Wer ist privat versichert und hat ne Nackenfaltenmessung machen lassen?
Hab mal ne Frage nachdem ich heut einen leichten Schock wegstecken musste.
Haben eine Nackenfaltenmessung machen lassen.
Nachdem wir privat versichert sind und alle gesagt haben, das würde dann von der Kasse bezahlt, gingen wir davon aus, dass es auch so ist.
Jetzt kam heute nach Einreichen der Rechnung die Antwort von der Krankenkasse. Die Antwort war, dass die Nackenfaltenmessung nicht bezahl wird, da sie "keine Vorsorgeunersuchung nach gesetzlich eingeführten Programmen" wäre.
Nun müssen wir also die 200 Euro selbst bezahlen.
Ist von euch jemand privat versichert bei dem es bezahlt wurde, oder haben uns nur alle Leut was falsches erzählt?
Wir hätten es sicherlich trotzdem machen lassen, auch wenn wir vorher gewusst hätten, dass wir es selber zahlen müssen. Wunder mich nur, da uns was anderes gesagt wurde.
Schönen Abend euch noch
Wer ist privat versichert und hat ne Nackenfaltenmessung machen lassen?
ich bin bei der DKV und außerdem beihilfeberechtigt. Beide Kistenträger haben die NFM bezahlt.
Hast Du ggf. einen Tarif, der nur dasselbe wie eine gesetzliche Versicherung ausgleicht?
Wer ist privat versichert und hat ne Nackenfaltenmessung machen lassen?
Hatte sonst auch noch nie Probleme mit der Krankenkasse, deshalb wundert mich das sehr! Ob da mein Arzt zu Rat weiß?
Wer ist privat versichert und hat ne Nackenfaltenmessung machen lassen?
Kannst Du da nicht erst einmal anrufen und nach den Gründen fragen und danach mit Deinem Arzt sprechen, ob er denen ein Schreiben schicken kann, warum die NFM nötig war?
Ich hatte zu Beginn der SS eher Angst vor der Behilfe, diese ist aber erstaunlich "zahlungswillig", allerdings steht auf den Arztrechnungen bei mir auch immer ein Zusatz, so in der Art "Geminigravität, erhöhter Aufwand".
LG und viel Glück beim "Kämpfen mit den Kassen".
Was ist denn auf der Rechnung als Grund für NFM angegeben?
Bin auf privat versichert und Beihilfeberechtigt und beide Stellen haben es übernommen, aber meine FA hat mich sozusagen überwiesen und auf der Rechnung stand, dass ich wegen Ausschluss von Fehlbildungen und mütterlicher Sorge sowohl bei der NFM als auch beim Fein-/Organultraschall beim Pränataldiagnostiker war.
Hast du dich nach Rücksprache mit dine FA entschlossen oder bist einfach so hingegangen?
Die Beihilfe hat mir nach der ersten Abrechnung auch noch geschrieben, dass sie nur drei große Screenings übernimmt, also NFM in der 13., Organultraschall in der 21. und noch ein Screening in der 30. SSW.
Drücke die Daumen, dass du die Kasse noch überzeugt bekommst, vielleicht mit nem Attest der FA, auch zum Auschluss von Fehlbildungen?
LG Aliena
Was ist denn auf der Rechnung als Grund für NFM angegeben?
das ist ja seltsam, oder hängt es mit den Zwillis zusammen, dass bei mir die Beihilfe und die DKV bislang alles zahlen? *klopf auf Holz*
Auf meiner Rechnung für die NFM steht unter Diagnosen:
Schwangerschaftsverlaufskontrolle, Ausschluß cervixwirksame Wehentätigkeit (Cervixinsuffizienz), Gemini, NT-Messung.
