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Elternzeit ab Geburt oder ab Ende Mutterschutz?

Ich muss Euch mal was fragen, die Kollegin aus der Personalabteilung hat mich heute schon wieder irritiert:

Sie war verwundert dass ich noch keinen Antrag auf Elternzeit gestellt habe, alle anderen würden das so machen dass die Elternzeit mit der Geburt beginnt. Ich denke allerdings, dass mir dadurch die Vorteile des Mutterschutzes nach der Geburt verloren gehen?! Und Elternzeit kann ich ja so oder so bis zum dritten Geburtstag nehmen.
Welche Nachteile ich habe, wenn ich Elternzeit erst ab Ende Mutterschutz nehme, konnte sie mir allerdings auch nicht sagen. Kennt ihr Euch da aus?

LG, Paula
Bisherige Antworten

Re: Elternzeit ab Geburt oder ab Ende Mutterschutz?

Hallo, ganz genau weiß ich es nicht. Aber bei meiner Schwägerin ist es so gewesen das sie die Elternzeit an den Mutterschutz angeschlossen hat, so wie Du es auch machst. Allerdings wäre es egal gewesen hat sie im Nachhinein erfahren, da das Elterngeld und wohl auch die Zeit auf den Mutterschutz angerechnet wird. d.H. es hat Ihr nichts gebracht, weil sie ja trotzdem nicht mehr Zeit und Geld hatte. 12 Monate ohne Papa und 14 mit Papas Zeit. 

Etwas kompliziert geschrieben, aber ich hoffe Du weißt was ich meine. 

LG Angela

Re: Elternzeit ab Geburt oder ab Ende Mutterschutz?

Hi Angela,

ja, es ist etwas kompliziert, aber genau so hab ich es auch verstanden. Denke nämlich auch, dass es bezüglich Dauer und Geld keinen Unterschied macht.

Danke & Liebe Grüße,

Paula

Re: Elternzeit ab Geburt oder ab Ende Mutterschutz?

Du hast 12 Monate Elternzeit, wobei der Mutterschutz da mit rein zählt. Beantragen kannst du Elterngeld erst wenn du Bescheinigung von der Krankenkasse über mutterschutzgrld und Frist hast. Oder meinte deine Kollegin die Beantragung beim Arbeitgeber?

Re: Elternzeit ab Geburt oder ab Ende Mutterschutz?

Huhu,

ja, sie meinte die Beantragung der Elternzeit beim AG.

LG, Paula

Re: Elternzeit ab Geburt oder ab Ende Mutterschutz?

Hallo, also in der Regel wenn man im ersten Jahr Zuhause bleibt beginnt die elternzeit ab Geburt. Die mutterschutzfrist zählt leider immer mit. Egal ab wann du den Antrag stellst .

von Geld Her bedeutet das das du bis 8 Wochen nach der Geburt dein bisheriges Geld bekommst, anteilig von Arbeitgeber und Krankenkasse. Nach diesen 8 Wochen bekommst du dann bis dein Kind 1 Jahr als ist ElternGeld ... Es macht im Prinzip keinen Unterschied ob du ab Geburt beginnst oder später der Mutterschutz wird immer angerechnet 

Re: Elternzeit ab Geburt oder ab Ende Mutterschutz?

Soweit ich mich erinnere musst du deinen ag 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit informieren. Bei 8 Wochen Mutterschutz nach Geburt also spätestens eine Woche nach ggburtn deines Kindes.

Re: Elternzeit ab Geburt oder ab Ende Mutterschutz?

Yep, das hab ich auch überall gelesen. Daher hat es mich auch so gewundert dass sie meinte ich wäre die erste, die die Elternzeit erst ab nach dem Mutterschutz beantragt.

Naja, das wäre nicht die erste Fehlinformation von ihr...

LG, Paula

Re: Elternzeit ab Geburt oder ab Ende Mutterschutz?

Huhu,

Elternzeit und Elterngeld sind zwei paar Schuhe. Elterngeld bekommst du 12 Monate. Der Anspruch auf Elternzeit erstreckt sich auf 3 Jahre.

VLG

Re: Elternzeit ab Geburt oder ab Ende Mutterschutz?

Hallo Paula.

Die Elternzeit beginnt erst nach dem Mutterschutz (für die Frau). die Elternzeit musst Du spätestens 7Wochen vor Beginn beantragen. D.h. Du musst spätestens 1Woche nach  ET(berechneter)  die Elternzeit beim Arbeitgeber beantragt haben. Am besten per Einschreiben oder ähnlich nachweisbares Verfahren. 

Beim Mann ist das anders. Wenn er ab Geburt Elternzeit nehmen will, muss er das 7Wochen vor mutmaßlichem ET machen. Er hat ja keinen Mutterschutz.

