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an die Unverheirateten unter Euch

Was mir noch einfällt, wenn man nicht verheiratet ist, ist es günstiger - sprich kostenlos - das mit dem Sorgerecht und der Vaterschaftsanerkennung bereits vor der Geburt des Kindes zu erledigen. Nach der Geburt kostet es nämlich ein bißchen.
Und gesetzt den Fall, es ist irgendwas mit Euch o dem Baby nicht i.O., wissen die dann schon Bescheid, an wen sie sich wenden können bzw. dürfen (um Entscheidungen zu treffen o.ä.)
LG, Claudia
Bisherige Antworten

an die Unverheirateten unter Euch

Hallo Claudia,

wir werden das auch noch vor der Geburt machen (schon aus Sicherheitsgründen falls was passiert). Habe mich schon ein bisschen belesen. Wenn man es beim Jugendamt oder Standesamt machen lässt ist es scheinbar kostenlos.

Zitat: Gebühren:
Vaterschaftsanerkennung bei dem Jugendamt
und den Standesämtern ist gebührenfrei

Link:http://www.vaterschaftsanerkennung.com/index.htm

Das beide das Sorgerecht haben (wenn gewünscht) muss man aber glaub noch zusätzlich beantragen.

an die Unverheirateten unter Euch

Hey,
erstmal guten Morgen....
also wir werden die Vaterschaftsanerkennung vorher machen (meine Hebamme hat mich schon drauf angesprochen und wird mir rechtzeitig Infozettel geben) weil der Wurm sonst den Nachnamen meines EX-Mannes hätte...... und wer will das schon?
Bei Bekannten ist es sogar so, dass bis heute nur die Mutter in der Geburtsurkunde vermerkt ist! Die hatten das alles versäumt! Find ich persönlich doof, aber muß jeder selbst wissen....
Frag doch mal Deine Hebi, die kennen sich da aus!
LG Kathi (die sich gleich "aufbrezelt" weil Einladung zur Hochzeit, und immer noch Depri weil keine schönen Kleider mehr passen.... und jetzt U-Hose zur Hochzeit anziehen muß..... )
Lilypie Pregnancy tickers
Lilypie Kids Birthday tickers
Lilypie Kids Birthday tickers

an die Unverheirateten unter Euch

Guten Morgen!

Ist das bei geschiedenen noch anders, dass dann der Ex-Mann als Vater angenommen werden würde??

Denn das mit der Nachnamensache ist ja noch eine weitere Extrasache.

Also einmal die Vaterschaftsanerkennung, damit der leibliche Vater auch als solcher in der Geburtsurkunde steht und seine Rechte (und Pflichten) schon hat.

Dann das beantragen des gemeinsamen Sorgerechtes, da es ansonsten nur der Mutter alleine zusteht.

Und dann drittens noch der Antrag, dass das Kind nicht den Familiennamen der Mutter sondern den des leiblichen Vaters bekommen soll.

Denn ich möchte gerne Vaterschaftsanerkennung und gemeinsames Sorgerecht, aber Familienname des Kindes soll meiner bleiben.

@ luckysunny

Hallo,

als meine Tochter geboren wurde war ich nicht mit dem Vater verheiratet. Die Vaterschaft hat er bereits im 4 Monat anerkannt.

Um das Sorgerecht haben wir uns gar nicht gekümmert.:-[ Aber auch nicht wirklich drüber nach gedacht. Das wäre doch nur wichtig wenn man sich dann trennt oder? Braucht man auch gemeinsames Sorgerecht wenn man mit dem Vater zusammen lebt und alles gemeinsam entscheidet?

Das mit dem Nachnamen war bei uns ganz einfach. Dadurch das er schon in der Ss die Vaterschaft anerkannt hat, konnten wir den Nachnamen unserer Tochter einfach aussuchen! Also wir haben noch im Krankenhaus so einen Bogen bekommen (den womit man die Geburtsurkunde beantragt). Da stand einfach das man sich zwischen den beiden Nachnamen (von Mutter und Vater) entscheiden muss. Er hat dann einfach meinen Nachnamen eingetraget.

Was mir heute noch besser gefällt als damals! Denn den Nachnamen unserer Tochter können wir nicht mehr ändern. (sie ist ja leider gestorben) Und wenn wir jetzt heiraten möchten wir alle den selben Namen haben (also beide Kinder und Eltern) Also fällt auch der Doppelnachname weg, und er nimmt meinen Namen an![:-}

LG Blümchen

@ luckysunny

Ich hatte zwischendurch nur die Befürchtung, dass bei der Vaterschaftsanerkennung auch gleich der Name des Vaters ins Spiel kommt, aber dem ist ja zum Glück nicht so.

Aber dann ist ja gut zu wissen, dass ich mich für den Nachnamen auch erst mit der Geburt entscheiden muss (auch wenn sich nichts dran ändern wird, dass das Kind meinen Namen bekommt).

Gemeinsames Sorgerecht bei intakter Beziehung scheint wirklich nicht notwendig.(überlege ich mir dann vielleicht nochmal) Dank dir!

Aber die Vaterschaftsanerkennung, denn falls der Mutter bei der Geburt was passieren sollte würde die mütterliche Familie das Kind bekommen und nicht der Vater.

