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fühle mich echt verarscht...

Mein Mann hat bereits eine Tochter mit seiner Ex. Die ist schon älter, er war erst 16 als er Vater wurde und sie hat ihm den Kontakt verboten und weil er damals kein Kind wollte hat er sich nicht gewehrt. Heute bereut er es- ist aber ne lange Geschichte.

Nach unserer Hochzeit musste der Unterhalt ja neu berechnet werden weil er die Steuerklasse geändert hat. Gestern kam der Bescheid, und ich bin echt soooo sauer!

Sein Chef hat ihm im November 1000€ geschenkt für die Hochzeit und für Babysachen. Hat das auf der Gehaltsabrechnung als Hochzeitsgeschenk ausgewiesen so das er es nicht von der Steuer absetzen kann. Und dieses Geschenk wird in vollerhöhe angerechnet! 83€ im Monat, und weil die Beamtin auch nach mehrmaligem hinweisen auf unsere Tochter und das ihr auch Unterhalt zusteht sie nicht zur Berechnung mitgenommen hat soll er die 83€ jeden Monat an seine erste Tochter zahlen! Die 100€ die er durch den steuerklassen wechsel mehr hat soll er natürlich auch abdrücken, und die 83€ Weihnachtsgeld sowie die 40€ Urlaubsgel auch. Das heißt er hat weder was vom Urlaubsgeld noch vom Weihnachtsgeld noch vom Hochzeitsgeschenk, da die dumme Kuh vom Amt ja meint unserer Tochter würde kein Unterhalt zustehen weil sie ja in seinem Haushalt lebt.Somit wird er in diesem Jahr keine Sonderleistung vom Chef mehr annehmen sondern nur noch Gutscheine die können nicht angerechnet werden.
Außerdem werden wir zum Anwalt gehen müssen, da alles was er an Unterhalt zahlen kann ja unter beiden Kindern aufgeteilt werden muss das alle seine Leiblichen Kinder ja gleichberechtigt sind!

Ich bin so sauer, sehen darf er das Kind nicht, aber zahlen muss er. Ein Vater hat doch nicht nur Pflichten sondern auch Rechte!

LG Blümchen

Bisherige Antworten

... Ganz ehrlich....

... Liebes Blümchen,

ich sehe das etwas anders (will Dich nicht angreifen!) aber es ist seine Tocher bzw. sein Kind und er muss dafür aufkommen. Natürlich ist es nicht schön für Euch, aber es ist nunmal so und wenn Du in der Lage wärest, dann würdest Du es auch besser verstehen. Wenn er den Kontakt nicht wollte ist das sein Problem -Sorry- aber so ist es nunmal. das er es nun bereut ist ein guter Charakterzug aber dennoch musst Du/Ihr damit leben das er verantwortung trägt und somit eben auch das Kind unterstützen muss. Ich hoffe Du kommst nie in diese Situation das der Vater des Kindes kein Kontakt will oder einfach nicht da ist. Vielleicht siehst Du das dann etwas entspannter.

Liebe Grüsse

Kati

darum gehts es doch gar nicht! der UH wurde hier falsch berechnet, basta!

ich würde sofort zum anwalt gehen und sofort prüfen lassen!

es sind beide kinder unterhaltsberechtigt und sonderzahlungen sind zu höchstens 1/3 anrechenbar!

ich bin eine ex, die unterhalt bekommen müsste - für 4 kinder aus erster ehe und es sehr gern hätte, dass der vater seine kinder sieht und nicht nur zahlt (wenn er es denn wieder täte)

lg lona

darum gehts es doch gar nicht! der UH wurde hier falsch berechnet, basta!

wenigstens eine die rausgelesen hat, worum es mir geht. ;)

lg blümchen

Blümchen: Dann haben wir es alle flasch verstanden... Sorry!

Wo ist denn Dein *einschleich* geblieben...

... Sorry aber immer das Du hier immer Diskusionen anzettelst nervt.

Warum machst Du das nicht Forum. Manche fragen sich hier schon wie Du das machst mit 7 Kindern und den halben Tag am PC hockst.... Sorry aber das musst mal gesagt werden wenn sich sonst keiner traut...

Darfst mir gern böse antworten werde es nicht mehr kommentieren.

