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hAB NE fRAGE ZUR kRANKSCHREIBUNG UND WIEDERAUFNAHME DER ARBEIT:

Meine FÄ hat mich vor 2 W. Krankgeschrieben da Verdacht auf Plazentaverkalkung vorlag. Ich muss nur noch bis 12.1.11 arbeiten. D.h. im Prinzip nur noch 2,5 Wochen.

Ich fühle mich eigentlich gut und der Verdacht auf plazentaprobleme hat sich nicht bestätigt. Jetzt weiss ich nicht was ich machen soll. Arbeiten oder weiterhin krank. Muss morgen wieder zu FÄ und entscheiden.

weiss jemand ob es bei Berechnung vom Krankengeld oder auch Erziehungsgeld etwas zu beachten ist.

Ich meine hier mal gelesen zu haben, dass dieses Arbeiten-Krank- arbeiten nicht ohne ist.

Danke für die Antworten.

LG lena :KISSING:

Bisherige Antworten

hAB NE fRAGE ZUR kRANKSCHREIBUNG UND WIEDERAUFNAHME DER ARBEIT:

Moin lena,
Wenn ich mich recht erinnere, fällt man bei ss-bedingter krankschreibung nicht ins krankengeld. Ich find das thema recht kompliziert. Frag am besten notfalls bei deiner KK nach.
Ich hab gsd ein BV bekommen. Das vereinfacht die ganze sache. Ist vielleicht auch ne möglichkeit für die letzten 2,5 wochen.
Lg suse 39+0

hAB NE fRAGE ZUR kRANKSCHREIBUNG UND WIEDERAUFNAHME DER ARBEIT:

Das stimmt leider nicht, auch hier fällt man ins Krankengeld bei über 6 Wochen Krankheit aufgrund der Schwangerschaft. Ausschlaggebend ist hier nicht mal der Diagnoseschlüssel, es reicht allein der Zusammenhang mit der SS! Bitte beachten, dass die 6 Wochen nicht zusammenhängend sein müssen und trotzdem aufaddiert werden!!!

Siehste, bin mal wieder total ahnungslos, aber das beantwortet die frage ja. Lg

ab 6 Wo. Krankengeld - kann sogar die Vorerkrankung dazugezählt werden

... wenn es insgesamt noch mehr als 6 Wo. bis zum MuSchu sind, würde ich versuchen, ein BV zu bekommen!!! Hat bei mir nicht geklappt, lag am Unwissen der FÄ!!! Wenn es (auch mit Pausen) länger als 6 Wochen werden, dann zahlt die KK. Allerdings darf bei der Berechnung des Elterngeldes kein Nachteil entstehen, wenn die Krankheit auf die Schwangerschaft zurückzuführen ist. Dann sollte man vom FA ein formloses Schreiben einfordern, welches bestätigt, dass die Krankheit ss-bedingt war und für die Berechnung gelten die Verdienstbescheinigungen mit vollem Gehalt, also nicht nur die 65 % (oder 67%). Einige Arbeitgeber zahlen auch einen Zuschuss zum Entgelt der KK. Die beste Beratung hatte ich bei der KK (nach mehreren Versuchen) und bei meiner Lohnbuchhaltung. Hab jetzt bissl verwirrt geschrieben, gell?

LG Manja

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