frage wegen sorgerecht und brief ans gericht
er hat mich gestern schon über sms ziemlich angegangen weil sie fast 2000 euro fordert ... aber das legt sie ja fest und nicht ich ... aber gut bin die böse wie eben eh und je ...
nun hatte ich mit ihr besprochen das ich gern das aufenthaltsbestimmungsrecht hätte weil er schon mal als wir getrennt waren die kinder mitnahm und nicht mehr brachte und da es in deutschland da eine lücke gibt hatte ich dann das rennen das ich sie wieder bekomme ...da er ja mit sorgerecht sogesehen das recht hat sie mitzunehmen ...
sie fragte mich dann noch wegen was wir bei der paartherapie waren und jugendamt ... und ich sagte ihr die vorkommnisse ... und wieso er psychotherapie und antiaggressionsprogramm machen soll...
sagte ihr aber gleich das ich ihm eigentlich NICHT schaden will... das mir das aufenthaltsbestimmungsrecht langt weil ich nur sicher gestellt haben will das ich sie nach jedem besuch wieder hne stres bekomm...
nun habe ich die post gelesen und sie hat an das gericht geschrieben das sie das sorgerecht fordert und eben die ganzen sachen rein was er gemacht hat...
das kann man nicht mehr zurückziehen oder ? sonst macht man sich doch unglaubwürdig ?... aber würde das nicht so oder so zur sprache kommen da bei gericht dann später das jugendamt befragt wird wieso sie da waren ?...
ich habe halt echt keine lust das er mich jetzt da terrorisiert
was kann ich da jetzt machen
lg adriana
frage wegen sorgerecht und brief ans gericht
wegen dem Aufenthaltsbestimmungsrecht weiß ich nur, dass da einiges vorgefallen sein muss, damit Du es alleine erhälst, genauso das alleinige Sorgerecht. Gewalttätiger Vater z. B., (mit Beweis..Polizei, Ärzte, ...) oder wenn er die Kinder nicht ordentlich versorgt...dafür brauchst Du aber immer Beweise. Aussage von Dir oder von den Kindern wird nicht ausreichen, da muss immer alles bezeugt sein bzw. schriftlich vorliegen.
Ich würde mit ihm nicht mehr groß kommunizieren, wenn man mit ihm keine vernünftige Gespräche führen kann. Sich nur beschimpfen zu lassen bzw. sich terrorisieren zu lassen, ist nicht gut für Dich und Deinen momentanen Zustand geschweige denn für Deine Kinder. Sie kriegen alles mit und spüren das.
Wenn er Dich belästigt, rede mit Deiner Anwältin und frage was Du tun kannst. Zeige ihr die SMSe z. B.
Zurück ziehen, zeigt nur, das Du klein bei gibst, wenn er zornig wird.
Bleib dabei, ziehs durch!
GLG
Sandra
frage wegen sorgerecht und brief ans gericht
also aufenthalt bekomme ich deswegen weil wie gesagt er bei der letzten trennung schue und kiga gesucht hat die kinder abgeholt hat und dann so nicht wieder gebracht hat und meiner großen erzählt hat das ich das so gewollt habe und sie dann gedach hat das ich sie los werden wollte ...und hatte dann tage zu rennen bis ich sie wieder bekam ...
um dem aus dem weg zu gehen bekomm ich das diesmal mit sicherheit ... aber sie sagte das das aufenthaltsbestimmungsrecht meist an den geht bei dem die kinder von anfang an lebten und der sie besserbetreuen kann ... sorgerecht hätte ich chancen weil ja wie gesagt polizei hier war wegen stress und auch jugendamt ... und das ja dann somit bei denen bestättigt ist ... und auch im krankenhaus hinterlegt ... aber wie gesagt eigentlich will ich ihm das gar nicht wegnehmen mir gehts wirklic nur drum das ich meine kinder immer wieder zurück bekomme wenn er seine besuchszeit hatte ...
aber ich denke wenn ich es nicht bei der anwältin angegeben hätte wäre es wohl dann spätestens vor gericht zur sprache gekommen wenn die das jugenamt fragen oder ?
lg adriana
frage wegen sorgerecht und brief ans gericht
Man darf ihm nicht trauen! Ich denke das Jugendamt wird nur noch ein betreutes Besuchsrecht zulassen.
Und wenn es um Geld geht, dann wird schon versucht den Gegner einzuschüchtern, was ihm ja auch schon gut gelungen ist, denn Du
hast ein schlechtes Gewissen.
Und grübelst hin und her, ob es richtig war oder nicht... ;-)
Vor Gericht kommt einiges ans Licht und wenn es um das Wohl des Kindes geht, dann darfst Du keine Rücksicht auf ihn nehmen.
