Hallo,
wir haben dort, wo ich voraussichtlich wieder entbinden werde, ein ganz besonders strenges Standesamt mit sehr spröden Mitarbeiterinnen. Die schauen jeden Namen nach, bevor sie ihn eintragen (auch Anna, Joseph... ), ob es den auch WIRKLICH gibt. Mein Mann ist dann immer schon total gestresst, wenn er da hinfährt. Beim jüngsten Kind hat er sogar vor lauter Aufregung den dritten Vornamen falsch eintragen lassen! (aber da half alles nichts, er musste NOCHMAL hin und den ändern lassen).
Wir bekommen auch diesmal wieder ein "Ü-Ei" (sind wir eigentlich die einzigen im Forum, oder gibts noch jemanden?) und überlegen uns entsprechend viele Vornamen. Die entgültige Entscheidung fällt dann nach der Geburt (haben mehrere Mädchen- und mehrere Jungennamen). Einer unserer Favoriten ist ein altfranzösischer Vorname, der immerhin so an die 1000x pro Jahr in Frankreich vergeben wird. Dementsprechend findet man ihn auf den üblichen Vornamensseiten. Nun habe ich ihn sogar auf einer deutschen Seite gefunden (vorname com). Meint ihr, das genügt als Nachweis für die Standesbeamtin? Es ist wie gesagt kein Phantasiename, kein Filmheld etc., sondern der Name eines/er frz. Nationalheldin, trotzdem kann ich mit 150%iger Sicherheit davon ausgehen, dass die Beamtin den noch nie gehört hat und einen riesen Aufstand machen wird, falls wir uns dafür entscheiden.
Es gibt ja noch die Namensberatungsstelle in Leipzig, die können ein Gutachten für 40 Euro ausstellen. Aber wenn Ihr meint, dass es genügt, wenn er auf einer Namensseite auftaucht....?
LG emaille