir am besten vorher alles auf, damit du nichts vergisst.
Meine Erfahrungen und Antworten waren folgende:
In der Zeit wo du Elterngeld beziehst, das sind meistens zwölf und max. vierzehn Wochen wird tatsächlich das Elterngeld angerechnet. Es sei den du arbeitest nicht mehr als ?? Stunden.
Teilzeit in Elternzeit kannst du rechtlich mind. 15 Stunden und max. 30 Stunden / Woche arbeiten. Das rentiert sich aber klar nur nach der Zeit des Bezugs. Weil da wird dann nichts verrechnet. Wenn dein AG einverstanden ist könntest du auch mehr oder weniger arbeiten.
Du musst deinem AG bei Beantragung der Elternzeit nur sagen (am besten schriftlich) dass du vorhast in Teilzeit zu arbeit. Wievie Stunden musst du ihm noch nicht sagen. Theoretisch musst du dann nicht mal in Teilzeit arbeiten. Denn du hast schließlich Elternzeit für zwei Jahren beantragt.
Das Elterngeld plus gilt ab der Geburt im Jahr 2015 und betrifft dich nicht.

Re: Frage zur Teilzeitarbeit in Elternzeit - wer kennt sich aus?

Hi Yasmin,

offiziell musst Du Deinen Chef erst 7 Wochen vor Beginn der Teilzeitarbeit informieren. Von daher würde ich ihn um noch etwas Bedenkzeit bitten. Du kannst ja in der nächsten Zeit mal vorsichtig überlegen wieviel Du arbeiten möchtest, dazu gehört ja auch Dir schon mal Betreuungsmoglichkeiten zu überlegen. Dann kannst Du Deinem Chef schon mal eine ungefähre Größenordnung nennen. Das sollte ihm zu so einem frühen Zeitpunkt ausreichen.
Finanziell ist es so, dass Du ja nur 12 Monate Elterngeld bekommst, das bedeutet, alles was Du nach dem ersten Geburtstag verdienst hast Du zusätzlich zur Verfügung.
Ansonsten musst Du eigentlich nichts weiter beachten. Während der Elternzeit hast Du ein Anrecht auf Teilzeitarbei zwischen 15 und 30 Stunden. Andere Varianten gehen natürlich auch, nur dann muss Dein AG zustimmen.

Hoffe das hilft Dir ein bisschen weiter?

LG, Paula

Einschleich

Hallo,

ich hatte mich bezüglich deiner Frage vor der Geburt meiner Twins informiert. Unsere Elterngeldstelle teilte mir damals mit, dass ich im 2. Jahr voll arbeiten gehen kann, da nur das 1. Jahr, also die 12 Monate offiziell zählen. Du halbierst den Betrag auf zwei Jahre, gezahlt wird er ja aber nur für die ersten 12 Lebensmonate. Ich würde dir aber raten, einfach mal morgen vormitag dort anzurufen und zu fragen.

LG Kathi :ROSE:

Re: Frage zur Teilzeitarbeit in Elternzeit - wer kennt sich aus?

Hallo  Yasmin01,

also ich hatte eine Angestellt die ein paar Stunden während der Elternzeit bei mir gearbeitet hat.

Es ist ja so, dass du eh nur im ersten Jahr Elterngeld bekommst. Wenn du es dir auf zwei Jahre auszahlen lässt, ist es egal wieviel du dann dazu verdienst, weil nur das erste Jahr betrachtet wird. Im ersten Jahr gilt glaube ich eine Freigrenze von 130 Euro (aber Nagel mich nicht drauf fest) und alles was du darüber verdienst wird halt am Elterngeld abezogen. Im zweiten Jahr gilt keine Grenze mehr, da sonst ja jeder  beim Wiedereinstieg benachteiligt wäre der auf 2 Jahre auszahlen lässt.

Liebe Grüße

Re: Frage zur Teilzeitarbeit in Elternzeit - wer kennt sich aus?

Also grundsätzlich mal hast du die Wahl ob dir für Elterngeld in voller Höhe für 1 Jahr ausbezahlen lässt oder hälftig auf 2 Jahre ... 

Da du im 2. Jahr wieder arbeiten möchtest ist die erste Variante ja sinnvoll, dann kannst du im 2. Jahr wieder arbeiten soviel du möchtest und bekommst nix abgezogen 

Ok Danke Mädels, aber was soll ich meinem Chef bezüglich Arbeitszeit im 2. Jahr schreibejn? Er erwartet eine Antwort, die ich zur Zeit noch nicht weiss. :-(

Re: Ok Danke Mädels, aber was soll ich meinem Chef bezüglich Arbeitszeit im 2. Jahr schreibejn? Er erwartet eine Antwort, die ich zur Zeit noch nicht weiss. :-(

Dann sag ihm dich genau das, ein gutes Argument ist immer das du ja noch nicht weißt wie dein Kind so drauf ist und wieviel zeit du für dein Kind investieren musst...

es ist bis zu wieder arbeiten gehst ja auch noch eine ganze Weile zeit, verabrede einen Gesprächstermin in 6/7 Monaten und sag ihm das du ihm dann näheres sagen kannst .

 

lg

Re: Ok Danke Mädels, aber was soll ich meinem Chef bezüglich Arbeitszeit im 2. Jahr schreibejn? Er erwartet eine Antwort, die ich zur Zeit noch nicht weiss. :-(

Yep, genau das würde ich auch vorschlagen.
Ggf. Kannst Du überlegen ob Du ihm schon mal eine Größenordnung nennen magst. Ich hab meinem Chef z.B. gesagt dass ich nach ca. 14 Monaten wieder 20-30 Stunden arbeiten würde.
Lass Dich bloß nicht unter Druck setzen! Du weißt ja z.B. noch nicht mal ob Du bis dahin einen Kita-Platz hast.

Re: Ok Danke Mädels, aber was soll ich meinem Chef bezüglich Arbeitszeit im 2. Jahr schreibejn? Er erwartet eine Antwort, die ich zur Zeit noch nicht weiss. :-(

Hi,
ich mische mich auch mal ein... das kannst du einfach jetzt nicht beurteilen, nicht einmal in 6-8 Monaten, daher ist es rechtlich so, dass du es ihm 7 Wochen vorher sagen musst. Vielleicht steht aber ja jetzt schon fest, dass du nicht mehr als 50% machen willst o.ä., dann kannst du ihm das ja sagen, aber lass dich jetzt nicht festnageln, auch wenn er stinkig wird.
LG, Sybi

Re: Ok Danke Mädels, aber was soll ich meinem Chef bezüglich Arbeitszeit im 2. Jahr schreibejn? Er erwartet eine Antwort, die ich zur Zeit noch nicht weiss. :-(

öhhh, wenn du das Elterngeld im1. Jahr auszahlen lässt und nicht auf 2Jahre teilst, dann musst du nur beachten, dass du in der Elternzeit die 80% nicht überschreiten darfst,
LG, Sybi

Re: Frage zur Teilzeitarbeit in Elternzeit - wer kennt sich aus?

Noch eine kleine Ergänzung von mir, da das ElterngeldPlus erwähnt wurde. Auch wenn es euch nicht betrifft. Das ElterngeldPlus gibt es erst bei einer Geburt ab 01.07.2015 :(

Sehr schade für mich wäre es in Frage gekommen.

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