Das Jugendamt ist mit Sicherheit mit von der Partie bei Gericht!
Wie gesagt, zieh es durch, dann wird es einmal stressig und hart, aber danach ist alles geklärt und Du hast Ruhe.
GLG
Sandra
frage wegen sorgerecht und brief ans gericht
lg
frage wegen sorgerecht und brief ans gericht
Hallo
ich würde das so durchziehen wie die Anwältin sagt,und JA wird so oder so befragt werden wie sie das sehen.Zudem werden die Kinder auch befragt.
Zu ihm: ich würde gar nicht mehr kommunizieren und wenn er anruft gleich an deine Anwältin verweisen.Wenn er jetzt meint dich zu terrorisieren zeig ihn an
LG Ani
frage wegen sorgerecht und brief ans gericht
also denkst du nicht das die anwältin da zu weit greift wenn sie mehr macht als ich eigentlich will ?... da wie gesagt mir der aufenthaltsbestimmungsrecht genügt eigentlich
lg adriana
frage wegen sorgerecht und brief ans gericht
Hallo
Ich denke das sie schon weiß was sie macht,
er hat doch genug scheiße gebaut willst also jetzt zieh es durch und gut ist was wäre denn wenn ihr das Sorgerect teilt und du brauchst seine Einverständnis wofür auch immer und er mahct sich ein spaß daraus es nicht zu unterschreiben? Da bist du besser dran wenn du alles allein hast und gut ist es das Besuchsrecht behält er ja immer noch
LG Ani
frage wegen sorgerecht und brief ans gericht
lg adriana
das ABR ist teil des SR, deshalb muss sie antrag auf ubertragung des SR stellen!!!
Hat die Anwältin doch gemacht so habe ich es verstanden
nein ist es nicht sorgerecht ist was anderes als aufenthaltsbestimmung lg
Das ist mir schon klar aber deine Anwältin möchte doch das alles bei dir ist oder habe ich da was falsch gelesen?LG Ani
Das ist mir schon klar aber deine Anwältin möchte doch das alles bei dir ist oder habe ich da was falsch gelesen?LG Ani
da sie schreibt das muss man machen um das aufenthaltsbest. zu bekommen ... ist aber nicht so ... das sind getrennte sachen ...
ja meine anwältin hat alles beantragt sorgerecht und aufentalt ...
und wenn ich seh was für sms ich mittlerweile eralte auch wohl gut so
lg
anni, meine anmerkung war nicht auf dich bezogen, sondern allgemeine info. Adi, ABR ist sehr wohl teil des sorgerechts.
Zur Not Onkel Google fragen. ABR gibt es ohne richterlichen Beschluss nicht, es ist nicht von haus aus eigenständig.
Nur unterhalt und Umgang sind eigenständige rechte der Kinder/pflichten der Eltern.
Ich weiss schon, wovon ich rede, ich hab den mist doch selber durch. Sonst hätte man meinem ex das ABR für die zwei Jungs ja auch noch zusätzlich entziehen müssen. , denn der hätte das ja je Weile. aber mit Entziehung des Sr hat er das ABR automatisch nicht mehr. Und geteiltes SR gibt es nicht, was will man da teilen. Es gibt nur gemeinsames oder alleiniges SR.
Die Anwältin müsste beim Antrag entweder nur SR schreiben oder eben SR teilweise, und dann bezeichnen, was Sie meint.
habs auch durch und da lief es anders aber vll in den jahren sich was verandert lg
da bist du falsch in formiert
aufenthaltsbestimmungsrecht, gesundheitssorge, schulangelegenheiten, vermögenssorge etc.
man kann einen teilbereich davon alleine erhalten oder alles auf einmal. alles ist schwieriger.
teilbereiche bekommt man alleine, wenn es in einem teilbereich einfach zusammen nicht mehr geht und man handlungsunfähig wird, aber gehandelt werden muss.
da bist du falsch in formiert
kann er eigentlich das aufenthaltsbestimmungsrecht auch ohne gericht mir übertragen ...
da er nun gestern meinte das er das gar nicht will ....alsio ginge das auch ausergerichtlich ?
Nein, übertragen kann er Dir das nicht, ABER er kann eine Vollmacht ausstellen, in der er Dir explizit zusagt, dass DU
entscheidest, wo Die Kinder sich aufhalten/wohnen.
LG
achso guck mal hier:
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist Teil des Sorgerechts und gibt dem Sorgeberechtigten das Recht, den Wohnort und die Wohnung des Kindes zu bestimmen....
http://www.allein-erziehend.net/Info/Aufenthaltsbestimmungsrecht.htm
Nein, übertragen kann er Dir das nicht, ABER er kann eine Vollmacht ausstellen, in der er Dir explizit zusagt, dass DU
Nein, übertragen kann er Dir das nicht, ABER er kann eine Vollmacht ausstellen, in der er Dir explizit zusagt, dass DU
Wenn die Großeltern nachweislich das kindeswohl gefährden, kannst du nur über eine Abmahnung oder unterlassungsklage den Umgang verbieten.