Die Zeit des Mutterschutzes wird immer von der Elternzeit abgezogen. D.h. Du kannst max. 3Jahre ab Geburt zuhause bleiben, im Sinne von Elternzeit. Und das heißt auch die Zeit des Mutterschutzes wird von der Zeit des Bezugs des Elterngeldes von 12 bzw. 14Monaten (wenn Männe auch Elterngeld bezieht) abgezogen. 

Ist etwas verwirrend, aber die Dame aus Deiner Personalabteilung sollte sich da auskennen, und Dich beraten und nicht verwirren. :-|Schließlich ist das doch ihr Fachgebiet?!?

grüße

Kacee

Re: Elternzeit ab Geburt oder ab Ende Mutterschutz?

Hi Kacee,

das ist ja genau das Elend. Sie wollte mir ja auch erzählen dass man Elternzeit nur in ganzen Jahren nehmen kann. Einige Freundinnen von ihr hätten gerne nur 1,5 Jahre genommen, aber das ginge ja nicht. *arrghh* Hat mir erstmal einen Schock versetzt, weil wir ja eine noch kompliziertere Varaiante gewählt haben. Zum Glück hatte ich alles schon mit meinen Chefs abgesprochen und sie hat sich dann auch informiert, dass das doch geht. %)

Naja, ich werd sie wohl nochmal fragen. Soll sie mir bitte mal erklären was ich für einen Nachteil haben soll wenn ich die Elternzeit erst nach Ende Mutterschutz nehme. Wobei, wenn ich so drüber nachdenke (und nochmal Deinen Text lese) wird es wohl so sein, dass sie das mit der Regelung für Väter verwechselt! :GIRL 101:

Liebe Grüße,

Paula

Re: Elternzeit ab Geburt oder ab Ende Mutterschutz?

Bist Du da an eine Azubine geraten? 

Nach meiner letzten, grottigen Beratung (ich hatte vorab eine Agenda mit den Themen geschickt, die wir besprechen wollen, und wir haben trotzdem keine Antworten bekommen.:DEVIL:), hatten wir entschlossen uns zukünftig an eine andere Mitarbeiterin der Personalabteilung zu wenden. 

Vielleicht hast Du auch dazu die Möglichkeit? 

Manchmal kann man über die Inkompetenz noch lachen, aber über kurz oder lang wird man eben dann doch schlecht beraten zu Themen, wo man sich selber nicht so gut informiert hat. 

Ich meine: nur jahresweise Elternzeit? :-D So ganz informiert scheint die Dame jetzt nun wirklich nicht zu sein.

schöne Grüße

Kacee

Re: Elternzeit ab Geburt oder ab Ende Mutterschutz?

Hi Kacee,

die "andere" Ansprechpartnerin aus der Personalabteilung hat mich letzte Woche am ersten Tag meines Mutterschutzes angerufen und gebeten nochmal in die Firma zu kommen um ein paar formelle Dinge zu regeln, ich wäre ja "so plötzlich weg" gewesen! :-D Normalerwiese hätten sie da ihre übliche Vorgehensweise mit geung Zeit, weil ALLE ANDEREN ja Elternzeit ab Geburt nehmen (und sie dann den Antrag vorliegen habe und merken dass was zu tun ist)! %)

Na ich bin mal gnädig und schau morgen mal vorbei. Wobei ich mich schon frage ob es unbedingt sein muss mein E-Mail-Konto zu deaktivieren, wo ich doch Ende Februar schon wieder da bin? Naja, müssen sie wissen... Jedenfalls werde ich die Gelegenheit nutzen anschließend nebenan schwimmen zu gehen.

Liebe Grüße,

Paula

*einschleich*

Hi Paula,

ich schleich mich mal ein, da von Berufswegen (mache Lohnabrechnungen im Steuerbüro) öfter mit dieser Frage zu tun habe.

Elternzeit

Bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres deines Kindes kannst du auf Antrag bis zu drei Jahre Elternzeit nehmen.

Die 8 MuSchu nach der Geburt zählen immer dazu.

Die Elternzeit musst du 7 Wochen im voraus bei deinem Arbeitgeber beantragen - also streng genommen 7 Wochen vor der Geburt.

Wenn du volle drei Jahre nehmen willst, musst du am 3. Gebrutstag deines Kindes wieder arbeiten.

Elterngeld

Dies bekommst du nur für ein Jahr und du musst es bei deiner Stadt / Gemeinde beantragen.

Auch hier beginnt der Bezugszeitraum am Tag der Geburt.

Das Muttschaftsgeld wird auf dein Elterngeld angerechnet.

Hinweis: Das Mutterschafts- und das Elterngeld unterliegen dem Progressionsvorbehalt. Es ist zwar grundsätzlich steuerfrei, aber es erhöht den Steuersatz für euer übriges Einkommen. Richte dich also auf eine Steuernachzahlung für die Jahre ein, in denen du Mutterschafts- / Elterngeld bezogen hast.

