Hallo Ihr Lieben,
bei meiner Tochter hab ich ja nur 1 Jahr Elternzeit und -geld beantragt....Dieses Mal wird das Elterngeld auf jeden Fall auf 2 Jahre gesplittet...hat für uns auch rein steuerlich gesehen Vorteile...Bei meinem AG werd ich aber sogar 3 Jahr Elternzeit beantragen....Jetzt meine Frage....eigentlich möchte ich mir im 2ten Jahr ne neue Stelle suchen....in meinem Job muss man sehr flexibel sein und das bin ich mit 2 Kleinkindern überhaupt nicht, zu mal mein Mann ja die Woche nicht da is....Wenn ich jetzt unverhofft schon Anfang des 2. Jahres ne neue Stelle finden würde (der Kleine wird mit etwas mehr als einem Jahr, wenigstens 1 Tag in der Woche zu unserer Tagesmutter gehn) dann steht mir aber trotzdem das Elterngeld noch zu, oder??? Das hat ja nichts mit nem AG-Wechsel zu tun, oder doch?!?! Und was is, wenn ich mir das mit nem AG Wechsel doch wieder anders überlege und gern nach 2 Jahren wieder arbeiten würde, kann ich dann trotz das ich 3 Jahre beantragt habe, wieder früher arbeiten gehn????
GLG Tinchen