@ luckysunny

Ich hatte zwischendurch nur die Befürchtung, dass bei der Vaterschaftsanerkennung auch gleich der Name des Vaters ins Spiel kommt, aber dem ist ja zum Glück nicht so.


Aber dann ist ja gut zu wissen, dass ich mich für den Nachnamen auch erst mit der Geburt entscheiden muss (auch wenn sich nichts dran ändern wird, dass das Kind meinen Namen bekommt).


Gemeinsames Sorgerecht bei intakter Beziehung scheint wirklich nicht notwendig.(überlege ich mir dann vielleicht nochmal) Dank dir!

Aber die Vaterschaftsanerkennung, denn falls der Mutter bei der Geburt was passieren sollte würde die mütterliche Familie das Kind bekommen und nicht der Vater.


@Blümchen90

Naja, das Sorgerecht zu klären ist schon wichtig, gerade wenn man unverheiratet zusammen lebt und entscheidet. Weil eigentlich hat dein Verlobter in solch einem Fall rein rechtlich gesehen nix zu melden. Denn du hast mit Geburt deines Kindes das alleinige Sorgerecht - soweit ich weiß.
Solange man zusammen ist und sich versteht, gehts auch ohne. Aber lass dir mal was passieren oder lass deinen Verlobten das Kleine irgendwo ohne dich zum Arzt bringen lassen, er dürfte nix entscheiden.
Aber wenn man sich darum bemüht, erklären die einem beim Amt alles nochmal haarklein.
Lg, Claudia

@Blümchen90

Ich verstehe schon was du meinst!!!

Diesmal heiraten wir ja noch vor 8 Wochen vor der Geburt!

LG Blümchen

@Blümchen90

Bist du wieder zu Hause ( déine Antwort kam so schnell ;-) )?
Wie gehst dir?
Na dann drück ich schon mal die Daumen für die Hochzeit....erspart, wenn man Kinder hat, eine ganze Menge Rennereien ;.)

@Blümchen90

Ja ich war auch überrascht! Am Wochenende geht das Internet hir einigermaßen schnell. Die Schwester meinte das liegt wohl daran das die meisten Rechner in den Behandlungszimmern auf der Station aus sind. Ich kenn mich damit überhaupt nicht aus, aber sie meinte das merkt man an der Schnelligkeit ob da 30 PC´s mehr oder weniger im Internet sind.

Gestern wurde der Gebärmutterhals wieder über Ultraschall kontruliert. Die länge sieht gut aus meinte der Arzt (ist knapp 4 cm) Der Trichter ist aber noch da.

Er hat gesagt es wird jetzt am Wochenende häufiger und länger geschrieben um Wehen komplett auszuschließen und am Dienstag morgen gut er wieder! Aber er ist ganz zufrieden. Ich darf auch wieder ab und zu sitzen damit der Kreislauf nicht komplett abklappt. Mein Blutdruck war gestern nur noch 90/50...
Er hat gesagt er kann nicht 100% sagen ob es jetzt so außergewöhnlich ist das ich leichte Wehen hatte (Weil normal ja noch gar kein CTG geschrieben wird) und ob es jetzt wirklich so besorgniserregend ist das Der Gebärmutterhals mal 5 mm kürzer ist (da auch dies normal nicht gemessen wird) er hält es für etwas übertrieben das sein Kollege mich so lange deswegen hier behält, aber er will da jetzt auch nicht reinpfuschen und mich einfach entlassen wenn er nicht da ist, da es so üblich ist das der Arzt der die stationäre Behandlung anordnet die Patientin auch entlässt oder zumindest eine Nachricht für den nächsten Arzt hinterlässt.

Naja noch hält es sich in Grenzen mit meinem Heimweh, aber ich hoffe sehr das ich Dienstag wieder nach hause darf! Der Arzt hat gesgat der Trichter allein wäre kein Grund mich noch länger da zu behalten, wenn die Länge des Gebärmutterhalses normal ist, und ich keine Wehen, Schmerzen oder Blutungen habe!

LG blümchen

@Blümchen90

Naja, das Sorgerecht zu klären ist schon wichtig, gerade wenn man unverheiratet zusammen lebt und entscheidet. Weil eigentlich hat dein Verlobter in solch einem Fall rein rechtlich gesehen nix zu melden. Denn du hast mit Geburt deines Kindes das alleinige Sorgerecht - soweit ich weiß.
Solange man zusammen ist und sich versteht, gehts auch ohne. Aber lass dir mal was passieren oder lass deinen Verlobten das Kleine irgendwo ohne dich zum Arzt bringen lassen, er dürfte nix entscheiden.
Aber wenn man sich darum bemüht, erklären die einem beim Amt alles nochmal haarklein.
Lg, Claudia

@luckysunny

Mit nem Exmann und der Geburt eines Kindes kommt es auf den Zeitpunkt der Geburt an: Wird das Kind innerhalb von 300 Tagen nach der Scheidung geboren, gilt es eigentlich noch als Kind des Exmannes ( es könnte noch in der Ehe gezeugt worden sein und da sind automatisch alle Kinder Kinder des Ehemannes).
LG, Claudia

@luckysunny

ah ok, wieder was gelernt :)

LG Katja

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