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Wo wir grad beim Thema Elternzeit /Elterngeld sind....

Hallo Ihr Lieben,

bei meiner Tochter hab ich ja nur 1 Jahr Elternzeit und -geld beantragt....Dieses Mal wird das Elterngeld auf jeden Fall auf 2 Jahre gesplittet...hat für uns auch rein steuerlich gesehen Vorteile...Bei meinem AG werd ich aber sogar 3 Jahr Elternzeit beantragen....Jetzt meine Frage....eigentlich möchte ich mir im 2ten Jahr ne neue Stelle suchen....in meinem Job muss man sehr flexibel sein und das bin ich mit 2 Kleinkindern überhaupt nicht, zu mal mein Mann ja die Woche nicht da is....Wenn ich jetzt unverhofft schon Anfang des 2. Jahres ne neue Stelle finden würde (der Kleine wird mit etwas mehr als einem Jahr, wenigstens 1 Tag in der Woche zu unserer Tagesmutter gehn) dann steht mir aber trotzdem das Elterngeld noch zu, oder??? Das hat ja nichts mit nem AG-Wechsel zu tun, oder doch?!?!  Und was is, wenn ich mir das mit nem AG Wechsel doch wieder anders überlege und gern nach 2 Jahren wieder arbeiten würde, kann ich dann trotz das ich 3 Jahre beantragt habe, wieder früher arbeiten gehn????

 

GLG Tinchen

Bisherige Antworten

Re: Wo wir grad beim Thema Elternzeit /Elterngeld sind....

Hallo Tinchen,

das Elterngeld hat ja an sich nichts mit deinem AG zu tun. Nur die Elternzeit. Soweit ich weiß, darfst du im 2. Jahr Elternzeit auch so viel dazu verdienen, wie du willst, ohne dass dir das Elterngeld gekürzt wird. Schließlich hättest du dir ja auch schon alles im 1. Jahr auszahlen lassen können. Wenn du allerdings 3 Jahre Elternzeit bei deinem AG beantragst und dann doch wieder früher mit der Arbeit anfangen möchtest, bist du glaub ich auf die Zustimmung deines AGs angewiesen. Da bin ich mir aber nicht ganz sicher.

LG

 

Re: Wo wir grad beim Thema Elternzeit /Elterngeld sind....

Hallo Tinchen,

soweit ich weiß sollte man zunächst nur die ersten 2 Jahre planen, bzw.  beim AG beantragen und dann kannst du problemlos verlängern. Das Verkürzen und Verlängern in den ersten 2 Jahren ist nicht einfach und sollte daher gut überlegt sein...

Wie du schon sagtest, hat die Elternzeit nichts mit dem Elterngeld zu tun. Das eine ist die Abmachung zwischen deinem AG und dir, das Andere ist Geld vom Staat. Es müsste kein Problem sein in der Elternzeit den Job zu wechseln, nur die Kündigungsfristen solltest du auch berücksichtigen ;-) LG, Elena

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