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Wieder neue Erkenntnis erlangt. Wusstet ihr,...

... dass man die Tage, die ein Kind zu früh auf die Welt kommt an die 8 Wochen Mutterschutzzeit anrechnet, d.h. dass man auch ohne dass das Kind als Frühgeborenes (unter 2500gr) gilt, bis zu max. 18 Wochen Mutterschutzzeit haben kann? Das war mir neu. Wenn also mein Sohnemann 4 Wochen früher kommt (was ich vermute, dass er früher kommt), dann hätte ich ab ET 11.4 anschließend noch 12 Wochen Mutterschutzzeit also frei!!! Ich bin ganz platt. Auch über's Elterngeld habe ich neue Erkenntnisse, seit ich eben mit einer Frau von Jugendamt telefoniert habe. Ich finde das allerdings sooo kompliziert, dass ich hoffe, ich behalte das bis heute Abend, um es meinem Mann RICHTIG zu verklickern. Ich bin in solchen rechtlichen Sachen nicht sehr merkfähig.
LG Ulrike
Lilypie Pregnancy tickers
Bisherige Antworten

ja, wusste ich ;) LG

Schreib deine Erkenntnisse über´s Elterngeld....

hier rein und dann kannst Du heute Abend noch mal nachlesen :-) und wir haben auch was davon :-[
LG Steffi

Schreib deine Erkenntnisse über´s Elterngeld....

Ich weiß nicht, ob euch meine Erkenntnisse was nutzen, weil sie auf unsere persönliche Situation gemünzt sind und außerdem hab ich was sowas angeht einen sehr begrenzten Horizont und vielleicht wisst ihr die Sachen schon. :-[
Für mich war neu, dass diese Zeit, die ein Kind vor ET geboren wird, auf die 8 Wochen angerechnet werden. 1. Erkenntnis
Dann habe ich gedacht, dass wir wirklich nur bis zum 12. Lebensmonat Elterngeld bekommen, weil ich ja als Beamtin sowieso meine Bezüge weiter bekomme, warum sollte ich also Elterngeld beantragen?
Jetzt sagte die Dame vom Jugendamt, ich soll trotzdem für die 2 Monate Elterngeld beantragen, denn nur DANN könnte mein Mann für weitere 12 Monate EG beantragen. 2. Erkenntnis
Wenn Marius jetzt z.B. 2 Wochen früher käme, hätte ich 10 Wochen Muschu nach eigentlichem ET. Wenn mein Mann dann vom 3-14 Lebensmonat EG beantragt, bekommen wir einen halben Monat kein Geld. :HEADSHOT: Auch, wenn das Kind nur 3 Tage vor ET käme, würde der 3. Lebensmonat bei meinem Mann abgezogen. Ich denke, wir müssen abwarten, wenn Marius dann da ist, muss mein Mann mit allen Unterlagen zu der Tante gehen und die soll uns dann die optimale Verteilung nennen, damit wir 14 Monate Elterngeld bekommen.
Ich bin eigentlich auf froh, dass das EG gibt, aber warum muss immer alles sooooo kompliziert sein. Ich hasse es!!!
Außerdem hätte ich ganz gerne die Anträge vorher schon soweit fertig gemacht, das kann man ja dann aber gar nicht, weil es bei uns so kompliziert ist, da mein Mann die Elternzeit und das EG beantragt.
LG Ulrike

Leider verliert man hinten MuSch, wenn man ein frühes Frühchen hat :-(((

Hallo Ulrike,

so toll ist die Regelung (ist noch nicht so alt) für Frühchen nicht. Hat zwar Verbesserungen gebracht, aber für Fälle wie meinen keine ausreichende.

Ich war im BV. MuSch hätte am 29.1. begonnen und wäre, wegen Zwillis, nach ET (12.3.) 12 Wochen gegangen. Da es mit Zwillis wohl früher losgegangen wäre, natürlich wie Du sagst, verlängert um die Wochen, die es vor ET losgegangen wäre, sagen wir mal 3 Stück. Also MuSch bis ca. 11.6 (!) , die Zeit nach Entbindung wäre ja auf das Elterngeld angerechnet worden, das also entsprechend weniger lang.

