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frage wegen unfall beim kindergeburtstag

meine freundin hat heute den kindergeburtstag ihres sohnes nachgefeiert ... in einem indoorspieli... plötzlich kam eins der kinder anglaufen konnte den arm noch bewegen aber an der elle wars blau und schwillte an bis er ihn nicht mehr bewegen konnte ... ich habe ihr geraten die mutter anzurufen ihr zu sagen sie soll ins kkh fahren und das sie mir ihm auch hinkommt...
so hat sie es dann auch gemacht ...
sie hatte jetzt nur angst das ihr nun was passieren kann ?... trägt sie mitschuld ?...
kenn mich da echt gesagt nicht aus da ich noch nie einen unfall hatte seis mit meinen oder fremden kindern
lg adriana
Bisherige Antworten

frage wegen unfall beim kindergeburtstag

Ich finde sowas kann immer passieren! Das sind Kinder! Dafür sollte man niemanden verantwortlich machen! Außerdem kann sowas auch zu Hause passieren und überall anders auch. Das es nun auf einem Kindergeburtstag passiert ist, ist natürlich nicht schön. Es ist gut, dass deine Freundin die Mutter benachrichtigt hat und sie ins KH gefahren sind. So hätte in es auch gemacht bzw. gewollt.
Lg Stella 14+6 :IN LOVE:

frage wegen unfall beim kindergeburtstag

hallo Adriana,

also das war halt höhere Gewalt..deine Freundin kann da sicher nicht belangt werden! Die Mutter des Kindes wird sie schon nicht verklagen!

Ausserdem ist die Frage ob da nicht der Indoorspielplatz auch haftet??? :-X

sie soll sich nicht so viele Sorgen machen. sie hat schon richtig gehandelt mit dem das sie die Mutter angerufen hat usw... :THUMBS UP:

lg Kyasi

danke fü die antworten ... der arme kleine hat sich

den ellenbogenknochen gebochen und wenn es nicht so zusammen wächst ( ist geschient) muss es op werden
schon heftig
lg

frage wegen unfall beim kindergeburtstag

Da ist die juristische Front wieder mal zu spät am Start.

Wenn du mich (noch) fragst, würde ich sagen, dass man natürlich eine Aufsichtspflicht hat, allerdings bedeutet das nicht, dass man jede Sekunde jedes Kind im Auge haben kann. Insgesamt wird es dabei auf die Eltern des verletzten Kindes ankommen und auf "wie es passiert ist" - aber passieren kann sowas.

Solange keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, das bedeutet das "außer Acht lassen, was jedem vernünftig denkenden Mensch hätte einleuchten müssen" (das gilt für die Beaufsichtigung und für die Kindersicherheit des Ortes wo es passiert ist) - und kein Vorsatz (ohnehin ausgeschlossen) - sollte das einvernehmlich über die Bühne gehen können. Man kann natürlich nie sagen, wie die Eltern so drauf sind, aber nur weil sowas passiert ist man noch nicht automatisch in Regresspflicht. Ich drück deiner Freundin die Daumen.

GLG Zoe

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