... Ganz ehrlich....

dann hast du meinen beitrag falsch verstanden!

klar soll er unterhalt zahlen! aber eben auch für UNSERE tochter! und die aussage "ihre 2. tochter wohnt in ihrem haushalt deshalb steht ihr kein unterhalt zu" ist einfach falsch! alle seine kinder sind gleichberechtigt, und darum geht es mir, das er für alle seine kinder unterhalt zahlt.

lg blümchen

fühle mich echt verarscht...

Hallo,

das mit dem Verrechnen ist echt sch...

Aber für seine Tochter muss er schon aufkommen. Kann er nicht versuchen, ganz langsam etwas Kontakt aufzubauen. Dafür ist es doch nie zu spät!!! Vllt können die beiden erstmal telefonieren, mailen oder einfach Briefe schreiben?

LG Manja

fühle mich echt verarscht...

er hat es vorletztes jahr einige male über das jugendamt versucht, aber sie verweigert jeglichen kontakt.

in ein paar jahren ist die tochter alt genug und dann wird ihre mutter ihr erklären müssen warum alle Geburtstag und Weihnachtsgeschenke noch bei uns liegen. mein mann hat fast jedes jahr etwas für sie gekauft...

lg blümchen

so und so...

Ich kann dich teilweise verstehen, ein Ex von mir war in der selben Lage. Er hat sich nicht um mehr Umgangrecht gekümmert bzw das wenige durchgehen lassen und muss zahlen. Letztendlich ist Mutter+Kind weggezogen und nun darf er nur noch zahlen. Väter haben schon die A...karte aber dafür haben es die ggf. alleinerziehenden Mütter auch nicht unbedingt leicht.

ABER: es ist wie gesagt sein Kind, also muss er finanziell dafür grade stehen. Und was dafür angerechnet wird und was nicht, dafür kann die "Kuh" auch nix, die macht nur ihren Job.

Und wenn solche Extrazuwendungen nicht angerechnet werden würden, wäre es doch auch etwas unfäir, schließlich ist es Geld was der Vater zur Verfügung hat. Übertrieben könnte man ja sonst sagen 500 € Gehalt und 2000 € monatl. Extrazuwendungen, nur um eine Unterhaltszahlung zu umgehen.

Eurer Tochter steht schon Unterhalt zu, aber da ihr ein Haushalt seid läuft das über Barunterhalt (also er beteiligt sich an Miete, Essen und co.) Und das werden ja wohl mehr als 83 € im Monat sein.

Solche Situationen sind immer sch... jede Seite ist irgendwo benachteiligt :(

LG Katja

so und so...

die "blöde kuh" liegt aber eben falsch mit der aussage unserer tochter würde kein unterhalt zustehen. sie ist zwar in der düsseldorfer tabelle in der ersten gruppe und seine andere tochter in der 2. und ihr steht mehr unterhalt zu als unserer tochter, ABER das was er an unterhalt zahlen kann was über seinem selbstbehalt ist MUSS unter allen seinen kindern aufgeteilt werden.

aber das werde ich über einen anwalt klären.

lg blümchen

Ich oute mich mal ...da ich die Kehrseite der Medaille kenne ...

Hallo Blümchen,
wir sind da ja schon mal "aneinandergeraten" bei diesem Thema ...
Ich hab einen Sohn, der seinen Vater schon vor der Geburt "verloren" hat. Er lernte eine andere Frau kennen und wie das halt so ist ...3 Wochen vor der Geburt hieß es ...keine Lust auf Baby etc ....
Selbiges wünsche ich meinem Erzfeind nicht durchzumachen ...jedenfalls hat der auch irgendwann geheiratet ..sinnigerweise kurz vor der Geburt seines (wie sagte er: "richtigen") Kindes und den Unterhalt eingestellt. Er zahlte (bis heute im übrigen) nur den Pflichtunterhalt. Das ganze ging vor Gericht und wegen eines Verfahrensfehlers wurde ich auch noch für die Prozesskosten herangezogen. Zumindest bekamen wir wieder Unterhalt ..klagen werde ich nicht mehr. Seit 4 Jahren hat mein Sohn von sich aus Kontakt zu ihm ..davor war nichts. Eine zeitlang lief eine Mediation übers Jugendamt, aber selbst die Mediatorin meinte: dass es Kriegskinder besser haben, weil sie wissen, dass sie keinen Vater haben und untersagte "dem Erzeuger" den Kontakt ...
Untersagt habe ich dem "Vater" nie den Kontakt ..mein Sohn weigert sich allerdings von sich aus strikt den Mann als Vater zu bezeichnen ...so hat er einmal ca. im Halbjahr einen netten Animationstag beim Fussballspiel oder im Museum ...
Und nun zu dem was du schreibst: Dieser Unterhalt wird berechnet nach gesetzlichen Grundlagen und glaube mir: Die Lobby ist eher auf Seiten der Väter bzw. der Verdiener. Das was ich an Unterhalt bekomme, reicht nicht im entferntesten für den Lebensunterhalt (auch nicht mit Kindergeld).
Im Gegenzug, wenn dein Mann Kontakt zu seinem Kind haben will, dann wird er in diesem Punkt rechtliche Unterstützung bekommen. Da hat sich nämlich viel getan in den letzten Jahren, denn auch hier arbeitet die Lobby der "getrennten Väter" ..sehr stark ...
Ich kenne auch Väter, die ferngehalten wurden von ihren Kindern und ich fand das schrecklich. Wir hatten da auch andere Zeiten, wo das möglich war ...
Okay, muss nun erstmal runterkommen, weil ich mich grad in Rage denke ...also nicht im entferntesten all das schreibe, was mir zu deinem Posting einfällt.
LG Mala

