hallo
ich habe eine kurze frage zum kindergeldantrag, weil ich mir das gerade durchlese.
1. Es steht hier überall man muss den "ehegatten des antragstellers" angeben.
wie ist das wenn man nicht verheiratet ist. Muss man den Partner dann auch angeben?
2. und dann steht auch noch das welchen bezug man zu dem kind hat?
"Ehel. Kind", "als ehel. erklärtes kind" oder "nichtehel. kind". das wäre ja meiner ansicht das "nicht ehel. kind", oder?
ich hasse solche bürokratie