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Kennt sich da jemand von euch aus?!?!

Hallo Ihr Lieben,

 

meine Tochter geht ja seit sie 15 Monate is 2x in der Woche zu ner Tagesmutter, was ihr sehr gut tut (mir auch ;-)) jetzt hat mich die Tagesmutter gestern gefragt, wie das dann eigentlich is, wenn ich in Elternzeit gehe!!! Sie hat den Fall noch nie gehabt, dass ein Kind bei ihr in Betreuung war und die Mama wegen erneuter Geburt in Elternzeit geht....Hab ich da überhaupt noch Anspruch auf nen Platz??? Und wenn NEIN, aber wann denn nicht mehr?? Ab Geburt oder erst nach den 8 Wochen MuSchu im Anschluss??? Meine Tochter wird ja im Juli nächsten Jahres 3 Jahre...d.h. wenn der Kleine im Dezember auf die Welt kommt und sie ja schon einen Monat vorher in die Eingewöhnung in den KIGa geht, dann sprechen wir hier ja grad mal von 6 Monaten....Ich kenn mich damit überhaupt nicht aus....und wollte sie eigentlich weiterhin 2x die Woche dort abgeben...

LG Tinchen

Bisherige Antworten

Re: Kennt sich da jemand von euch aus?!?!

Seit 1.8.diesen Jahres hat jedes Kind ab 1 Jahr Anspruch auf einen Kita Platz. Gilt auch für taMu. Ganz gleich ob du in Elternzeit bist oder nicht. 

Lg

Re: Kennt sich da jemand von euch aus?!?!

So würde ich das jetzt auch sehen.

Ich würde hier jetzt auch nichts ändern, wie du sagst, wegen 6 Monaten...

Und schließlich zahlst du ja weiterhin für den Platz, somit spielt das ja keine Rolle.

Re: Kennt sich da jemand von euch aus?!?!

Hey Lona,

 

danke dir....aber is das nicht erst ab Jahrgang 2012 der Fall?!?!

 

GLG Tinchen

Re: Kennt sich da jemand von euch aus?!?!

Hallo 

das mit jahrgang august 2012 ist soweit ich weiß nur für das betreuungs geld 

gruss melanie

Re: Kennt sich da jemand von euch aus?!?!

Hey Melanie,

 

danke dir....ich blick da bald nicht mehr durch....aber das wäre ja gut, wenn es nur für das Betreuungsgeld wäre und Lona Recht hätte....dann brauch ich mir ja keinen Kopf zu machen :-)

 

LG Tinchen

Re: Kennt sich da jemand von euch aus?!?!

Nein. Und selbst wenn... Was du hast, hast du! Man kann dir den Platz ja nicht wegnehmen! Es gibt einen Vertrag!!!

Re: Kennt sich da jemand von euch aus?!?!

Das mit dem Vertrag sehe ich auch so. wieso sollte der jetzt seine Gültigkeit verlieren? 

meine Kleine geht auch zur Tagesmutter, und wird auch nach der Geburt noch für 1 1/2 Jahre da hingehen. da gabs nie ne Frage!

Re: Kennt sich da jemand von euch aus?!?!

Außerdem was hat das eine mit dem anderen zu tun? Ich lasse meine Tochter ja auch im KiGa wenn der Krümel kommt....

Und wenn Deine Tochter gerne zweimal die Woche bei Ihrer Tagesmutter unter Kindern ist, dann würde ich das auf keinen Fall ändern.

Re: Kennt sich da jemand von euch aus?!?!

Der betreuungsanspruch ab Vollendung des 1. Lebensjahres hat mit dem betreuungsgeld nichts zu tun und kann auch nicht an einem Geburtstag gebunden. Das wäre eine bodenlose Frechheit, es an ein Datum zu binden. Das gesetzt sagt eindeutig, ab 1. Geburtstag! Also ALLE Kinder die zwischen 12 und 36 Monate alt sind. 

 

Das betreuungsgeld soll verhindern, dass Kinder unter drei Jahren in fremdbetreuung gehen. Das gilt natürlich erst ab einem bestimmten datum, der Verwaltungsaufwand wäre sonst noch viel grösser und kaum zu bewältigen. 

Lg

Re: Kennt sich da jemand von euch aus?!?!

hallo liebes,

das ist völlig wurst, linchen kann weiter so zur tamu wie gehabt.

die dame zahlst du ja aus eigener tasche.

ich hab meine nachbarin gefragt, die ist erzieherin und sie sagt auch, alles kein problem. das hat sich jetzt nut rechtsanspruch und betreuuungsgeld geändert, betrifft dich aber nicht aktuell mit linchen, später aber mit dem babyboy.

 

lg knutsch

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