Muss ich als Schwangere Überstunden machen?
bei uns im Geschäft ist Momentan ziemlich viel los. Letzte Woche hatten wir dann "Krisengespräch" und Chef meinte, alle müssen jetzt mehr arbeiten. Ich merk aber schon, dass selbst 8 Stunden bei mir an die Substanz gehen. Bei mir ist's eh immer schwierig, weil ich ja meinen Sohn abends auch abholen muss und morgens schaff ich's nicht früher ins Büro. Im Vertrag steht natürlich drin, dass bei Bedarf Überstunden gemacht werden müssen. Aber wie ist das wenn man ss ist? Hab ich dann nen besonderen Schutz? Mein Chef pocht immer so auf den Vertrag uns was in der Branche so üblich ist, aber wenn's da ne Regelung in der SS gibt hab ich ein gutes Gegenargument.
Vielleicht weiß das ja von euch jemand.
LG, Krümel 10+2
Weiß er denn schon von Deiner SS?
Hi,
soweit ich das verstanden hab, darfst Du nicht mehr als 8,5 h täglich und 90 h in 2 Wochen (also wenn es doch mal 10 h am Tag sind, muss sich das so ausgleichen, dass es in 2 Wochen nicht mehr als 90 h sind).
Aber das gilt natürlich erst, wenn Dein Chef weiß, dass Du schwanger bist. Ist natürlich echt ungünstig, wenn die Stimmung bei Euch grad so angespannt ist - normalerweise sollte man auf ein ruhiges erklärendes Gespräch und Lösungsfindung setzen können.
Bringt ja nichts, wenn es Dir nicht gut geht. Wenn er Pech hat, wirst Du sonst noch krank geschrieben (hatte meine Freundin nach der Monatsabschluss-Phase - wohl durch Stress starke Bauchschmerzen und dann ne Woche zu Hause). Und das bringt ja keinem was.
Alles Gute!
Weiß er denn schon von Deiner SS?
Und ich merk einfach, dass selbst 8h (8,75 mit Pausen) an der Grenze sind. Wir haben eben auch ständig knappe Termine, da hat man automatisch Stress.
Naja, morgen haben wir Mitarbeiterbesprechung, da werd ich mit ihm ihn Ruhe reden.
Ich bin normal keine, die ihm jetzt das Gesetzbuch unter die Nase reibt. Aber wenn er schon so kommt, "vertraglich könnte ich euch zwingen Überstunden zu machen, aber das will ich ja nicht". Das ist doch quasi schon die Pistole auf die Brust gesetzt.
Aber ich red morgen mit ihm und ich mach ja auch gern mal länger, wenn ich das gesundheitlich pack.
LG, Krümel 10+3
Viel Glück beim Gespräch!
Ich hoffe nicht, dass Du deswegen ausfällst - ist ja weder für ihn noch für Dich schön. Aber Dein Baby geht einfach vor, ob er nun will oder nicht. Das Gesetz gibt es ja nicht ohne Grund.
Viel Erfolg beim Gespräch, ich hoffe, er zeigt Verständnis.
Ich drück auch die Daumen...
Hier ist der § 8 des Mutterschutzgesetzes.....Den kannste deinem Chef unter die Nase reiben ;)
§ 8 Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit
(1) Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und
nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.
(2) Mehrarbeit im Sinne des Absatzes 1 ist jede Arbeit, die
1. von Frauen unter 18 Jahren über 8 Stunden täglich oder 80 Stunden in der Doppelwoche,
2. von sonstigen Frauen über 8 1/2 Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche
hinaus geleistet wird. In die Doppelwoche werden die Sonntage eingerechnet.
(3) Abweichend vom Nachtarbeitsverbot des Absatzes 1 dürfen werdende Mütter in den ersten vier Monaten der
Schwangerschaft und stillende Mütter beschäftigt werden
1. in Gast- und Schankwirtschaften und im übrigen Beherbergungswesen bis 22 Uhr,
2. in der Landwirtschaft mit dem Melken von Vieh ab 5 Uhr,
3. als Künstlerinnen bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und ähnlichen Aufführungen bis 23 Uhr.
(4) Im Verkehrswesen, in Gast- und Schankwirtschaften und im übrigen Beherbergungswesen, im
Familienhaushalt, in Krankenpflege- und in Badeanstalten, bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen, anderen
Schaustellungen, Darbietungen oder Lustbarkeiten dürfen werdende oder stillende Mütter, abweichend von
Absatz 1, an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn ihnen in jeder Woche einmal eine ununterbrochene
Ruhezeit von mindestens 24 Stunden im Anschluss an eine Nachtruhe gewährt wird.
(5) An in Heimarbeit Beschäftigte und ihnen Gleichgestellte, +ie werdende oder stillende Mütter sind, darf
Heimarbeit nur in solchem Umfang und mit solchen Fertigungsfristen ausgegeben werden, dass sie von der
werdenden Mutter voraussichtlich während einer 8-stündigen Tagesarbeitszeit, von der stillenden Mutter
voraussichtlich während einer 7 1/4-stündigen Tagesarbeitszeit an Werktagen ausgeführt werden kann.
Die Aufsichtsbehörde kann in Einzelfällen nähere Bestimmungen über die Arbeitsmenge treffen; falls ein
Heimarbeitsausschuss besteht, hat sie diesen vorher zu hören.
(6) Die Aufsichtsbehörde kann in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den vorstehenden Vorschriften
zulassen.
GLG Kati
Super! Danke für den Auszug, hoffe ich brauch das erst mal nicht und kann so mit ihm reden!! Aber sonst mach ich mir..
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