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Beschäftigungsverbot und Elterngeld

Guten Morgen,
mich würde mal interessieren, ob sich jemand mit dem Elterngeld auskennt, wenn man Berufsverbot hat. Bei mir ist es so, dass ich Zwillis erwarte und deswegen schon frühzeitig Beschäftigungsverbot bekommen werde. Da ich selbstständig bin, werde ich dann bis zur Geburt nichts mehr verdienen, denn mir steht auch kein Mutterschaftsgeld zu. Wie wird das dann mit dem Elterngeld gerechnet. Normalerweise ist es ja so, dass die 12 Monate vor der Geburt gerechnet werden. Also das, was man in diesem Zeitraum verdient hat und davon dann 67 %. Wenn ich nun vorzeitig in den Mutterschutz gehe... zählen dann die 12 Monate davor oder tatsächlich die 12 Monate vor der Geburt.. das wäre für mich dann nämlich wirklich übel, wenn ich schon ein halbes Jahr vor der Geburt nichts mehr verdiene....
Ich hoffe, ihr konntet mir folgen.
LG, Sandra
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Beschäftigungsverbot und Elterngeld

Hallo Sandra,

leider werden die letzten 12 Monate vor Geburt berechnet. Aber da du ja ein beschaftigungsverbot hast bekommst du das gleiche Geld weiter. Du musst deine letzten 3 Gehälter vor dem beschaftigungsverbot der bundesknappschaft ( glaube dorthin) einreichen und die Zahlen weiter. Da kannst du ja nix für.

Leider an alle!!!! Das Elterngeld wird sich ab Januar 2013 anders berechnen lassen. Es gibt nur noch 65% statt 67% , sie werden die letzen 12 Bruttogehälter berechnen und dann mit irgendwelchen pauschalen auch die Steuerklasse werden sie berücksichtigen abziehen. Somit fällt das Elterngeld deutlich weniger aus als mit den 67% nach Berechnung der Nettogehälter. Schweinerei!!! Aber das wurde glammheimlich geàndert im Sommer 2012.

lg diana

Beschäftigungsverbot und Elterngeld

Beschäftigungsverbot und Elterngeld

also bei mir war es vor 4 jahren so das ich ein beschäftigungsverbot bekommen habe da ich in der altenpflege tätig war und so wie immer sowieso unter der kategorie risikoschwangerschaft stand, ich habe weiterhin meinen lohn vom arbeitgeber bekommen, was ja so üblich ist bei einem beschäftigungsverbot, eben nur keine zuschläge mehr und das wurde bei der erziehungsgeldstelle bzw elterngeldstelle auch als lohn angesehen ... man muß ja eh alles angeben womit man das letzte jahr gelebt hat ... auch habe ich ganz normal mutterschaftsgeld bekommen da auch wenn du nicht gearbeitet hast du aber lohn bekommen hast und somit auch geld bei der krankenkasse eingezahlt hast

normalerweise wenn du bis jetzt in einem arbeitsverhältnis standest müßte es so verlaufen

das mit den elterngeld soll sich im nächsten jahr nochmal ändern also noch nicht rechnen oder planen

gruß claudia 8+3

Beschäftigungsverbot und Elterngeld

Hallo,
Wenn sich dein Verdienst schwangerschaftsbedingt veringert, dann werden weiter zurück liegende Monate zur Berechnung herangezogen. Wenn du also vor der Geburt nichts mehr verdienst, weil du ja wegen der Schwangerschaft von der Arbeit "abgehalten" wirst, dann fangen die 12 Monate für die Berechnung bei dir eben dann an, ab wann du aufgehört hast zu Arbeiten. Ich hatte es in meiner ersten SS, dass ich Krankengeld bekommen habe,da ich über die 6 Wochen gegangen bin und diese Monate wurden dann weggelassen und eben Monat 14 und 15 dazu genommen in die Berechnung. Gibt nen zimliches Wirrwar bei der Berechnung, ich hoffe für dich das die jetzt schon fitter sind, damals wurde das Elterngeld gerade eingeführt und keiner wußte so recht wie und was und so hat meine Elterngeldberechnung über ein halbes Jahr gedauert.
Ich hoffe du konntest folgen....
Gruß, Löwenherzchen 15+6

Beschäftigungsverbot und Elterngeld

Ich hatte das in meiner 1.SS auch. War auch selbstständig und war ab Mai zu Hause. Die Geburt war dann im August. Du musst deine Gewinn und Verlustrechnung des vergangenen Jahres abgeben. Und so wirst du dann berechnet. Aber frag doch einfach nochmal nach.
Dir steht zumindest der Mindestsatz zu.
Lg
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