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Urlaub vor dem Mutterschutz?

Hallo,

ich hab mal eine Frage an Euch. Ich habe mir vorgenommen meinen Urlaubsanspruch für dieses Jahr vor dem Mutterschutz zu nehmen, dann kann ich anstatt Ende Juni schon Ende Mai gehen.

Jetzt mal angenommen, es wäre irgendwas, die Ärztin schreibt mich krank.....
verfällt da mein Urlaub? Oder könnte man ihn an die Elternzeit dranhängen? Verfallen dürfte er ja nicht, ist ja Urlaub den ich nicht nehmen konnte.
Klar es wäre auch schön, vorher noch ein bischen Urlaub zu nehmen, aber 4 Wochen eher zu gehen ist auch toll.

Wie habt ihr das so vor?

Schönen Abend Euch allen

Bisherige Antworten

Re: Urlaub vor dem Mutterschutz?

Hallo, ich werde versuchen den Urlaub rechtzeitig zu nehmen, weil ich noch meine Vertretung anlernen muss. Außerdem möchte ich nicht noch länger als 6 Wochen zu Hause sitzen und auf die Entbindung warten.

Falls du es nicht schaffst deinen Urlaub zu verbrauchen, kannst du ihn nach der Elternzeit in Anspruch nehmen. So hat mir mein AG gesagt. LG

Re: Urlaub vor dem Mutterschutz?

Hallo Elke,

 

also auf meinem Mitteilungsschreiben des AG's bzgl. Mutterschutz / Elternzeit ect. stand explizit beschrieben, bis wann mein Urlaub von 2013 zu nehmen ist. Ich kann meinen bis übernächstes Jahr abbauen.

 

Frag mal deinen AG dazu. Ich weiß nicht, obs da gesetzliche Regelungen gibt oder es jeder AG selbst bestimmt.

 

ich werde meinen Urlaub z.Bsp. nach der Elternzeit (1Jahr) nehmen, weil bei uns die Kinderkrippen/Kindergärten meist im August auch Urlaub machen und ich dann nächstes Jahr August nicht weiß, wohin mit dem Knopf.

 

LG!katrin

uppsss Hallo Ela" sollte das heißen ;-) ist doch noch etwas früh **LACH**

Re: Urlaub vor dem Mutterschutz?

Hallo Ela,

aaaaaaalso, erstmal hast du ja für die Zeit des Mutterschutzes auch einen Urlaubsanspruch. D.h. wenn dein ET bsp. Mitte August ist, dann hast du ab dem tatsächlichen Entbindungstag noch 8 Wochen Mutterschutz (Eventualitäten, z.B. dass das Kind früher kommt, lasse ich jetzt bewusst ausser Acht), d.h. ab dem 15.8. gerechnet bis zum 10.10. Damit hast du für den Oktober noch den VOLLEN Urlaubsanspruch. Wenn dein Mutterschutz jetzt z.B. genau am 29.9. vorbei wäre und das Kind kommt eine Woche später als errechnet zur Welt, verschiebt sich dieses Ende des Mutterschutzes bis in den Oktober und ändert damit deinen Urlaubsanspruch. Zudem ist auch das Ende deiner Elternzeit zu berücksichtigen. Kommt das Kind bspw. am 15.8. auf die Welt und du gehst ein Jahr in Elternzeit, steht dir im Jahr 2014 ebenfalls der volle Urlaub für den August zu, weil bei der Elternzeit nur VOLLE Monate vom Urlaubsanspruch abgezogen werden dürfen.

Du siehst also, es ist sowieso äußerst schwierig, den genauen Urlaubsanspruch bis zum Mutterschutz genommen zu haben, weil sich immer noch etwas ändern kann!

Bis wann du den Urlaub nehmen darfst/kannst/musst ist zudem im Mutterschutzgesetzt § 17 Erholungsurlaub geregelt. Hier gilt "nach Ablauf der Fristen (Mutterschutz, Elternzeit) im laufenden oder nächsten Urlaubsjahr".

Wenn du mir sagst, wie viel Urlaub du im Jahr hast und wann dein ET ist, kann ich dir gerne ausrechnen, wie viel Urlaub dir für dieses Jahr zusteht. Der Arbeitgeber MUSS dir auch den Urlaub während der Elternzeit nicht streichen, aber es ist absolut üblich, dass das gemacht wird. Du kommst ja i.d.R. ein Jahr lang nicht zur Arbeit. Wenn du für dieses Jahr dann auch noch den vollen Urlaubsanspruch hättest und dann vielleicht noch in Teilzeit nach der Elternzeit zurückkehrst, wärest du kaum noch bei der Arbeit vor lauter Resturlaub :-)

Im Falle einer Krankheit oder auch eines Beschäftigungsverbotes darf dir als Arbeitnehmerin kein Nachteil entstehen. Das ist beides kein Urlaub. Du hast also für die volle Zeit der Krankschreibung oder des Beschäftigungsverbotes den vollen Urlaubsanspruch! Da du ihn in der Zeit nicht nehmen kannst, gilt wieder § 17, d.h. das ist Resturlaub für das Jahr nach der Elternzeit.

Solltest du - aus welchen Gründen auch immer - nicht zu deinem Arbeitgeber zurückkehren wollen, so wird dir dieser Resturlaub ausgezahlt - das kannst du auch vor der Elternzeit vereinbaren. Ist für den AG oft angenehmer, weil du dann nach der Elternzeit nicht gleich ständig fehlst, sondern wieder "normal" da bist.

Ich hoffe, dass das so verständlich ist. Wenn nicht, frag gerne nach, kannst mir auch ne PN schicken, ich erkläre es dir dann gerne nochmal.

lg anna

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