Ich hab heute meine Info fürs Elterngeld/Kindergeld von den Ämtern bekommen.
Auf dem Antrag habe ich beide Vornamen meiner Maus angegeben. Rufnamen unterstreicht man ja nimmer und da wir keinen Bindestrichnamen wollten hat sie ja ihren Doppelnamen ohne den lästigen Strich.
Ich dachte immer, dass Behörden und Ämter immer ALLE Vornamen führen, der eindeutigen Identität wegen, aber in beiden Schreiben stand: Ihr Kind: Anna .... ehm ...
Hab bei der Familienkasse angerufen, die wollen nochmal die Geburtsurkunde haben und würden den zweiten Vornamen dazu tragen, weil ich auf Anna Sophie bestand. Aber die Stelle fürs Elterngeld meinte dann abwimmelnder Weise zu mir, dass die noch nie mehr als einen Vornamen führen und egal wieviel oder welcher der Rufname aus der Reihenfolge ist, sie nehmen immer nur den ersten Namen und das geht nicht halt nicht zu ändern.
Ich soll mich damit abfinden, dass sie nur Anna in den Daten der Schreiben führen, schließlich habe ich ja keinen Doppelnamen mit Bindestrich, dann wäre das ja eindeutig ... ehm ...
Wollen die mich jetzt auf die Schippe nehmen? Sind nicht alle Namen in der Geburtsurkunde gleichberechtigt und entscheiden nicht die Eltern, welchen Rufnamen das Kind hat, der dann auch behördentechnisch so geführt wird? Meine Tochter heißt nunmal nicht 'nur' Anna.
Wie und was sie später mal macht ist ihr ja selbst überlassen, aber so?