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Elternzeit

Hallo ihr Lieben,

ich habe da mal eine Frage zum Thema Elternzeit. Also wenn ich richtig informiert bin, dann werden die 8 Wochen Mutterschutz an die Elternzeit angerechnet. Da ich nach einem Jahr wieder arbeiten gehe, wäre mein 1. Arbeitstag quasi der 1. Gebrutstag meines Kindes, richtig?

Ist es denn auch möglich, keine vollen Jahre zu nehmen? Als Bsp. ET ist der 8.07.2014 und ich beantrage Elternzeit nicht für ein Jahr (bis zum 08.07.2015) sondern bis zum 31.08.2014.

Was das geld angeht, ist mir bewusst, dass es höchstens für 1 Jahr gezahlt wird.

 

Danke für eure Antworten und sorry falls die Frage dusselig ist?:-[

Bisherige Antworten

Re: Elternzeit

Hallo, also wenn ich nicht ganz falsch liege, kannst du bis zu 3 Jahre Elternzeit nehmen und es müssen keine vollen Jahre sein. Geld gibts im ersten Jahr oder du kannst es auf 2 Jahre aufteilen, dann bekommst du halt immer nur die Hälfte jeden Monat. Aber die Angaben sind ohne Gewähr:-[ 

Re: Elternzeit

Hallo Lilli,

also wenn du mit deiner Angabe „31.08.2014“ nicht vertippt hast – dieses Datum fällt noch unter der 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt. Mutterschutz endet bei ET 08.07.14 planmäßig am 02.09.14. Elternzeit beantragt man beim AG in der Regel 1 Woche nach der Geburt (7 Wochen Frist bis zu Beginn) und man muss gar nicht für 1 komplettes Jahr beantragen. Aber Elterngeld bekommst du auch nur so lange du nicht komplett wieder arbeiten gehst – bis zu 30 Std die Woche kannst du arbeiten gehen, allerdings wird das Geld auch erheblich gekürzt.

LG Min

Re: Elternzeit

Hallo Min,

na toll da hab ich mich tatsächlich vertippt.Es sollte 31.08.2015 heißen,sprich die Elternzeit wäre etwas länger als 1 Jahr...

Re: Elternzeit

Huhu,

na wenns so ist ;-)  klar kannst du das so beantragen.

LG Min

Re: Elternzeit

Du kannst nur 12, 24 oder 36 Monate beantragen.... Ich würde gerne 16 MOnate zuhaue bleiben aber das geht leider nicht :-(

 

Wir haben letzten Freitag eine Geburtsvorbereitungskurs in Sachen Finanzen gemacht... War sehr hilfreich...

Wenn du mäöchtest kann ich die Broschüre die es zum schkluss gab einsacannen udn dir per email schicken....

 

Sag bescheid. liebe GRuß Nicol

? Meinst du hier die Auszahlung von Elterngeld?

Ich kenne nämlich Frauen, die 7, 9, 14 oder 18 Monate Elternzeit (zh) hatten. Die Elternzeit was man beim Arbeitgeber beantragt ist unabhängig von der Auszahlung des Elterngelds...

Lt. S. 64-65 der offiziellen Broschüre vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - "Elterngeld und Elternzeit":

"Gleichzeitig mit der schriftlichen Anmeldung muss man sich verbindlich festlegen, für welche Zeiträume innerhalb von zwei Jahren die Elternzeit genommen werden soll."

Es steht aber noch fett gedruckt: " Eltern sollten ihre Elternzeit grundsätzlich nur für 2 Jahre anmelden, um die noch verbleibende Zeit flexibel gestalten zu können.

Aber es kommt eh darauf an wie kulant der Arbeitgeber ist. Ich habe während meiner 1. SS mit unserer Personalabteilung gesprochen, hatte gefragt wie zB das Schreiben aussehen soll usw - und habe auch gefragt wie das ist, wenn ich meine Elternzeit verkürzen möchte usw.  Kann ich euch nur raten, es auch zu tun ;-)

LG Min

 

@Lilli

Liebe Lilli,

ich schleiche mich einmal kurz ein.

Falls noch Fragen offen sind, kannst Du auch jederzeit unsere Expertin im Experten-Talk "Soziale Fragen zu Schwangerschaft und Familie" fragen.

Sie wird Dir deine Frage zur Regelung der Elternzeit sicherlich beantworten können.

Viele Grüße

Victoria

Re: Elternzeit

Huhu,

du kannst Elternzeit beantragen, solange du magst, längstens 3 Jahre. Das Elterngeld wird aber halt nur 12 Monate gezahlt, wobei die das Mutterschaftsgeld nach der Entbindung auf das EG angerechnet wird.

Rein theoretisch kannst du glaub ich sogar noch in der Schulzeit Elternzeit beantragen. Allerdings dann ohne Elterngeld. Elternzeit ist quasi die Zeit, in der dich dein AG freistellen muss. Unentgeltlich.

Mein ET ist der 5.7. KS Mitte Juni geplant. Ich nehme Elternzeit -erstmal- bis 31.8.15.

LG Kristin

Re: Elternzeit

Hi,

also in der Regel kannst du nur volle Monate Elternzeit nehmen (so sieht es das Antragsformular vor).

Ich habe bei meinem Großen (*15.10.10) 10 Monate Elternzeit genommen und damit war der 15.08.2011 wieder mein erster Arbeitstag. Du kannst aber auch mehr als ein Jahr nehmen, z.B. 15 Monate.

Wichtig ist nur, dass du die Auszahlungsart wählst - entweder dein voller Anspruch für max. 12 Monate (wobei da die 8 Wochen Mutterschutz dabei sind) oder 1/2 für max 24 Monate.

LG anni

 

 

 

 

 

 

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