So seit dem 11.12. bei mir MuSch statt BV. Der MuSch läuft jetzt aber nur um die Zeit, die ich vor ET nicht in Anspruch genommen habe. Da sieht das Gesetz, auch bei Zwillis, nur 6 Wochen vor. Daher ab dem 17.4. kein MuSch mehr. :-(

Jetzt muss ich mal rausfinden, ob mir dann auf das Elterngeld wenigstens nur die Zeit nach hypothetischem ET angerechnet wird, vermute aber, dass seit dem 11.12. angerechnet wird. Dann bin ich auch noch beim Elterngeld gea... (sorry), weil wir das dann nicht so lange bekommen wie das Jahr Elternzeit, dass ich jetzt erst recht in jedem Fall nehmen werde, lang ist. Also auf einmal nur noch ein Einkommen, aber 2 Frühchen. Spitze! Aber unsere tolle Familienministerin die jetzt imagerecht schwanger ist, meint ja eh, wir Frauen sollen uns nicht so anstellen, sondern arbeiten. Möchte ich ja auch (nach dem Babyjahr, sie sind ja nur so kurz Babies), aber ob das mit Frühchen schon hinhaut? Einmal abgesehen davon, dass wir mit ca. 50 weiteren Kindern um ca. 3 Plätze in der KiTa für Ü 1 Betreuung kämpfen werden, da kann ich doch gleich Lotto spielen. Aber so Probleme hat die Frau Ministerin nicht, die nimmt sich einfach eine mehrsprachige Tagesmutter de luxe. *kotz*

LG

Nachtrag, hab es gerade nachgeschaut :-((((

Also, zwischen dem 16.04.2011 und ca. 11.6.2011, de facto für 3 Monate, verliere ich nicht nur 35 Prozent meines Einkommens (!!!!!!!!!!!!), da ich wegen der Frühchen gerade nicht mehr Anspruch auf meine Bezüge (siehe Posting zuvor) habe, sondern nur auf Elterngeld,

sondern,

die Zeit ab dem 11.12.2010 wird auch noch voll auf das Elterngeld angerechnet, dass ich erstmals am 17.04. bekomme, also knapp 4 Monate. Damit bekomme ich nicht einmal ganz 8 Monate Elterngeld, bin also ab Mitte Dezember 2012 einkommenslos, obwohl ich, selbst wenn es den Fuzzis gut gehen sollte und ich einen KiTa-Platz bekomme, frühestens ein Jahr nach dem errechneten ET wieder arbeiten gehen würde.

Schön, dass ich immerhin weiter Steuern zahlen darf!

Nachtrag, hab es gerade nachgeschaut :-((((

Oh Mann, unser System kränkelt wirklich :(( Das ist richtig bitter für dich - Ich fühle mit dir

Nachtrag, hab es gerade nachgeschaut :-((((

Ja das mit dem Elterngeld ist schon ne richtige Verarsche :DEVIL: und es wird auch nachversteuert. Weil´s als Einkommen gerechnet wird. Ich finde es ja ne Frechheit das die das MuSchugeld anrechnen. Von wegen 1 Jahr Elterngeld. Letztlich sind es ja bei "Normalgebärenden" (zum rechten Zeitpunkt) nur 10 Monate die gezahlt werden. Es ist zum :-!
LG Steffi

Nachtrag, hab es gerade nachgeschaut :-((((

Hallooooo!

Ich kann Euch total gut verstehen - geht mir ja nicht anders... Andererseits bin ich aber total froh, dass es so was wie Elterngeld überhaupt gibt und ich dafür, dass ich ein Baby kriege sogar noch ein bisschen Kohle überwiesen kriege... Das war noch vor 10 Jahren noch nicht so (Klinge ich jetzt wie meine eigene Mutter??). Und das finde ich doppelt hart.

Denn die Vorstellung ganz von meinem Mann abzuhängen (auch wenn der supergrosszügig ist) und nicht mal diesen "Tropfen" Elterngeld zu haben, fände ich nicht so toll. Ich will halt einfach das kaufen können, worauf ich Lust habe, ohne mich gleich rechtfertigen zu müssen...

Aber wie bei allem, was in diesem Land von der Regierung beschlossen wird, haben wieder mal die entschieden, die total weltfremd sind und wie in unserem Fall keine Ahnung von dem realen Leben mit Kindern haben... :DEVIL: Vielen Dank, Frau Köhler...

Auch ärgerliche Grüsse,

Holly mit Zwergi 34+1

Das schlimmste ist ja...

... das die alten, konservativen, weltfremden Politiker sowie die Presse das Elterngeld (siehe z. B. auch Spiegel und FAZ-Artikel vor einigen Wochen/Monaten) als nutzlos erachten, weil es seine "Steuerungsfunktion", d. h. Männer in die Elternzeit nicht erreicht hätte. Na super! Erstens, in meinem Bereich nehmen sehr viele Väter Elternzeit statt ihrer Frauen, weil die oftmals mehr verdienen. Da sieht man erstens, wie der Staat zahlt (will mich hier aber ausdrücklich nicht über meine Bezüge beschweren, ist schon okay, man weiß, auf was man sich einlässt und es hat auch Vorteile), in anderen Bereichen nehmen halt die Männer keine Elternzeit, weil sie viel mehr verdienen und Elterngeld deutlich geringer ausfällt.

