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Wer kann mir helfen??? wieviel Urlaub steht mir zu??

Hallo Ihr lieben,

mein MuSchu beginnt am 17.04.2011 (ET ist der 29.05.11) leider kann mir niemand so recht sagen wieviele Urlaubstage mir für dieses Jahr bzw. die Zeit in der ich arbeite bzw. im MuSchu bin zustehen :-X .

Es wäre echt super nett von euch wenn mir jemand sagen könnte wie ich es berechne oder wo ich es nachlesen kann.

Viele liebe Grüße sylterzicke (bisher stille leserin :-[ )

Bisherige Antworten

Ich versuche es mal:

Huhu sylterzicke!
Erstmal: Herzlich willkommen!!!
Also, Dein MuSchu geht bis zum 24.07.2011, das bedeutet, dass Dir bis einschließlich Juli die Urlaubstage zustehen. Es kommt darauf an, wieviele Tage Du pro Jahr hast und kannst es dann anteilig ausrechnen.
Mein MuSchu endet am 27.06., ich habe 30 Tage Urlaub im Jahr, also 2,5 pro Monat und somit noch 15 Tage Urlaubsanspruch vor dem Mutterschutz.
Ich hoffe, es ist einigermaßen verständlich für Dich... :-[
GLG Alex
:IN LOVE:

Laut Internet steht dir der ganze Urlaub zu

Der Urlaubsanspruch während des Mutterschutzes und der Elternzeit besteht aus unterschiedlichen gesetzlichen Bestimmungen. Der Mutterschutz unterliegt hierbei dem Mutterschutzgesetz.
Dieses besagt, dass die werdende Mutter in dieser Zeit - nämlich sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und acht Wochen nach dem Geburtstermin - keine Beschäftigung ausüben darf. Daraus dürfen Ihr keine Nachteile für einen Urlaubsanspruch entstehen. Diese Fehlzeiten vor und nach der Geburt gelten als reguläre Arbeitszeit. Deshalb hat die Mutter nach Ablauf der Schutzfrist den Anspruch auf die vollen Tage des Jahresurlaubes, wenn Sie keine Elternzeit in Anspruch nimmt.
Jahresurlaub im Mutterschutz
Der Urlaubsanspruch während Mutterschutz und Elternzeit
Diesen Urlaubsanspruch kann man im Falle einer Schwangerschaft sogar über einen längeren Zeitraum als üblich geltend machen. Normalerweise verfällt der nicht genommene Jahresurlaub zu einem festgelegten Zeitraum im nächsten Jahr.
Hat eine Frau aber in der Zeit des Mutterschutzes noch Urlaubsanspruch und kann diesen nicht mehr abgelten - da sie anschließend in die Elternzeit geht - verfällt dieser nicht. Dieser Urlaub kann direkt im Anschluss an diese Zeit genommen werden, oder sogar noch im Folgejahr bis zu einem bestimmten Zeitraum, der betrieblich festgelegt ist.
Urlaubsanspruch und Elternzeit
Hat man einen Jahresurlaub von beispielsweise 30 Tagen, so kann man in diesem Fall über die ganzen Tage verfügen. Anders verhält es sich, wenn die berufstätige Mutter eine Elternzeit beantragt. In diesem Falle darf der Arbeitgeber vom Urlaubsanspruch für jeden vollen Monat in der Elternzeit 1/12 des Jahresurlaubs kürzen.
Geht beispielsweise eine Mutter ab September eines Jahres in die Elternzeit, so verkürzt sich der Jahresurlaub um zehn Tage, bei einem Urlaubsanspruch von 30 Tagen im Jahr. Hat man aber vor dem Mutterschutz mehr Urlaub genommen, als einem durch die Streichung der Elternzeit zustehen würde, wird er dann im Jahr der regulären Beschäftigung abgezogen. Geht man während der Elternzeit wieder in Teilzeit oder stundenweise arbeiten, so muss der Arbeitgeber die Urlaubstage anteilmäßig nach dem Teilzeitgesetz für die entsprechende Zeit anrechnen.

DANKE

Hi Ihr lieben,

vielen Dank für eure Hilfe.

Liebe Grüße sylterzicke

Bitte einmal für mich rechnen...

Wenn mein ET der 03.06. ist dann der 21. oder 22.04. mein letzter Arbeitstag?
Irgendwie stelle ich mich zu blöd an. SORRYYYYYY!!!!!
Ich habe 30 Tage Urlaub im Jahr.
Mir stehen dann 6 (bis komplett Juni) x 2,5 Tage = 15 Tage Urlaub zu??
VG Claudia

Bitte einmal für mich rechnen...

Hallo Claudia,

also wenn ich mich nicht irre ist am 21.04. dein letzter Arbeitstag :-) der 22. April ist Karfreitag (im normalfall ja eh frei).

Das mit dem Urlaub habe ich auch noch nicht so ganz geblickt :SORRY: , aber ich habe bei 28 Tagen im Jahr 17 Urlaubstage

(MuSchu gilt ja auch die 8 Wochen später). Da du ja mal gerade 5 Tage später ET hast wie ich denke ich nicht das du viel mehr urlaub hast bzw. da du ja 30 Tage im Jahr hast denke ich hast du 18 Tage.

Ich hoffe ich habe dir ein wenig geholfen?

Liebe grüße sylterzicke

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