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450 ,- € geringfügige Beschäftigung und Erziehungsgeld

Hallo zusammen,

ich hab auch eine Frage zum Erziehungsgeld.

Ich blicke nicht mehr durch, jeder sagt mir was anderes um in Net bin ich noch nicht auf eine Seite gestoßen, die das gut erklärt. Verwirrt Oder ich bin absolut doof... Blush

Darf man 450 € verdienen und bekommt trotzdem Erziehungsgeld?

388,- € oder 300,- € für ein Jahr noch zusätzlich oder wird das von den 450 € abgezogen?

GLG
Sandra 31 + 4 In Liebe

Bisherige Antworten

Re: 450 ,- € geringfügige Beschäftigung und Erziehungsgeld

Hallo Sandra,

habe diesen Link gefunden, da ist es ganz gut erklärt.

http://www.focus.de/finanzen/recht/tid-10002/elternzeit-wie-viel-duerfen-eltern-nebenher-verdienen_aid_302210.html

Wenn du also während deines Elterngeldbezuges nebenbei einen Mini-Job mit 450,- € hast, dann bekommst du 70,2 % der Differenz zwischen deinem alten Netto (vor Elterngeld) und den 450,- €.

Beachte nur, dass bei einem Mini-Job ab 2013 automatisch 3,9 % als Rentenversicherungsbeitrag von deinem Aushilfslohn einbehalten werden, es sei denn, du entscheidest gegen diese Aufstockung des Rentenverischerungsbetirages.

 

vg

Re: 450 ,- € geringfügige Beschäftigung und Erziehungsgeld

Hallo :-)

Danke für Deine Antwort!

Danke für den Link :-)

Werde mich gleich mal durchlesen!

Ich habe gerade von einer Freundin das hier gemailt bekommen:

Minijob vor und nach der Geburt: Wie viel Elterngeld gibt es?

Wenn Sie vor und nach der Geburt einen Minijob ausüben, ändert sich an Ihrem Einkommen aus dem Minijob nichts. Elterngeld erhalten Sie dann aber trotzdem, wenn Sie nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeiten – wovon bei einem 400-Euro-Job ja auszugehen ist. In diesem Fall erhalten Sie nämlich das Mindest-Elterngeld von 300 Euro, zuzüglich eventueller Zulagen zum Elterngeld für andere Kinder im Haushalt. Das zur Verfügung stehende Einkommen aus dem Elterngeld und dem Minijob verdoppelt sich also fast von 400 auf 700 Euro.

VLG
Sandra

 

Re: 450 ,- € geringfügige Beschäftigung und Erziehungsgeld

Hallo Sandra,

du hast recht.

Wenn du schon vor Beginn der Elternzeit "nur" einen Mini-Job hattest, dann bekomt du zusätzlich zu deinen 450,- € Aushilfslohn noch den Mindestbetrag vonn 300,- € Elterngeld plus evtl. Zulagen für ältere Kinder.

Anders ist das eben, wenn du vorher "normal" gearbeitet hast und dann während des Elterngeldbezuges einen Mini-Job anfängst, dann wird das Elterngeld eben gekürzt.

Übrigens, wenn du vorher auch nur einen Mini-Job hattest, bekommst du dein Mutterschaftsgeld von der Bundesversicherungsanstalt.

vg

Sabrina

Re: 450 ,- € geringfügige Beschäftigung und Erziehungsgeld

...hmmm.. also mit den 450 € meinst du nen Mini-Job? da gelten ja noch andere Gesetze als bei ner TZ bzw. VZ Beschäftigung...

Re: 450 ,- € geringfügige Beschäftigung und Erziehungsgeld

Hallo Breites Grinsen

ja, also soweit jetzt die Information stimmt, bekommen alle Mini - Jobler, die vor der Geburt 400 € bzw. 450 € bezogen haben, nach der Geburt im selben Verhältnis 300,- € Erziehungsgeld/Elterngeld zusätzlich.

GLG
Sandra

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