Aber: Ich bin vom Thema abgekommen. Ich sehe Elterngeld (gerade seit diesem Jahr, wo es eine Einkommenshöchstgrenze für die Auszahlung gibt, die doch einige Familienväter erreichen werden) vorrangig als Leistung für mich an, damit ich als berufstätige Frau wenigstens im ersten Jahr abgesichert bin (was ich dank der Politik ja gar nicht bin) und mir so die Entscheidung für Kinder in finanzieller Hinsicht leichter fällt. Das ist bei mir auch ganz klar so gewesen. Um so betuckter komme ich mir jetzt vor, wenn ich für meine Frühchen finanziell so abgestraft werde. Und was kann sich der Staat eigentlich mehr wünschen, als Frauen, die Kinder bekommen und kurz darauf wieder arbeiten gehen? Sie zahlen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, sind nicht über ihren Ehemann krankenversichert, üben mit eigenem Einkommen Kaufkraft aus, sorgen für "Nachwuchs" für das Sozialsystem (gut, dafür muss man nicht berufstätig sein) und und und. Wenn man nicht so verknittert und eingefahren in seiner Denke wäre, wie unsere Politiker, wüsste man, dass all dies dem Staat nur zu Vorteil gereichen kann (unabhängig davon, dass m. E. jede für sich selbst entscheiden muss, ob und in welchem Ausmaß sie bei Kindern wieder arbeitet, das bitte nicht falsch verstehen!).

Frustrierte Grüße

Das schlimmste ist ja...

Genau, wie Du schon ja auch sagst: das Kernproblem ist, dass es an der Fairness mangelt. Dass Du die Gelackmeierte bist, weil Du Frühchen hast, geht eigentlich gar nicht und wäre eigentlich echt ein Fall für die Presse...

Aber ich gehe beim Punkt Fairness sogar ein bisschen weiter als Du. Mal abgesehen davon, dass mein Mann keine Elternzeit will, wäre die Elternzeit mit 1800 Euro Maximal-Geld natürlich auch nicht wuppbar. Haus, Versicherungen, zwei Autos, PKV - man weiss ja wie schnell da ein Kostenapparat vorhanden ist, der eben an das normale Gehalt angepasst ist.... Geht mir leider genauso...War nicht ein eigentlicher Punkt beim Elterngeld auch, dass die besserverdienenden Frauen in die Mutter-Rolle "gelockt" werden sollen? Naja, egal. Ich hab mich jedenfalls kürzlich tierisch gefreut, als ich gesehen habe, dass es ja einen "Geschwisterbonus" von knapp 200 Euros gibt, wenn das ältere Geschwister jünger als 3 ist....

Viele Grüsse!

Das ist ja ätzend

Da haben die da oben wieder nicht weit genug gedacht.
Für den Nomalfall ist es ja schon ein Vorteil, wenn die die Wochen hinten anhängen. Ich blicke jetzt nur noch nicht, wie das dann bei uns mit dem Elterngeld wird, weil mein Mann das ja beantragen wird und ich während meiner Muschuzeit meine Bezüge ganz normal weiter bekomme. Ich kriege ja dann sowieso kein Elterngeld in den ersten Monaten und so wie ich die Frau vom Jugendamt verstanden habe, muss ich es aber beantragen, damit mein Mann bis zum 14 Lebensmonat beantragen kann. Die Gefahr wäre, wenn unser Kind z.B. 2 Wochen zu früh käme, rechnen die die auf meine 8 Wochen und wir hätten dann einen halben Monat kein Elterngeld bzw Einkommen meines Mannes. Im Grunde müssten wir erst einmal abwarteh, wann Marius denn jetzt kommt und davon abhängig machen, wer von uns wie viele Monate Elterngeld beantragt. Ich hasse so komplizierte Sachen, die man nicht vorher durchrechnen und vorhersehen kann.
LG Ulrike

Wenn der Mann beantragt, wird es nicht angerechnet, soviel zur Gleichberechtigung, aber gut für Euch! LG

Elterngeld: Steuernachzahlungen nicht vergessen:-((

Hallo,
weil hier gerade Thema Eltergeld diskutiert wird ..... denkt daran, wenn Eure Männer weiterhin berufstätig sind, daß im Jahr drauf eine schöne Steuernachzahlung droht. Ich musste über 1500Euro nachzahlen und habe mich sowas von geärgert!!!!!
Die berechnen das gesamte Eltergeld auf das Einkommen des Mannes drauf und lassen es dann schön durch die Steuermaschine rattern...
Grüsse, Barbara

Elterngeld: Steuernachzahlungen nicht vergessen:-((

genau das haben mir auch einige schon erzählt. Und was ich schlimm an der ganzen Sache finde...es steht nirgendwo. Nirgendwo kann man das nachlesen oder wird darauf hingewiesen.

