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Elternzeit

Hallo, habe gestern gehört das es eine Frist gibt um sich bei dem Arbeitgeber schriftlich zu melden wann man aus der Elternzeit wieder arbeiten kommen möchte.

kann mir dazu jemand was sagen?

Grüssle ;-)

Bisherige Antworten

Re: Elternzeit

Also bei uns ist es so, dass man nach der geburt schriftlich die Geburtstermin mit Kopie der Geburtsurkunde vorlegen muss und schreiben soll, wie lange man vorhat, in Elternzeit zu bleiben... habe aber keine Ahnung, ob das so überall läuft... frag doch mal bei deinem Arbeitgeber einfach nach?

Re: Elternzeit

Huhu,

also erstmal beantragst Du ja wie lange Du Elternzeit nehmen möchtest. Da musst Du Dich auch verbindlich für die ersten zwei Lebensjahre festlegen. Diesen Antrag stellst Du bis spätestens 7 Wochen vor dem Beginn der Elternzeit, also in der Regel eine Woche nach der Geburt.
Wenn Du in der Elternzeit arbeiten möchtest, kannst Du die entweder vorzeitig beenden, musst da aber das Einverständnis Deines AG bekommen und dann wieder Vollzeit arbeiten, oder Du kannst in der Elternzeit zwischen 15 und 30 Stunden Teilzeit arbeiten. Andere Stundenzahlen sind auch möglich, aber da müsste Dein AG zustimmen. Die Teilzeit musst Du spätestens 7 Wochen vor deren Beginn beantragen.

LG, Paula

Re: Elternzeit

Das stimmt so nur bedingt! In Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten muss der Arbeitgeber immer einer Teilzeitarbeit zustimmen! Es sei denn dringende betriebliche Gründe lassen das nicht zu, dies muss der Arbeitgeber aber schriftlich begründen. Falls du in der Elternzeit frühzeitig arbeiten möchtest, musst das 3 Monate vor dem geplanten Beginn beantrage! 

LG Nadine 

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