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Hi Mädels, kennt sich hier jemand mit der Rechtslage aus - Krankschreibung und trotzdem außer Haus? Ist jemand hier?

Hi Ihr Lieben,

habe folgendes Problem - am Mittwoch beim FA hab ich voll den Moralischen bekommen, geheult ohne Ende, mir geht es psychisch gerade nicht so doll - da meinte er er täte mir bestimmt gut wenn er mich mal 10 Tage krankschreibt - ich habe dankend angenommen, habe aber nicht dran gedacht dass vom Kindergarten meines Sohnes aus heute eine große Veranstaltung ist, wo ich hingehen wollte, und auch für 1h an einem Stand sitzen soll... ist jetzt sau blöd, ich bin ja nicht wirklich krank, und hingehen würde ich sehr gerne, ich denke meiner Psyche würde es auch guttun..... wie sieht es da rechtlich aus, darf ich hin ohne eine Kündigung zu riskieren? Was würdet ihr tun?

lg,

sandra

Bisherige Antworten

Hi Mädels, kennt sich hier jemand mit der Rechtslage aus - Krankschreibung und trotzdem außer Haus? Ist jemand hier?

Hi Sandra,

ich würde es ehrlich gesagt nicht riskieren.

Wenn du krank geschrieben bist, kannst du zwar z.B. einen Spaziergang machen (weil es die Gesundheit fördert), zum Arzt gehen oder Tabletten in der Apotheke holen - aber so Dinge wie eine Stunde an einem Stand sitzen können dir durchaus negativ angelastet werden und unter Umständen eine Kündigung rechtfertigen, auch wenn es einen Unterschied zu einem Arbeitstag macht. Sind aber schon ganz andere Arbeitnehmer ihre Jobs losgeworden... 10 Tage krankgeschrieben sein ist ja auch schon eine ganz schöne Hausnummer, nicht so wie - sag ich mal - 3 Tage. Bei 10 Tagen muss dein Arbeitgeber davon ausgehen, dass du wirklich absolut arbeitsunfähig bist und das auch so gerechtfertigt ist, dass du nicht plötzlich anderswo "arbeitest" egal wie und wie lang.

Ist nur mein Rat. Ich habe meinen wirtschaftsrechtlichen Hochschulabschluss mit Schwerpunkt Arbeitsrecht gemacht, grundsätzlich gibt es keine absolute richtige und keine absolute falsche Meinung, aber es gibt Tendenzen. Tendenziell würde ich in deinem Fall nicht gehen.

GLG Zoe

Hi Mädels, kennt sich hier jemand mit der Rechtslage aus - Krankschreibung und trotzdem außer Haus? Ist jemand hier?

Liebe Sandra

So weit ich weiß darfst Du alles tun, was Deiner Gesundheit gut tut. Und nix was Deine Genesung verzögert.

Ich würde sagen, hingehen ist auf alle Fälle ok. Helfen wäre ich vorsichtig, aber rechtlich spricht eigentlich nichts dagegen.

Ich war in der 1. SS auch sehr lange krankgeschrieben. Ich durfte da eigentlich auch alles tun. Nur das schlechte Gewissen ist ja auch immer dabei. Und obendrein hätte ich sowieso am liebsten doch gearbeitet, wenn ich gekonnt hätte.

Ich wünsche Dir gute Besserung. Maus

Hi Mädels, kennt sich hier jemand mit der Rechtslage aus - Krankschreibung und trotzdem außer Haus? Ist jemand hier?

Oh oh....

Vorsicht mit: "Alles was deiner Gesundheit gut tut." @=

Es geht hier um psychische Dinge, nicht um etwas nachweislich Körperliches, wo man mit Therapiemaßnahmen argumentieren kann.

Nach deiner Argumentation dürfte ein kranker Arbeitnehmer nach Mallorca und dort zwei Wochen Urlaub machen, weil das natürlich der Gesundheit zuträglicher ist als Arbeiten. Aber da merkst du hoffentlich selbst eine gewisse Argumentationsschwierigkeit. Wirklich, vorsicht damit. Ich hab in der Kanzlei, wo ich jetzt zwei Jahre war schon ganz andere Fälle miterlebt. Das heisst nicht, dass ich es Sandra nicht gönne oder das überhaupt was passieren muss (es sei denn der Chef ist halt auch gerade dort).

Danke für eure Antworten...

Ich war nicht dort,war mir dann doch zu heiß. Nächstes Jahr geh ich wieder,freu mich jetzt schon drauf:-)

Vlg,

Sandra

Danke für eure Antworten...

Hi Sandra,

hätte ich auch so gemacht.

Aber denk dran, dass du irgendwas für dich tust, damit es dir psychisch auch wieder besser geht. Keinesfalls verkriechen und grübeln.

Wünsche dir einen schönen Sonntag.

GLG Zoe

es ist kurios, ...

einer unserer Mitarbeiter hatte eine OP an der Hand (Betriebsunfall) und durfte damit ganz offiziell seinen vierwöchigen Urlaub nach Italien antreten. Weil er ja krankgeschrieben war, durfte er sogar sechs statt vier Wochen bleiben.

Ich habe das auch nicht geglaubt und die KK angerufen, die mir die Auskunft gaben, wenn er über die KK krankgeschrieben worden wäre, hätte er zwar gehen dürfen, aber Urlaub nehmen müssen. Da es aber über die BG war durfte er reisen ohne Urlaub nehmen zu müssen. Offiziell als krankgeschriebener und von uns bezahlt, mit ärztlicher "Reisebescheinigung", die ich aber nie gesehen habe.

Im Jahr davor war er wegen Kreuzbandriss fast drei Monate zu Hause. Da durfte er nach Rücksprache mit KK / Arzt auch reisen, aber nicht das Land verlassen.

Ich habe mich ziemlich geärgert, aber nichts gesagt. Insgeheim habe ich ihm so ganz leise Komplikationen gewünscht. Aber nur ganz kurz. Schließlich ist die Hand nicht mehr gut geworden und er mußte seine Arbeit aufgeben. Aber den Urlaub in Italien hatte er über die BG "bezahlt" und danach durfte er seinen "richtigen" Urlaub noch abfeiern, bevor er selbst gekündigt hat.

Ich bin auch immer erst zu Hause geblieben, wenn ich wirklich nicht mehr konnte und da stellte sich die Frage nach Feiern, Veranstaltungen etc. eh nicht mehr. In der SS war es ziemlich doof, denn es ging mir nicht immer gleich schlecht, aber arbeiten konnte ich trotzdem nicht. Erst als ich dann offiziell in Mutterschutz war, ging es mir wieder besser und ich habe mich raus getraut.

Ich wünsche Felisa alles Gute.

Maus

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