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mal ne blöde frage zum MuSchu-Geld hab..

Ich hab mein MuSchu-Geld ja logischerweise schon bekommen für die gesamte MuSchu-Zeit vor der Geburt,also quasi bis 03.01...Jetzt frage ich mcih wie das eigentlich mit der Zeit ist,die ich den Kleinen jetzt übertrage..Bekommt man die Zeit auch bezahlt,wenn ja wie?oder bleibt man da quasi ohne Geld?Weil sollte man 14 Tage übertragen is es ja immerhin ein halber Monat,dem einen das Geld fehlt..Oder irre ich mich jetzt irgendwie?

Lg,Sandra

Bisherige Antworten

mal ne blöde frage zum MuSchu-Geld hab..

Hallo sandra,
Für den zweiten teil des muschugeldes musste ich bei meiner KK ja diesen geburtsnachweis vom standesamt abgeben. Ich denke mal, wenn du über termin gehst, wird das nachgezahlt. Notfalls einfach mal bei der KK anrufen und fragen.
Lg suse u oskar 1w

mal ne blöde frage zum MuSchu-Geld hab..

Hallo,
so viel ich weiß, bekommst du mindestens 14 Wochen, also 6 Wochen vorher und 8 Wochen nachher. Wenn das Kind früher kommt (so war es bei meiner ersten Tochter), dann wird das so verlängert, dass du trotzdem auf 14 Wochen kommst. Wenn das Kind später kommt, kannst du dich freuen und bekommst einfach bis zur Geburt weiter das Mutterschutzgeld und ab der Geburt dann trotzdem für weitere 8 Wochen! Also, mach dir keine Gedanken, du bekommst weiterhin dein Geld, egal wann der Zwerg kommt.
LG

Das war bei mir aber nicht???

Also Emma ist ja genau 14 Tage vor Termin gekommen und ich habe trotzdem nur die acht Wochen im Anschluss mein MuSchu-Geld bekommen :-X

Also dementsprechend nur 12 Wochen!!! Hab ich mich da jetzt beschei.....lassen oder hattest du einfach Glück...das würde mich ja schon interessieren :HELP:

LG Sabrina

mal ne blöde frage zum MuSchu-Geld hab..

Hi,

wie genau das läuft weiß ich nicht das musst du mal bei deiner KK nachfragen.

Aber ich weiß von einem Vortrag meiner KK das man die Zeit die man über Termin geht auch Mutterschaftsgeld bekommt. Die Dame meinte dann so könnte man sich trösten falls man wirklich 2 Wochen drüber geht, denn dann bekommt man ja 2 Wochen noch sein volles Gehalt länger und nicht nur die 65% Elterngeld.

LG blümchen

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