In den vergangenen Jahren ist sehr viel geändert worden. Bei mir fing es vor 12 Jahren an und endete vor 6 Jahren. Ich habe festgestellt, dass viele Dinge von der grundeinstellung des Richters abhängen.
frage wegen sorgerecht und brief ans gericht
Hi Adriana,
inhaltlich bin ich zugegebener Weise sehr unfit im Gebiet Sozialrecht aber was deine Anwältin angeht, finde ich das schon richtig, wie sie gehandelt hat.
Denn das Problem ist, wenn du jetzt Sachen nicht schreibst und das Gericht entscheidet aus irgendeinen Grund gegen deine Gunsten und du beginnst dann über die Anwältin Gründe "nachzuschieben" dann werden sie zurecht sagen "hallo, warum sagen sie das nicht sofort?!" Da Gerichte ohnehin überlastet sind und solche Sachen nicht schätzen, weiß man nicht, wie lange dann die Klärung dauert und es geht ja ums Kindeswohl.
Klar möchtest du keinen Ärger und nichts mit ihm, aber du hast nicht gelogen und diese Dinge gab es nunmal. Ich denke auch, dass ein sanfteres Vorgehen unter Umständen nicht den gewünschten Erfolg bringt, weil es leider auch viele schwarze Schafe gibt, die ihren Expartnern "eins auswischen" wollen. Da müssen die Gründe wirklich handfest sein.
GLG Zoe
frage wegen sorgerecht und brief ans gericht
lg adriana
frage wegen sorgerecht und brief ans gericht
Was das aufenthaltsbestimmungsrecht betrifft:
Es kommt vor allem auch auf den Richter an. Ist leider so. Mein ex hat die Kinder drei mal entführt. Beim ersten mal drohte er sogar sich und die Kinder umzubringen. Ich habe die Polizei geholt. Die konnten nur mit ihm reden, aber nichts tun. Weil wir beide das aufenthaltsbestimmungsrecht hatten. Beim zweiten mal brachte er Sie aus dem Umgang nicht zurück. Er hatte das von länger hand geplant. Drei Monate dauerte es, bis ich die Kinder wieder hatte. Ich bekam das abr immer noch nicht. Ein Jahr später hielt ich den druck von ihm und der verfahrenspflegerin nicht mehr aus und ließ die zwei Jungs zu ihm, in der Annahme dass endlich ruhe ist und die Kinder ausgehalten werden. Ich bekam Sie 4 Monate nicht zu sehen, wusste nicht mal wo Sie sind. Dann war scheidungsverhsndlung. Das abr bekam er!!! Bis dahin hatte der Richter sich lediglich dazu durchringen können den Umgang auf Datum und Uhrzeit fest zu legen. Nach der Verhandlung ging das zwei Monate gut, dann sah ich meine beiden fast 2 Jahre nicht.
Nachdem ich endlich Umgang durchsetzte fand ich heraus, dass die Jungs verprügelt werden. Jugendamt und Anwalt kämpften mit mir, erfolglos. Ex hatte es raus, alle hinters licht zu führen. Dann kam die plötzliche wende, er rief an und forderte, dass ich die Jungs hole. Er erklärte, Sie wurden nerven....
Ein neuer Marathon begann. Ich brauchte Unterschriften von ihm. Er versprach eine vollmacht zu schicken, was er nie tat. Ich beantragte bei Gericht, dass die vollmacht ersetzt wird, das Jugendamt wurde involviert. Zum Termin erschien er nicht, entschuldigte sich auch nicht. Das Jugendamt sprach sich für das alleinige sr aus, es wäre zwingend notwendig, mich handlungsfähig zu machen. Auch zum getichtstetmin erschien er nicht, ohne Entschuldigung. Die Richterin bat um abanderung unseres Antrages, Sie will mir alleiniges sr übertragen, aber darf es ohne Antrag nicht. Also änderten wir den Antrag in dieser 20 minütigen Verhandlung. Ich bekam vorläufig das sr, Sie musste eine Anhörung am Gericht seines Wohnortes veranlassen, damit kein verfahrensfehler vorgeworfen würde. Er kam wieder nicht, teilte mit, dass er kommen würde, wenn es um wichtigere belange geht, als das Sorgerecht... Damit hatte ich die alleinige sorge und man betrachtete ihn als unfähig.
Ich muss nicht erwähnen, dass er zur unterhaltssache dann pünktlich vor Gericht erschien? Was ist für ihn also wichtiger....
