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Hilfe.... :) was muss der Arbeitgeber alles machen?

Hallo Ihr Lieben, 

 

heute mal wohl eine eher seltene Frage, aber ich bin der blöden Situation die allererste Schwangere in der Geschichte der Firma zu sein, in der ich arbeite. Nun ist mein Chef aber auch nicht grad der "Schnellste", wenn es um das Thema "sich kümmern" geht. Nun hatte ich vor, ihm alles vorzulegen, was er machen muss und so. Aber leider ist das Internet im Moment auch nicht grad ne große Hilfe. Ich habe gelesen, er muss mich beim Amt für Gesundheit oder so anmelden. 

 

Muss er eigentlich noch was machen, was dann die Mutterschutzzeit angeht? Wie läuft das dann eigentlich mit dem Gehalt weiter? In den 6 Wochen vor ET bzw. 8 danach bekomme ich doch noch mein Gehalt minus dem, was die Krankenkasse zahlt oder? Damit das halt alles läuft und ich aufeinmal ohne Geld dastehe, würde ich ihm das gern alles vordiktieren :D ... Kennt sich da jemand vielleicht von euch aus und kann mir helfen? 

 

Ist zwar alles noch ein bißchen hin, aber man weiß ja nie :) 

 

Lieben dank schon mal... 

LG suno (15+6)

Bisherige Antworten

Re: Hilfe.... :) was muss der Arbeitgeber alles machen?

Hallo Suno,

 

ich hab dienstl. mit zahlung vob zuschüssen zum muschg zu tun.

da es heute mit den handy zu lang wird,musst du dich bis morgen gedulden. ich schreib dir dann ein bissle was dazu vom comp aus.

 

glg!katrib

Re: Hilfe.... :) was muss der Arbeitgeber alles machen?

Hi Katrin, 

 

das ist suuuuper. Ich danke dir jetzt schon tausend mal :) Ich bin froh über die kleinsten Ansätze da :) ... 

Daaanke... Bis morgen. 

 

GLG suno

Re: Hilfe.... :) was muss der Arbeitgeber alles machen?

Hallo Suno,

ich habe beruflich mit dem Thema zu tun. Also kann ich dir sicher ein bisschen weiterhelfen.

Dein Arbeitgeber muss als erstes, also sofort, deine Schwangerschaft der Aufsichtsbehörde melden - bei uns ist das entweder das Gewerbeaufsichtsamt oder das Landesamt für Arbeitssicherheit. Das ist aber sicher auch in jedem Bundesland anders. In dieser Meldung muss er unter anderem angeben, wann ihm die Schwangerschaft bekannt wurde, wann der ET ist, dass du nicht länger als 8,5 Stunden täglich arbeitest und er muss kreuzeln ob du im stehen/liegen/sitzen arbeitest usw. Da gibt es sicher im Internet Vordrucke (nach § 5 MuSchG).

Im Mutterschutz (6 Wochen vor und 8 Wochen nach ET - ET selbst zählt nicht rein) zahlt die Krankenkasse dir täglich 13 EUR. Der Arbeitgeber zahlt dir die Differenz zu deinem eigentlichen Entgelt. Der Arbeitgeber bekommt den Betrag von der Krankenkasse zurück (über Erstattungsanträge EEL). Verschiebt sich dein ET nach hinten, verlängern sich sozusagen die 6 Wochen, also die 8 Wochen danach werden nicht gekürzt. Ist dein ET eher, bleibt es trotzdem bei den 6 Wochen + 8 Wochen.

Das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse (13 EUR) musst du selbst bei der Krankenkasse beantragen. Sofrt nach Geburt musst du dann bei deinem Arbeitgeber die Elternzeit beantragen und er muss sie dir bescheinigen. Du musst auch angeben, in welchen Zeiträumen in den nächsten 2 Jahren du Elternzeit nehmen willst und du kannst beantragen, dass ein Teil der Elternzeit später genommen wird, spätestens bis zum Schuleingang.

Hast du noch weitere Fragen? Was für einen Job übst du aus?

Viele Grüße

Re: Hilfe.... :) was muss der Arbeitgeber alles machen?

Mir fällt noch was ein. Die Elternzeit und das Elterngeld beantragst du natürlich auch beim Landratsamt/Sozialamt oder wer auch immer bei euch dafür zuständig ist. Hierfür muss dein Arbeitgeber eine Bescheinigung ausstellen, in der er die Höhe des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld (Zuschuss zu den 13 EUR) und die Dauer der Zahlung angibt, sowie das Arbeitsentgelt der letzten 12 Monate.

 

sehr gutes Thema, da hab ich dann auch eine Frage

Ich hab zwar schon ein Kind, aber da war ich noch Studentin und da lief das alles anders.

Weiß jemand wie das läuft wenn mein Vertrag direkt nach dem Mutterschutz ausläuft?

Da kann ich ja dann keine Elternzeit beim Arbeitsgeber beantragen, aber Muttschaftsgeld steht mir ja trotzdem zu nehme ich an.

Muss ich mich dann beim Arbeitsamt als arbeitssuchend aber in Elternzeit melde? oder reicht das wenn ich mich arbeitssuchend nach der Elternzeit melde (nach der Elternzeit arbeite ich dort wieder).

 

Hat damit jemand erfahrungen? weil wenn ich mich arbeitslos melden muss, will ich das bald machen, denn meine ss verläuft ja nur so mittelmäßig und da ich eh ständig bei den ärzten rum häng, hätte ich das gerne frühzeitig erledigt.

 

Lg

Mirna hat alles richtig gut beschrieben - da brauch ich (fast) nix mehr zufügen ;-)

Hallo Suna,

 

es steht ja schon alles super da - eines wollte ich noch anmerken: der voraussichtliche ET wird anhand einer ärztlichen Bescheinigung, die vom FA 7 Wochen vor Geburt ausgestellt wird, berechnet (manchmal ändert sich das Datum noch zu dem jetzt ermittelten)

 

wenn du Überstunden, Mehr- und Schichtarbeit ect. geleistet hast, darfst du dies ab Bekanntgabe der SS nicht mehr machen, hast aber Anspruch auf eine Zahlung in Höhe des Durchschnitts der (bevor die SS eingetreten ist) erarbeiteten Beträge. (steht alles im §11 und 8 MuschG) 

Arbeitest du in einer Ärztpraxis oder irgendwo, wo Bakterien ect rumschwirren? Bei manchen Ärzten (z.Bsp. Zahnarzt ohne Anmeldebereich) darfst du ab Bekanntgabe der SS garnimmer arbeiten. Dann muss dir der AG ein Beschäftigungsverbot aussprechen und dir dein Geld bis zum Mutterschutz in bisheriger Höhe weiterzahlen (bekommt dies aber auch von der KK zurück - glaub ich)

 

Ansonsten gibts dem Ganzen nix hinzuzufügen!

 

LG!katrin

Vielen lieben Dank

Hey ihr Lieben, 

 

ich wollte mich noch ganz herzlich bedanken für eure Antworten. Das hat mir schon sehr geholfen. Nun weiß ich ungefähr wie es ablaufen wird. Hab auch letzte Woche nochmal mit meiner Schwester gesprochen und sie hat mir auch einiges erklärt. Mal sehen wie das dann alles wird loool. Wie gesagt mit dem ganzen Papierkram hab ichs ja nicht so. ;) 

 

Also ganz lieben Dank.

LG suno

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