na toll... jezzt hab ich 2 Babywippen :-(
Zeitgleich habe ich bei Babymarkt.de die Beaba up & down bestellt für stolze
109 eur :-/ die wollen wir auch behalten.
Jezt meldet sich der erste Shop zurück und meint die Wippe sei verschmutzt, Gebrauchsspuren... und wir seien.über die 14 Tage ... waren wir aber nicht, da dad absendedatum zählt und nicht wann der Artikel wieder beim Shop ankommt. Als wüssten die das nicht! Tz tz tz !@! Na ja das haben sie dann akzeptiert aber beharren darauf dass der Artikel Gebrauchsspuren aufweist.
Toll!!! Ich kann auf dem Bildern nichts erkennen und mir das auch nicht erklären. Hab das Gefühl dir wollen.die Rücknahme vermeiden.. aber was soll ich da machen ??? Wenn die darauf beharren ??? Von so sauer! 50 eur für nix!
Erkennt ihr da was?
Das ist echt ärgerlich
Also ich erkenne da jz auch nix, schreib doch mal hin, sie sollen den Bereich einkreisen oder so, dass man noch genauer schauen kann.
?????? wo soll da was sein??????
Wenn die sich weiterhin Quer stellen und ihr eine Rechtsschutz habt würde ich die Option nehmen. Ansonsten kann ich mich nur Bienchen anschließen und nochmal nachhaken wo der Fehler genau sein soll incl. Markierung.
Drücke dir die Daumen, dass du hoffentlich nicht soweit gehen musst.
LG Sanny :ROSE:
leider haben keine Rechtsschutzversucherung :-(
leider haben keine Rechtsschutzversucherung :-(
Bleib aber dran und sei hartnäckig, die sind es ja auch.
Hoffentlich geben sie irgendwann nach.
Zur Not hast du ja bei Internetkauf ja 14 Tage Rückgaberecht. In dieser Zeit kannst du dir den Artikel ansehen und "Testen". Beharr einfach darauf und lass dich nicht abwimmeln, darauf legen die es nur an.
Gib doch deinen Freund/Mann als Zeuge an als ihr es zur Rücksendung Fertig gemacht habt und das da definitiv nix war.
Bei uns ist derzeit das Problem beim Kinderwagen. Da klappert es wahrscheinlich von der Achse und wird immer lauter%) Stellen sich auch Quer (hatten ihn letztes Jahr für meine Sternenmaus bestellt, hatten ihn damals nur ausgepackt und auf Vollständigkeit geprüft) weil der Wagen über die 6 Monate Gewährleistung schon ist und ab da die Umkehrlast beginnt, dass heißt ich muss beweisen das der Fehler/Mangel schon vorher Bestand. Leider wollen die noch nichtmal überprüfen ob der Mangel schon vorher da war obwohl gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren besteht:DEVIL:
Naja genug von mir :-[
Drück dir wie gesagt die Daumen
LG Sanny :ROSE:
na toll... jezzt hab ich 2 Babywippen :-(
http://www.test.de/Umtausch-und-Rueckgabe-Geschenkte-Kulanz-1333057-1333677/
Recht auf Umtausch im Online-Shop
Noch besser in Sachen Umtausch sind Online-Shopoholics dran. Gemeint sind alle, die 24 Stunden am Tag Zugang zu Waren aller Art haben möchten und daher oft im Internet einkaufen oder einfach nur das bequeme Einkaufen per Mausklick lieben. Für sie gelten nämlich noch großzügigere Regeln beim Umtauschen. Im Gegensatz zum Einkauf beim Shop um die Ecke, sind Sie beim Umtausch im Internet nicht auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen. Wer im Internet einkauft, hat per se ein gesetzliches Rückgaberecht. Innerhalb von zwei Wochen können Sie die Ware mit beigelegtem Widerruf zurückschicken. Dabei müssen Sie keine Gründe angeben, auch wenn viele Versandhäuser und Online Shops entsprechende Formulare für den Fall des Umtausches mitschicken. Übrigens: Auch Waren, die am Telefon oder an der Haustür gekauft wurden, fallen unter dieses Widerrufsrecht.
Ganz vom Umtauschrecht und Rückgaberecht ausgeschlossen sind natürlich verderbliche Lebensmittel und Maßanfertigungen. Aber das dürfte sich von selbst verstehen. Musik-CDs, PC und Videospiele, DVDs, also im Grunde alle Audio- Videoprodukte und Software, die bereits entsiegelt oder aus der eingeschweißten Folie entnommen wurden, können ebenfalls nicht mehr umgetauscht werden.
Eine weitere Sonderreglung beim Umtausch- und Rückgaberecht betrifft alle Käufer bei Verkaufsplattformen, wie Ebay, Hood oder Amazon-Marketplace. Privatverkäufer sind hier nicht dazu verpflichtet, ein Rückgaberecht oder Umtauschrecht einzuräumen.
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