Ich weiss heute nicht ob meine Anwältin unfähig war... Mit dem späteren Anwalt wäre es evtl besser gelaufen... Dennoch liegt viel am Richter. Meiner war eindeutig auf der Seite des Vaters, wollte wohl die Lobby der armen Vater stärken. Hier auf kosten der Kinder. Während alle Einwände ignoriert wurden, hat die spätere Richterin die Hände über dem kopf zusammengeschlagen. Aber dennoch hat Sie dem Vater Chancen eingeräumt, die er nicht annahm.
Du wirst es abwarten müssen!!! Hol dir das Jugendamt mit ins boot, gerade wegen Umgang. Was die Drohungen betrifft: ich habe ex nie angezeigt, wollte ihm auch nicht schaden. Wegen der Kinder. Ein schwerer Fehler. Du solltest Strafanzeige in Erwägung ziehen!!! Er ist doch selbst schuld!!! Überlege das bitte, Nachsicht ist nicht immer gut. Zumal anzeige deine vorhaben unterstützt. Es hat ja gründe!!!
LG
frage wegen sorgerecht und brief ans gericht
dann wirst du in zukunft noch weniger ärger haben. je mehr rechte man als frau bei einem psychisch kranken vater hat umso weniger ärger hast du in zukunft. ist nur so meine erfahrung.
und dass du die ganzen rechte hast, heißt ja noch lange nicht, dass du damit dann nicht verantwortungsvoll umgehst.
(er dagegen sicher nicht, wenn das mit dem sorgerecht tatsächlich so durchgeht, sonst ginge das gar nicht durch)
damit vermeidest du in zukunft lauter gerichtliche auseinandersetzungen.
das ist auch besser für die kinder, wenn man das einmal klärt und nicht alle jahr eine neue klage wegen einem teil des sorgerechts führen muss. z.b. dann wegen schule, gesundheit etc.
was passiert ist muss sofort auf den tisch, sonst wird dir das auch zum vorwurf gemacht, warum du das nicht gleich auf den tisch getan hast.
erzähl bloß keine lügen. aber tatsachen alle. sonst gibts keine ordentliche klärung.
frage wegen sorgerecht und brief ans gericht
es hilft auch viel über email zu kommunizieren, weil das dann eben alles beweisbar wird und zweitens der andere es sich überlegt, ob er dann nicht freundlicher wird.
frage wegen sorgerecht und brief ans gericht
er ist aber im großen kein schlechter vater... nur denk ich überfordert er schneller und merkt da die grenze nicht und dann gehts halt von 0-100 sehr schnell
-
Müdigkeit in der Schwangerschaft: Warum und...
Du spürst eine extreme Müdigkeit, bist schlapp und erschöpft? Das sind typische Beschwerden in der Schwangerschaft. → Weiterlesen
-
Ultraschall: Messdaten (Sonodaten)...
KU, AU, APD, ATD, BPD & Co.: Vergleiche hier die Ultraschallwerte & Babys Gewicht mit Durchschnittswerten für jede SSW! → Weiterlesen
-
10. SSW: Größe des Babys und was in dieser...
Größe und Entwicklung des Babys in der 10. SSW und alles Wichtige zu Mamas Körper und Wohlbefinden. → Weiterlesen
-
13. SSW: Größe des Babys und was in dieser...
Wie groß ist dein Baby in der 13. SSW, welche Entwicklung vollzieht sich gerade? → Weiterlesen
-
AU, KU, BPD & Co.: Die Messdaten in der...
Die wichtigsten Werte und worauf es hindeuten kann, wenn sie außerhalb der Norm liegen. → Weiterlesen
-
Schwangerschaftsanzeichen: Daran erkennst...
Übelkeit, Müdigkeit, Ausfluss: Bin ich schwanger? Diese Anzeichen verraten es dir. → Weiterlesen
-
Basaltemperatur: Auswertungshilfen für...
Basaltemperaturkurve: Hier findest du Beispielkurven von anderen Frauen, die ihre Temperatur während ihres Zyklus messen! → Weiterlesen
-
Bauchumfang in der Schwangerschaft: Wie...
Du bist schwanger? Dann dreht sich jetzt alles um deinen Bauch. Wie groß er wird und was seinen Umfang beeinflusst. → Weiterlesen
-
Lebensretter im Miniformat: 9 Antworten zu...
Vorsorge mit Weitblick: Bei uns bekommst du die wichtigsten Infos zum Thema! → Weiterlesen
-
Jungen oder Mädchen zeugen: Wie bekomme ich...
Seit jeher versuchen Eltern, das Geschlecht ihres Nachwuchses zu beeinflussen. So kann es klappen. → Weiterlesen