VG

Re: *einschleich*

Huhu,

danke für die Infos!

Aber kannst Du mir auch sagen was für einen Nachteil es haben soll wenn ich die Elternzeit erst ab Ende Mutterschutz beantrage? Eigentlich ist es doch bzgl. Dauer und Geld egal, oder?

Und ist es tatsächlich so, dass man ab Geburt Elterngeld bekommt? Ich dachte es wäre genau umgekehrt...man bekommt Mutterschaftsgeld und die Differenz vom AG und das Elterngeld wird darauf angerechnet???

LG, Paula

Re: *einschleich*

Hi Paula,

Du kannst die Elternzeit zwar ab Ende der Mutterschutz beantragen, aber die 8 Wochen MuSchu nach der Gebrut werden grundsätzlich auf deinen gesamten Anspruch auf Elternzeit angerechnet.

Bsp.: Dein Kind kommt am 18.09.2014 zur Welt. Dein MuSchu endet am 12.11.2014. Du kannst vom 18.09.2014 bis zum 17.09.2017 Elternzeit nehmen. Wenn du die kompletten drei Jahre nehmen willst, dann kannst auch nur bis einschließlich den 17.09.2017 Elternzeit nehmen.

Da bringt es nichts, wenn du die Elternzeit erst ab Ende des MuSchu beantragst.

Wenn du weniger als drei Jahre nehmen willst, dann kannst du natürlich ab Ende der MuSchu ein Jahr zu Haus bleiben. Aber insgesamt hast du dann Elternzeit vom 18.09.2014 bis zum 12.11.2015 genommen. Auch wenn du es anders beantragt hast.

Die 8 Wochen MuSchu nach der Geburt werden bei der Elternzeit immer mitgerechnet.

Was das Geld angeht.

Bis zum Ende des MuSchu bekommst du Mutterschaftsgeld von deiner Krankenkasse und die Differenz zu deinem bisherigen Netto von deinem Arbeitgeber als Zuschuss.

Das alles wird auf dein Elterngeld, auf das du ab der Geburt Anspruch ahst, angerechent, so dass du leider unterm Strich kein Elterngeld für diese 8 Wochen bekommst. Nach Anrechnung von Mutterschaftsgeld und Arbeitgeber-Zuschuss bleibt kein Elterngeld mehr übrig ,da die beiden Beträge zusammen höher sind als dein Elterngeldanspruch.

Um das Bsp. von oben zu nehmen

Du hast Anspruch auf Elterngeld vom 18.09.2014 bis einschl. 17.09.2015. Tatsächlich wirst du aber nur vom 13.11.2014 bis einschl. 17.09.2014 bekommen, da du die ersten 8 Wochen das höhere Mutterschaftsgeld plus Arbeitgeberzuschuss bekommen hast.

VG Sabrina

Re: Elternzeit ab Geburt oder ab Ende Mutterschutz?

die elternzeit kannst du schon weit im voraus beim arbeitgeber beantragen. ich habe das schon anfang august gemacht.

im internet findest du viele mustervorlagen einfach mal googeln.

ich habe es so geschrieben:

"Sehr geehrte Frau xxx,

 hiermit beantrage ich Elternzeit zur Betreuung und Erziehung meines Kindes  mit voraussichtlichem Geburtsdatum am xx.xx.2014.

Unter Einhaltung der gesetzlichen Frist werde ich die Elternzeit am xx.xx.2014 beginnen.

 Nach einer 3 Jährigen Auszeit stehe ich Ihnen wieder zur Verfügung.

 Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Bestätigung zukommen."

 

Du kannst bis zu 3 Jahre Elternzeit nehmen. So weit ich weiß kannst du aber auch zb 2 jahre nehmen und dann verlängern. Es ist bei manchen Firmen eher problematisch 2 Jahre zu nehmen und dann eher wieder anfangen zu wollen, was ich mitbekommen habe.

Re: Elternzeit ab Geburt oder ab Ende Mutterschutz?

ach ja, und meine Personalabteilung meinte dann, ich soll denen die Geburtsurkunde zukommen lassen und dann werden die 3 Jahre offiziell gerechnet.....

Re: Elternzeit ab Geburt oder ab Ende Mutterschutz?

Hi nighty,

ich hab den Anrtrag absichtlich noch nicht gestellt, weil wir bezüglich Teilzeit in der Elternzeit eine etwas komplizierte Regelung haben und die wollte ich im Antrag auf jeden Fall ganz genau formuliert haben. Ist auch mit meinen Chefs so angesprochen.

Und dafür hatte ich bisher neben Vollzeitjob und Familie einfach keine Nerven.

Daher Danke für Deine Vorlage, dann fällt es mir die nächsten Tage bestimmt schon mal leichter zu formulieren! :OK:

LG, Paula

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