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Frage Urlaubsanspruch?

Ich hab mal ne Frage, ab 27.6. bin ich in Mutterschutz bis zum 3.10.

Ich habe 24 Tage Jahresurlaub. Also 2 Tage pro Monat. Ist es richtig, dass ich einen Anspruch von 18 Tagen habe. Also, dass der Oktober, die 3 Tage, gar nicht zählen?
Weil ich gelesen habe, dass man für einen angefangenen Monat vollen Urlaubsanspruch hätte? Dann wären es ja 2 Tage mehr?
Meine Chefs kann ich nicht fragen, die wissen selbst nichts und würden das minimu geben. Bin mit 18 Tagen ja auch zufrieden, aber warum was herschenken nur weil ich es nicht besser weiß.

Vielleicht kann mir jemand helfen? Wär toll. Dann bin ich mir sicherer......
Hab gegoogelt, aber nichts passendes gefunden.

Bisherige Antworten

Re: Frage Urlaubsanspruch?

Hallo. 

Also mein Arbeitgeber hat mir gesagt das mir für jeden angefangen mona der volle urlaub zusteht.ich bin bis 08.12in muschu und hab für dezember den vollen urlaub zugesprochen bekommen

Lg tina:IN LOVE:

Gebe Tina Recht! Für Oktober hast du komplett Anspruch!

Re: Gebe Tina Recht! Für Oktober hast du komplett Anspruch!

Ok, das wären dann ja zwei Tage mehr.

Aber wo steht das denn? Die Sekretärin sagt mir dass ich für Oktober keinen Anspruch habe, gelesen hab ich aber auch, dass der komplette Monat zählt.

Wisst ihr wo das schwarz auf weiß steht, dass ich es vorlegen kann.
Ich hab mich gar nicht mehr getraut nachzugucken. Deshalb eilt es jetzt, weil ich nur noch 8 Tage arbeiten muss.

Vielleicht weiß das jemand.

Schönen Abend

Re: Gebe Tina Recht! Für Oktober hast du komplett Anspruch!

Das ist gesetzlich geregelt im bundesurlaubsgesetz! Du musst aber ausdrücklich schreiben, dass du NACH dem MuSchu in Elternzeit gehst und wie lange! ansonsten geben die Arbeitgeber gern auch mal weniger, weil sie denken es fällt nicht auf... Die Tage für Oktober stehen dir aber definitiv zu! 

Re: Gebe Tina Recht! Für Oktober hast du komplett Anspruch!

Ah ok, danke.

Was mein Mann mich jetzt nur gefragt hat. Der Muschu ist ja nach dem vorraussichtlichen Entbindungsdatum festgelegt.

Also bei ET 8.8. hab ich Muschu vom 27.6. bis 3.10.
Was ist jetzt wenn das Baby früher kommt? Habt ich dann zuviel Urlaub gehabt oder bleibt das alles nach dem vorraussichtlichen Termin?

Ich arbeite jetzt noch 8 Tage. Wenn ich also nächste Woche den Antrag auf Elternzeit mitnehme, dass ich nach dem Muschu 1 Jahr in Elternzeit gehe, dann müssten sie mir 2 Tage mehr Urlaub genehmigen? Richitg?

Mein AG ist in der Beziehung nicht hilfreich. Da muss man sehr für sein Recht kämpfen...

Re: Gebe Tina Recht! Für Oktober hast du komplett Anspruch!

Bei uns in der firma geben alle wg. Dem urlaubsanspruch den antrag auf elternzeit erst nach der entbindung ab! spätestens 2 wochen nach der entbindung muss der antrag abgegeben sein! du kannst es auch jetzt schon einreichen klar, aber dann ist die formulierung wichtig, dass du die elternzeit NACH muschu nimmst nur so stehen dir dann rechtlich die 2 urlaubstage für oktober zu! Wenn du schreibst du nimmst elternzeit ab et könnte dir der arbeitgeber einen strick draus drehen und dir die 2 urlaubstage nicht gewehren weil du dann ja schon in elternzeit bist und somit keinen anspruch auf urlaub hast! Ich hoffe du verstehst mich?!? Meine firma ist da nämlich auch komisch und bei falscher formulierung ziehen sie dir die urlaubstage gern mal ab...:-|

Der urlaubsanspruch bleibt gleich auch wenn das baby früher kommt! Muschu ändert sich auch nicht... Das wird alles nach et errechnet und bleibt dann so es sei denn es ist ein früchen oder mehrlinge, dann ist es wieder anders! 

