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Krankschreibung in der Schwangerschaft

Hallo ihr lieben

Vielleicht kann mir von euch V einer helfen. ... wenn man b über die sechs c Wochen kommt in der Schwangerschaft fällt man dann auch ins Krankengeld?  Hast das Einfluss auf das Elterngeld?

GlgNina 

 

 

Bisherige Antworten

Re: Krankschreibung in der Schwangerschaft

Hallo Nina,

 

ich denke schon, dass sich das aufs EGeld auswirkt, denn wenn wir hier solche Bescheinigungen ausstellen (ich arbeite in einem großen Lohnbüro) wird ja nur das tatsächliche Entgelt ausgewiesen. Ich denke, dass der Rest -also das Krankengeld der KK- von der KK an sich ausgewiesen werden muss. Aber genau weiß ich das nicht.

 

Geht es um dich? mit einem BV kannst du das umgehen, der AG zahlt weiter dein volles Geld und bekommt das sogar von der KK erstattet.

 

LG!katrin

Re: Krankschreibung in der Schwangerschaft

Das "Problem" hatte ich auch. Meine Ärztin wollte mich wegen dem geöffneten Muttermund auch wieder zwei Wochen krank schreiben und da meinte ich zu ihr, für mich wäre es besser gleich ein Beschäftigungsverbot zu bekommen, da ich sonst ins Krankengeld gerutscht wäre. Da sie auch keine Aussicht auf Besserung hatte, hat sie mir gleich das BV ausgestellt. Aber auch gemeint, wenn ich Krankengeld bekommen würde, würde sich aber nicht auf das Elterngeld auswirken, da diese "Krank"zeit dann ausgelassen werden würde... Mehr weiß ich auch nicht und weiß auch nicht, obs stimmt.

 

LG Tina

Re: Krankschreibung in der Schwangerschaft

Hallo,

nach 6 Wochen tritt das Krankengeld ein und

ja leider wirkt sich das auf das Elterngeld aus - ausser du hast ein Beschäftigungsverbot.

Darf ich fragen, warum du krankgeschrieben wurdest?

 

Alles Liebe

LG Sylvia 25.ssw

Re: Krankschreibung in der Schwangerschaft

Hi

ICh habe externe Schwierigkeiten zu sitzen,  hab Unterleib Schmerzen kann die fä aber v nix machen Baby geht es gut.  Steißbein schmerzt und c wahrscheinlich einen innenliegenden Leistenbruch.  Arbeite auf dem Büro hab jeden b Tag Schmerzen.  Die Ärztin sagt Arbeitsverbot könnte sie mir nicht ausstellen nur  wenn V es mir meiner Arbeit v zu tun hätte also z.b arbeiten mir Lösemitteln oder ähnliches.  Ich kann das nicht verstehen.  

G l gNina 

 

Re: Krankschreibung in der Schwangerschaft

Hallo Nina,

 

SCH*** dass deine FÄ so "kooperativ" ist :DEVIL: !!!

 

würde sie dich denn krankschreiben?

 

zur Not (und wenn sie es mitmacht) würde ich versuchen, die Krankschreibungen immer mit einer neuen Diagnose ausstellen zu lassen. Ich weiß von der Arbeit her, dass alle Krankheiten, die innerhalb von 6 Monaten im ursächlichen Zusammenhang stehen, zu einer Einstellung der Lohnfortzahlung führen. Fragt sich nur, wie die KK den "ursächlichen" Zusammenhang deutet?!? Wenn mans genau nimmt, ist ja die SS die Ursache und dann sieht es für dich schlecht aus.

 

An deiner Stelle (und ich weiß wie schlimm die Schmerzen sind - habe die auch :DEVIL:) würde ich den FA wechseln und dort nochmal mein Glück versuchen. Ist es denn tatsächlich ein Leistenbruch , oder wie kommt sie drauf??? ich tippe eher auf die Symphyse - wie bei mir. Vielleicht hilft es dir, wenn sie dir einen Symphysengürtel verschreibt?

Ich nehm bei aktuten Schmerzen nun immer die Globulis Symphytum C30 - den Tipp hab ich von Ute aus dem "wenkw" Forum.

