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welche Steuerklasse während der Elternzeit und danach?

Hallo ihr Lieben,

ich bin ja eher die leise mitleserin, habe aber jetzt doch mal eine Frage, vielleicht kennt sich ja eine von Euch damit aus. Ich überlege welche Steuerklasse sinn macht. Zur Zeit haben mein Mann und ich beide 4, aber was macht ihr nach der Geburt? Mein Mann 3 und ich fünf? Das Kind bei dem Mann mit drauf? In 4 bleiben und jeder ein halbes Kind? geht das überhaupt? Ich gehe nach einem Jahr wieder halbtags arbeiten, ich weiß nicht was da die beste Lösung ist. Aber hier kennt sich bestimmt jemand aus, wie ich Euch kenne :-)

Vielen Dank schon mal.

LG Danni mit dem kleinen Mann inside 19+2

Bisherige Antworten

Re: welche Steuerklasse während der Elternzeit und danach?

Hallo Danni,

das ist ein schwieriges Thema, was man nicht so pauschal beantworten kann.

Entscheidend sind dabei eure beiden Gehälter - jetzt und auch nach der Elternzeit, wenn du in Teilzeit arbeitest.

Während der Elternzeit würde ich persönlich die Steuerklasse nicht wechseln. Dein Mann hat dann zwar die Steuerklasse 3, aber dein vermeintlich steuerfreies Elterngeld wird dann als steuerbares Einkommen angerechnet. Du zahlst zwar keine Steuern, aber das wird negativ auf das Einkommen deines Mannes angerechnet und kann dabei dann echt unangenehm werden.

Für die Zeit nach der Elternzeit würde ich mich unbedingt von einem Steuerberater beraten lassen! Der soll das für euch durchrechnen. Es kann nämlich auch sein, dass ihr, selbst wenn du nur in Teilzeit arbeitest, mit den Steuerklassen 4 besser gestellt seid. Das ist eben sehr individuell und kompliziert. Oft wird gesagt, dass man die Steuerklassen wechseln soll, wenn eure Gehälter sich um eine gewisse Summe unterscheiden. Darauf würde ich mich aber nicht verlassen! Das kann nach hinten losgehen!

Wenn ihr die Steuerklassen wechselt und du die 5 bekommst, würde ich nach der Elternzeit erst einmal ein paar DInge mit dem AG verhandeln. So kannst du aus deinem Bruttogehalt trotz schlechter Steuerklasse mehr rausholen:

Zahlt dein AG dir vielleicht die Kinderbetreungskosten? Selbst wenn du "nur" beispielhaft 300 EUR als Minijob verdienst, darf dieser Arbeitgeber dir die Kinderbetreungskosten bis zu einer bestimmten Höhe zahlen. Zahlt er z.B. 500 EUR für den Kindergarten, bist du mit einem Minijob schon bei 800 EUR "netto". Geht natürlich genauso bei einer sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigung. Damit will ich nur sagen, dass der Kigabetrag sogar dein Gehalt übersteigen darf. Das muss nur geklärt sein, sobald du das neue Gehalt verhandelst! Im nachhinein darf dein Gehalt NICHT UMGEWANDELT werden, weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass dir dadurch ein Nachteil entsteht. Es darf dann nur dieser Kigazuschuss zusätzlich gezahlt werden.

Kleines Rechenbeispiel:

Von der Rente sehen wir in 30-40 Jahren eh nix mehr, also ist eine private Altersvorsorge wichtiger. Somit würde ich das sozialversicherungspflichtige Einkommen gering halten.

Wenn du z.B. nach der Elternzeit 1.200 EUR brutto in Teilzeit bekommen müsstest, verhandle mit deinem AG, dass er davon schonmal die Kigakosten übernimmt -> meist um die 300 - 600 EUR je nach Bundesland. Der Vorteil für den AG: er zahlt hierbei keine Lohnsteuer und sonstige Abgaben, sondern nur diesen Betrag. Du musst darauf ebenfalls keine Steuern oder Sozialabgaben zahlen. Wie viel dein AG dann noch an Bruttolohn zahlt, ist Verhandlungssache. Bedenke immer, es sollte für beide einen Vorteil geben.  

Dazu vielleicht noch ein Minijob, Fahrtkostenerstattung... und schon hast du netto deutlich mehr als die bei Steuerklasse 5 zu erwartenden ca. 700 EUR netto.

Sorry, ist jetzt ein bisschen länger geworden. Ich will nur nicht, dass du voreilig die Steuerklasse wechselst und es am Ende vielleicht bereust oder gewisse Dinge gar nicht wissen kannst, über die du dich später vielleicht ärgerst.

Hängt aber immer davon ab, inwieweit dein AG bereit ist, solche Konstruktionen zu gestalten. Immerhin bedeutet das für ihn in der Abrechnung mehr Kontrolle bzw. wieder ein Sonderfall...

lg anna

Re: welche Steuerklasse während der Elternzeit und danach?

Hallo,

 

ich würde mir das auch vom Steuerberater durchrechnen lassen. Wir waren vor unserem ersten Kind (September 2010) beide in 4 und haben dann während der Elternzeit in 3 und 5 gewechselt, da mein Mann deutlich mehr verdient als ich. Ich habe mir das Elterngeld auf 24 Monate auzahlen lassen. Da das Elterngeld zwar steuerfrei ausgezahlt wird, im Jahresausgleich aber unter den Progressionsvorbehalt fließt, wird es dann auf das Gesamteinkommen angerechnet. Das wirkt sich in 3 und 5 dann leider oft mit ner Steuernachzahlung aus, es sei denn man kann weiß Gott nicht was absetzen :-( Bei uns war es leider so, dass wir für 2011 mal eben 1,5 komplette Elterngelder nachzahlen durften...bin mal gespannt, wie es für 2012 aussieht, da ich da ja nur noch bis Juni Elterngeld bezogen habe. Kann also unter Umständen günstiger sein, auch während der Elternzeit in 4 zu bleiben.

Fürs zweite Kind stellt sich die Frage nach einem Steuerklassenwechsel nicht, da ich noch in Elternzeit vom ersten bin und somit eh nur die 300€ bekomme. Da macht es gar keinen Sinn zurück in 4 zu gehen, da wären die monatlichen Einbußen auf der Seite meines Mannes zu hoch ;-)

LG

Steffi

Re: welche Steuerklasse während der Elternzeit und danach?

Danke für Eure Antworten, das ganze ist echt kompliziert. Na dann werde ich wohl doch mal einen Steuerberater aufsuchen.

 

LG Danni

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