Liebe grüße

nene 

Re: Gebe Tina Recht! Für Oktober hast du komplett Anspruch!

Also die 2 tage urlaub stehen dir zu... Das steht im bundesurlaubsgesetz! Jeder angefange monat gilt als voller wenn es um den urlaubsanspruch geht! Also es kann nicht sein, dass sie dir nur ein tag oder keinen geben! Dir stehen 2 zu... Mein ag ist auch schwierig und man muss für sein recht kämpfen, nur muss man auch wissen was man für rechte hat! Habt ihr einen betriebsrat bei dem du mal fragen kannst? Die kennen sich dann ja auch mit euren bv's aus... ;-) 

Re: Gebe Tina Recht! Für Oktober hast du komplett Anspruch!

Wenn das Kind eher kommt, bleibt s bei dem ursprünglichen Ende des MuSchu-zeit. Wenn es später kommt, werden die 8 wochen ab Geburtsdatum dazu gerechnet

 

Grüssle

Re: Frage Urlaubsanspruch?

Du hast für jeden angefangen Monat 2 KT Urlaubsanspruch

 

Also bei dir 24:12=2x10=20

 

Grüssle

Re: Frage Urlaubsanspruch?

Vielen Dank,

also wenn ihr das alle sagt, dann wird das ja so sein.
Werd gleich morgen erstmal die Sekretärin fragen und am Montag mit den Chefs reden. Vielleicht finde ich am Wochenende oder jemand weiß das von Euch,
wo das geschrieben steht. Muss das Gesetz nochmal lesen, hab das nicht so ganz verstanden ehrlich gesagt.

Wenns nämlich nach meinen Chefs geht, dann geben sie mir nur 18. Die fragen erst gar nicht.....
Leider ist es ein kleines Unternehmen mit so 20 Mitarbeitern und ohne Betriebsrat.

 

Re: Frage Urlaubsanspruch?

Hallo Ela,

 

hier noch ein paar Links ...

 

hier und hier und hier

 

Also du hast grds. Anspruch auf deinen vollen Urlaub - WENN du nach Mutterschutz NICHT in Elternzeit gehst. Wenn dem der Fall ist, kann der AG den Urlaubsanspruch um die Zeit der VOLLEN MONATE der Elternzeit kürzen.

 

Ich denke, dass dein AG nur die im Bundesurlaubsgesetz beschriebene Kürzung vornimmt (§5). Da schreiben die von einem Anspruch für jeden vollen Monat. Den hast du ja grds. weil du weder neu angefangen hast, noch ausscheiden wirst (oder?)

Für uns Schwangere gilt das Bundeselterngeldgesetz (siehe Link oben)

 

Grüßle

Re: Frage Urlaubsanspruch?

Wollte Euch nochmal informieren, danke Euch aber sehr für Eure ganz richtigen Antworten :-)

Hab mal ne Mail geschreiben an das Bundesministerium für Arbeit und dieselbe Frage gestellt. Die haben mir genau dasselbe geantwortet.


Sie schrieben: 

Nach § 17 Absatz 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz kann Ihr Arbeitgeber den Erholungsurlaub um jeden vollen Monat Elternzeit anteilig um ein zwölftel kürzen. Da Ihre Mutterschutzfrist nach der Entbindung im laufenden Oktober endet, darf Ihr Erholungsurlaub nur für die vollen Kalendermonate November und Dezember anteilig gekürzt werden. Bei einem Jahresurlaubsanspruch von 24 Tagen stehen Ihnen nach der Kürzung somit noch 20 Tage Erholungsurlaub zu.

Ich bedanke mich sehr, denn jetzt kann ich das am Montag auf der Arbeit klären. Dann kann ich nämlich schön 2 Tage früher in Urlaub gehen.
Finde es nur schlimm, dass man sich echt auf niemanden verlassen darf, immer nochmal selbst nachforschen....

Schönes Wochenende

Re: Frage Urlaubsanspruch?

Wisst ihr heute waren wir zu einem Beratungstermin bei Pro Familia, hatten noch ne Frage wegen der Elternzeit.

Da hab ich einfach mal wegen Urlaubsanspruch gefragt und sie meinte dass sie es auch nur anteilig kannte....aber sie hat auch gesagt, dass ich von dem Amt ja per Mail ne Antwort habe, also gehn wir davon aus es ist so.
Ist interessant, dass man niergendwo ne richttige Antwort, schwarz auf weiß die ich meinem AG geben kann. DIe machen sonst eh was sie wollen, da musst du so für dein Recht eintreten. Aber ich werd ihr das trotzdem zeigen.

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