 

Ich schick dir liebe Grüße

 

Katrin

Re: Krankschreibung in der Schwangerschaft

Hey

deine Ärztin ist ja wirklich ätzend.

Zum Thema Beschäftigungsverbot:

Du erhältst ein Beschäftigungsverbot, wenn dein Arbeitgeber dir keine Tätigkeit anbieten kann, die du in deiner Schwangerschaft ausüben kannst.

Übertragen auf deinen Fall könnte man doch sagen, du kannst durch die SS nicht sitzen, also müsste dein Arbeitgeber dir etwas anderes anbieten, wo du nicht sitzen musst. Wird es bei euch vermutlich nicht geben, also könnte der Frauenarzt ein Beschäftigungsverbot ausstellen. Es gibt ja auch eingeschränkte Beschäftigungsverbote, bei denen du z.B. nicht mehr als 2-4h am Tag arbeiten darfst oder eben bestimmte Aufgaben nicht mehr ausüben darfst.

Verstehe ich nciht, wieso deine Ärztin sich da so querstellt. Ich würde es vielleicht nochmal bei einem anderen Frauenarzt probieren. Immerhin geht es hier um deine Gesundheit und teilweise auch die deines Kindes.

lg anna

Re: Krankschreibung in der Schwangerschaft

Hallo Anna,

 

ganz so einfach ist es leider nicht :-X

 

Der FA stellt nur ein BV aus, wenn das Leben von Mutter und/oder Kind in Gefahr ist. Der AG hat heutzutage selbst die Möglichkeit, ein BV auszusprechen: nämlich dann, wenn der Arbeitsplatz nicht geeignet ist.

 

Leider scheuen sich viele AG vor dem Ganzen und auch die FÄ'e müssen mittlerweile ein BV bei den KK rechtfertigen.

 

Alternative wäre noch ein (vom FA ausgestelltes) stundenweises BV??? das kann sie rechtfertigen und die Arbeitnehmerin wäre ja nicht vollends aus dem Verkehr gezogen.

Nina, wäre das was für dich? hast du gleich ab Beginn der Arbeit frühs Schmerzen, oder steigern die sich, wie bei mir, erst nach ca. 4-5 Std.?

 

LG!katrin

Re: Krankschreibung in der Schwangerschaft

Hi Katrin,

Da habe ich ja auch schon drüber nachgedacht über ein stundenweise bv aber meine fä meint sie könnte es nicht. Die Schmerzen sind immer da aber einen halben b Tag wwürde gehen,  aber sie macht es nicht.  Jetzt kann ich alle V zwei Wochen b angerufen und bitte bitte machen das sie mich weiter krank schreibt.  Das bereitet mir echt magenschmerzen.  Nein Chef sagt ja auch das ich nicht v kommen soll.  Das ich mir die v Ruhe antun soll.  Fa wechseln b ich weiß nicht.  Ist auch doof wenn ich Wechsel und sofort nach einem bv Frage,  oder?  

GlgNina 

Nicht immer

Hallo,

also das Elterngeld wird ja nach den letzten zwölf Monaten vor Beginn des Mutteschutzes berechnet.

Bist du nun in dieser Zeit wegen einer Erkrankung krankgeschrieben, die schwangerschaftsbedingt ist, so darf dir das nicht zu Lasten gelegt werden und es wird von deinem mutmaßlichen Einkommen ausgegangen. Dein FA muss dir dies bestätigen.

Brichst du dir aber z.B. ein Bein, das können ja auch nichtschwangere, so wird das  Krankengeld nach den 6 Wochen angerechnet. Hier gilt die Gleichstellung.

Generell ist es schwierig zu verstehen, warum ein Arzt nur eine Krankschreibung ausschreibt und ein anderer sofort ein BV. Viele Ärzte gehen sehr freizügig mit dem BV um und machen es unverständlich das es eben sehr wohl unterschiede zwischen Krankschreibung und BV gibt.

Am allerbesten ist es du setzt dich mit deiner zuständigen Elterngeldstelle zusammen und schilderst denen deinen Fall, die machen sich dann meist schon Notizen und so geht eine Bearbeitung dann nach der Geburt schneller und es müssen nicht so viele Fragen geklärt werden.

Lg Nadja

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