Elterngeld: Steuernachzahlungen nicht vergessen:-((

...leider wahr. Es ist von dem Einkommen Deines Mannes abhängig.
Mir hätte es im nachhinein besser gefallen, es wäre mir eben "netto" ausgeszahlt worden und nicht brutto.
Mit so einer Nachzahlung hatte ich damals nicht gerechnet. Normal haben wir immer was zurückbekommen und dann das mit damals 3 Kindern.. Bin immer noch sauer, wenn ich daran denke :DEVIL:
Da gehtst Du arbeiten, zahlst seit Jahren Deine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge , setzt neue Steuerzahler in die Welt und wirst dann auch noch so bestraft - Klar, noch vor 3 Jahren gab es das gar nicht, aber es sollte ja auch dazu dienen , daß sich wieder mehr Leute trauen Kinder zu bekommen.
Ich wäre einfach dafür, daß das Elterngeld "steuerfrei" bleibt, schließlich haben die Frauen dafür auch gearbeitet und Steuern einbezahlt. Harz IV wird ja auch nicht "nachversteuert".
Ich hasse einfach Ungerechtigkeiten, sorry ...
So, jetzt habe ich mal wieder Dampf abgelassen.;-)
Grüsse, Barbara

Einschleich aus dem Nachbarforum Mai/Juni

Hallo,
das mit der Steuernachzahlung habe ich auch irgendwo aufgeschnappt. Wäre es dann nicht besser, wenn man sich das Elterngeld auf 2 Jahre auszahlen lässt? Dann würden in den ersten 8 Wochen nach der Geburt nur zwei halbe Beträge auf das Gehalt angerechnet werden und durch den geringeren Betrag wäre doch sicher auch die Steuernachzahlung für 2011 und 2012 geringer, oder? Vorraussetzung ist natürlich, dass man 2 Jahre zu Hause bleiben möchte.
LG, Tania (20+1), ET 15.6.2011

Einschleich aus dem Nachbarforum Mai/Juni

Die Frage ist hier, ob man sich es überhaupt leisten kann 2 Jahre zu Hause zu bleiben. Bei mir ist es so, dass wir uns das mit Haus abzahlen etc. garnicht leisten könnten, dass ich 2 Jahre daheim bleibe und nur monatlich die Hälfte an Elterngeld bekomme. Ich muss nach einem Jahr definitiv wieder arbeiten.
Aber da sieht man mal wieder, es ist doch manchmal von Vorteil, wenn man nicht verheiratet ist. Kann mir also denke ich mal nicht passieren mit der Steuernachzahlung was? Wenn wir nicht verheiratet sind, kann das Elterngeld nicht auf meinen Partner mit angerechnet werden bei der Steuer...oder hab ich da jetzt was falsch verstanden? :-)
Grüße
Julia

Einschleich aus dem Nachbarforum Mai/Juni

Für mich ist das Elterngeld ein purer Luxus. Als unsere 1. Tochter am 9.11.2006 geboren wurde, gab es nur 6 Monate lang 300 EUR und danach nix mehr. Die haben damals exakt den 1.1.2007 als Stichtag gesetzt und es gab auch keine Übergangsregelung -das war hart. Da musst ich auch nach 1 Jahr wieder arbeiten gehen, aber jetzt (mit 2 Kindern) habe ich mir vorgenommen, die Zeit zu genießen und nach 2 Jahren wieder einzusteigen ist für uns o.k.
Ich denk, dass bei Nichtverheirateten das Geld nicht auf den Partner angerechnet werden kann. Aber da bin ich keine Expertin.
Viele Grüße
Tania (20+1)

Einschleich aus dem Nachbarforum Mai/Juni

Hallo,
wenn Du Dir das Eltergeld auf 2 Jahre aufteilen lässt, wird es halt einfach verteilt auf 2 Jahre auf Deine Einkommensteuer angerechnet.
Es wird halt immer (egal wie man es aufteilt) auf das Gesamteinkommen angerechnet. Wenn Du nicht verheiratest bist, würde es nur auf Dein Gehalt, sofern Du noch was dazu verdienst angerechnet.
Also, nicht verheiratet zu sein ist in diesem Fall besser ;-)
Grüssse, Barbara (SSW 32+2)

as mit dem Mutterschutz wusste bei Frühgeburten, LG

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