frage - regelung arbeitgeber zwecks elternzeit
ich bin ja weniger aktiv hier, lese aber oft neugierig mit ;-)
gebt mir doch bitte mal einen tipp, wie gestaltet ihr euren "abgang" beim arbeitgeber.
haltet ihr schriftlich fest wie lange ihr die elternzeit beantragt usw?
wenn ja, was muss denn da drinne stehen?
bin da ja noch völligst unbedarft...
lg
lillcory
24+6
frage - regelung arbeitgeber zwecks elternzeit
ich hatte es bisher immer so gehandhabt, daß ich bereits vorab mit meinem Chef besprochen hatte, wie ich meine Elternzeit gestalten möchte. Ich habe immer 2 Jahre voll beantragt und nach einem Jahr Teilzeit während der Elternzeit gearbeitet.
Bei uns in der Firma gab es da ein vorgefertigtes Formular, daß ich nach der Geburt ausgefüllt an den Arbeitgeber geschickt habe. Immer mit dem Wunsch, nach einem Jahr in Teilzeit arbeiten zu dürfen, aber 2 Jahre voll beantragt. Das 3 Jahr kann man dann nach Ablauf der 2 Jahre erneut beantragen.
Grüße, Barbara (26+0) [:-}
frage - regelung arbeitgeber zwecks elternzeit
Ich habe mich auch vorher mit meinem Chef zusammengesetzt und ihm gesagt wie lange ich Elternzeit machen möchte und auch, dass ich anschließend in Teilzeit arbeiten möchte.
Auf wieviel % und wie das genau aufgeteilt werden soll habe ich mich zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht festgelegt. Das fand er jedoch auch völlig ausreichend, wenn wir das ein paar Monate bevor ich wiederkomme besprechen.
Den eigentlichen schriftlichen Antrag machst du in der Woche nach der Geburt, da gibt es extra Formulare - frag einfach in der Personalabteilung nach, die haben so etwas bestimmt. Ich selbst werde die kompletten 3 Jahre Elternzeit beantragen. Davon werde ich 2 Jahre Zuhause bleiben und im 3ten Jahr in Teilzeit arbeiten gehen.
frage - regelung arbeitgeber zwecks elternzeit
Hi Du,
Elternzeit muss auf jeden Fall spätestens 7 Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber beantragt werden. Es macht natürlich einen guten Eindruck, dies vorab schon persönlich zu besprechen, wenn Du denn einen guten Draht zu Deinem AG hast.
Mit dem Antrag muss erklärt werden, für welche Zeiten innerhalb von 2 Jahren Du Elternzeit nehmen möchtest. Bis zu 12 Monate (von ins. 36) kann mit Zustimmung des Arbeitgebers auch über den 3. Geburtstag hinaus bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres genommen werden (z.B. für das 1.Schuljahr).
Weitere Infos: Broschüre "Elterngeld und Elternzeit" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend www.bmfsfj.de
Ich hoffe damit bist Du erstmal ein bisschen schlauer...
LG
Kerstin mit Tristan (31+5)
danke für eure infos - haben keine personalabteilung - kleiner betrieb - und die erste schwangere seit jahren..
wo bekomm ich denn solch einen vordruck?
wo bekomm ich denn solch einen vordruck?
einen Vordruck haben wir bei uns nicht...
ich habe per Brief einen kurzen formlosen Antrag gestellt: (bei mir jetzt erstmal 2 Jahre)
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Antrag auf Bewilligung von Elternzeit
Sehr geehrter Herr xxxr,
aus Anlass der Geburt meines Kindes [voraussichtlicher Geburtstermin am xx.xx.2012]
beantrage ich Elternzeit im Anschluss an die Mutterschutzfrist (§3 Mutterschutzverordung) für die Dauer von 2 Jahren.
Hiermit erkläre ich, dass ich mit meinem Kind in einem Haushalt leben und es selbst betreuen und erziehen werde.
Eine Geburtsurkunde zur Berechnung der Fristen füge ich bei, sobald sie vorliegt.
Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Bestätigung zukommen.
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LG
Kerstin
herzlichen dank - fühl dich gedrückt :)))
gerne...falls Du während der Elternzeit Teilzeit arbeiten möchtest, muss das gleich mit angegeben werden....
wo bekomm ich denn solch einen vordruck?
Wir haben auch keine Personalabteiung. Mein Chef hat sich dann extra die Mühe gemacht, und ein Formular erstellt, das ich dann ausgefüllt habe ;-)
Sprich einfach mal mit Deinem AG!
LG, Nadine
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