huhu,
ich brauch mal infos bzw. denkanstösse von euch bitte
also *tieflufthol*, ich stell schon mal denkwasser und kekse für euch hin
wegen des alters schliessen wir eine schnelle folge ss mal nicht aus, weil wir schon gerne ein geschwisterkind für den zwerg hätten.
so nun verhält es sich so das ich ja wegem dem job beschäftigungsverbot hatte und somit noch ne ganze menge urlaub. mein gedanke war nach dem muschu 10 monate voll daheim zu bleiben, im anschluss meinen resturlaub zu nehmen und dann auf sagen wir mal 20 std. basis wieder anzufangen zu arbeiten.
es ist jetzt nur die frage, wie berechnet sich dann das elterngeld für nr.2???? nach der teilzeitvergütung oder nach der vergütung vor der 1 ss, oder wäre das nur der fall wenn der krümel nr. 2 in elternzeit geboren werden würde, in der ich tz arbeite???? oder gibts nur den geschwisterbonus? ich steig da nämlich mal überhaupt nicht durch. hab den ganzen nachmittag gelesen und werde nicht schlau draus.
ich weiss das ich in der elternzeit mit neuem muschu einer evtl. 2 ss meine elternzeit mit sofortiger wirkung aufkündigen kann um dann wieder normalen lohn und mutterschutzleistungen zu erhalten. das ist im beeg so verankert. wo wir wieder bei der kohle sind... es geht da ja um 14 wochen muschu geld und gehalt, aber elterngeld wird aus den einkünften der letzten 12 monate errechnet....
ich steh sowas von aufm schlauch, kann jemand mal butte licht in mein dunkel bringen
danke und lg