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mal ne Frage hab... Finanzen... KV etc.

Hey Mädels,
also folgendes....
habe bis zum 26.12. Arbeitslosengeld 1 bezogen und war bei meinem Mann auf 400,00 EUR Basis angestellt (war nur wichtig, damit er nicht so viele Steuern zahlen muß) Jetzt bin ich im Mutterschutz und dann gehe ich ja in Elternzeit. Wie läuft das eigentlich mit der gesetzlichen KV?
Bin bei der Barmer ( die beiden großen Kids auch, mein Mann ist privatversichert) ... bin ich in der Elternzeit beitragsfrei pflichtversichert?
Also so war das doch immer oder?
Und die Elternzeit kann ich doch immer noch 3 Jahre in Anspruch nehmen? Aber eben nur die 12 Monate das Geld bekommen, oder? Bin gerade voll überfragt, und nur durch Zufall eben drauf gekommen, dass ich mich ja mal kümmern müßte (suche unsere Geburtsurkunden raus und muß morgen noch nen Termin machen beim Jugendamt wg. Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht, wir sind ja nicht verheiratet) dabei bin ich über diese ganzen Dinge gestolpert....
Wißt Ihr wie es läuft?
LG
Kathi
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mal ne Frage hab... Finanzen... KV etc.

huhu kathi
also das elterngeld könntest du auch auf 2 jahre splitten,würdest dann quasi im monat nur den halben betrag bekommen und damit verlängert sich das geld dann um ein jahr,bleibt also im endeffekt gleich...
während MuSchu und Elternzeit bist bist du beitragsfrei versichert,so hats mir meine KK gesagt,weil ich dieselbe frage hatte..
hoffe konnte etwas helfen.
lg,sandra

mal ne Frage hab... Finanzen... KV etc.

Hey Sandra,
das hatte ich mir schon gedacht... aber Du weißt ja wie das immer ist... Sonntags, wenn man niemanden erreicht dann hat man solche dämlichen Fragen... :KISSED:
Es ging vorallem darum, ob mein Mann mich dann auf 420EUR angestellt hätte, damit wir die KV-Beträge abführen, aber dann können wir das auch so weiter laufen lassen...
Hoffe Timo ärgert Dich momentan nicht zu sehr und kommt bald raus!!!!
LG

mal ne Frage hab... Finanzen... KV etc.

ja mir fällt auch immer dann was ein wenn entweder sonntag ist,oder die betreffenden stellen schon zu haben:-)

timo strampelt munter vor sich hin..das mensziehen was ich heut früh schon hatte ist wieder da,aber jetzt is ab und an mal ne pause zwischen..vielleicht will er nun doch langsam...

lg,sandra

mal ne Frage hab... Finanzen... KV etc.

Bzgl. der Beitragsfreiheit in der gesetzl. KV bin ich mir nicht wirklich sicher....kommt glaub ich auf den Zeitpunkt des Beginns des Mutterschutzes an ( noch im Zeitraum des Bezuges von Arbeitslosengeld?).
Ansonsten würde es nach dem Bezug von Elterngeld auch genügen, wenn du mehr als 400 EUR verdienst, d.h. theoretisch reicht 400,01 EUR aus. Damit wärst du auch rentenversicherungspflichtig usw.
LG, Claudia

mal ne Frage hab... Finanzen... KV etc.

Hallo Kathi
also in der MuSchu und Elternzeit bist ud mit deinen Kindern bei der Barmer versichert KV. Das läuft so weiter. EZ kannst du 3 Jahre nehmen, du kannst dir 12 Monate voll zahlen lassen (also 65/bzw. 68% deines ehemaligen Nettogehaltes oder Arbeitslosebgeldes (sagtest ja bist ALG 1 ne?!). Oder du splittest auf 24 Monate, das heisst bekommst dann 2 jahre die Hälfte jeden Monat.
Da smit dem Jugendamt haben wir auch bei unserer Großen gleich nach dem KH machen müssen, waren damals auch net verheiratet, war aber easy...
LG Anja 36+3
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