Ich oute mich mal ...da ich die Kehrseite der Medaille kenne ...

das was dir passiert ist tut mir wirklich leid, ich will mir nicht vorstellen wie das ist.

das worum es mir geht ist gar nicht das er nicht zahlen soll. das soll er auf jeden fall, er hat von geburt an (nachdem die Vaterschaft geklärt war) gezahlt und er wird auch so lange zahlen wie er muss. mir geht es darum das unserer gemeinsamen tochter genauso unterhalt von ihm zusteht wie seiner ersten tochter. da die erste tochter in der 2. gruppe der düsseldorfer tabelle ist steht ihr prozentual zwar mehr unterhalt zu, aber meiner tochter eben auch.

lg blümchen

mir ist noch was eingefallen...

wenn man es ganz vereinfacht betrachtet, dann bin ich doch auch "nur" eine Mutter die vom Kindsvater Unterhalt möchte...

lg blümchen

Ja, aber gönne dem Kind wenigstens den Mindestunterhalt ..

wenn es auch zum "Leben" zu wenig ist ...
Letztlich sichert das Gesetz die Ehefrau (also dich) und das gemeinsame Kind finanziell ab. So war es bei uns auch ..nur dass ich auf der anderen Seite war ...
Glaube mir per Gesetz wird euch sicherlich ausreichend Geld bleiben ...sonst würde es mehr mutwillig arbeitslose Väter geben, wenn es sich nicht lohnt zu arbeiten ...
Allerdings könnte ich nun auch "böse" kommentieren: Ihr habt euch die Situation so ausgesucht: Du wusstest ja auch von der erstgeborenen Tochter und nun gönne ihr auch das, was ihr zusteht ...
Schlimm genug, dass um den schnöden Mamon gestritten wird, aber Menschlein dahinterstecken, die eine Lebensgrundlage brauchen (finanziell, wie auch "menschlich") ...was können die Kinder dafür. Du möchtest für dein "Püppi" auch das Beste, dann versuchs aus der Sicht der älteren Tochter deines Mannes zu sehen ...sie soll doch sicherlich auch die "besten Möglichkeiten" bekommen ...für ein gutes Gewissen -wäre es für mich keine Frage- ..
Zumindest gönne ich der zweitgeborenen Tochter des Erzeugers meines Sohnes auch nur das Beste ....deshalb auch keine Unterhaltsnachweise mehr, die ich einfordere ...bestehe nur noch auf den Mindestunterhalt ...
Dafür wünsche ich den Eltern (Erzeuger + Frau) ein schlechtes Gewissen, da sie mit ihrem Einkommen sicherlich mehr Unterhalt zahlen müssten ...
LG Mala

Ja, aber gönne dem Kind wenigstens den Mindestunterhalt ..

Das hat wirklich nichts damit zu tun das ich es dem Kind nicht gönne!

Es ist nicht in diesem Forum zu erklären da (wie du ja aus erfahrung sicher weißt) viel mehr dahinter steckt!
Aber ich finde der Ehemann der Mutter sollte auch in die Verantwortung gezogen werden. Der lebt seit 8 Jahren mit Mutter und Kind zusammen und ist mit ihr verheiratet, und zudem war er der Auslöser warum sie den Kontakt verboten hat. Also es ist keine Arme alleinerziehende Mutter!

LG Blümchen

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