Abgerechnet werden dann drei Gyn-Termine, u. a. die NFM. Dort steht dann:
gezielte weiterführende differenzialdiagn. sonogr. Abklär. bei V. a. Schädigung e. Fetus, erhöhter technischer und zeitlicher Aufwand
(ob erhöhter technischer und zeitlicher Aufwand wegen der Zwillis, oder weil ein Fuzzi schlecht lag und ich 2 x 10 min auf den Hüpfball musste, weiß ich nicht :-) )
LG
@aliena
@lalalu
Also das mit der Begründung für die NFM war nur eine Annahme von mir. Ultraschall wird bei mir ja beinahe wöchentlich gemacht, wegen des Dauererbrechens und das wird von KK und Beihilfe auch immer schön bezahlt, aber die großen Screenings beim Pränataldiagnostiker eben nur dreimal. Stützstrümpfe hab ich jetzt auch verschrieben bekommen, mal sehen, was die dazu sagen.
Gott sei Dank ist es bei mir ja keine Liegeschwangerschaft und mit Putzfrau schaffe ich den Haushalt noch, wobi mein Mann inzwischen alle Haushaltstätigkeiten eingestellt hat und es genießt, dass ich so viel Zeit hab und jeden Mittag warmes Essen mache (ist bei uns eigentlich eher unüblich, du siehst, wie groß meine Langeweile ist ;-)). Mal sehen, wie lange das noch geht, denn mit meiner Riesenwampe wird das langsam schon beschwerlich, ich hab echt Schiss, dass ich am Ende wie ein Heißluftballon aussehe!!
Ich glaube ich muss auch mal nen Blick in Beihilfeordnung werfen, scheint sich ja zu lohnen.
Weißt du etwas übers Mutterschaftsgeld? Sind das einfach unsere normalen Bezüge oder wird da was abgezogen?
LG Aliena
@aliena
das mit dem Mutterschaftsgeld würde mich auch interessieren, dazu bin ich noch nicht gekommen. Meinst Du, ich würde die 170,00 € 2x bekommen (nehme derzeit alles ;-) )?
Mein Männe genießt gerade, dass ich ihm im Liegen sein Fahrtenbuch der letzten 2 Jahre und 10 Monate so buche, dass auch der Finanzbeamte durchblickt (seine Aufzeichnungen sind da nicht zu gebrauchen) und ich sage Dir, es ist sooooooooo langweilig!
Wenn Du 3x Feindiagnostik von der Beihilfe bekommst, bin ich für meinen Fall ja beruhigt. Wir waren in der 18. SSW zum Fein-US (boah, die Rechnung hatte es in sich, ich glaube, bei der Beihilfe bekommen sie einen Herzinfarkt ;-) ) und sind in der 26. SSW noch mal bestellt.
Das Problem mit der Beihilfeordnung ist, dass die so pauschal, unübersichtlich und verklausuliert geschrieben ist, dass selbst ein Jurist da oft passen muss ;-)! So verstehe ich z. B. nicht, ob ich die Haushaltshilfe auch nach der Geburt (falls KS) bekäme: Jetzt muss ich ja nicht so viel liegen (DSG!), dass ich den Haushalt nicht mehr schmeißen könnte.
LG
@lalalu
Also ich würd mal sagen 2 Kinder = 2x Geld, fänd ich fair! Ich hab auch grad mal die Beihilfeordnung studiert und mich über die 170€ gefreut. Man braucht so viel Zeug und es soll ja auch alles schön sein und das kostet halt einiges. Also 170€ wären der Pebbles von MaxiCosi, da sag ich nicht nein. Hab nur noch nicht herausgefunden, wie man das beantragt, ich finde nicht mal meine Beihilfestelle im Netz :-[
Das wäre der Teil über die Haushalthilfe, vielleicht blickst du ja durch :-P
Eine Familien- und Hauspflegekraft bis zum Betrag von 8 Euro je Stunde, höchstens jedoch 64 Euro täglich, wenn der den Haushalt führende berücksichtigungsfähige Familienangehörige oder der den Haushalt führende Beihilfeberechtigte wegen einer stationären Unterbringung (Nummer 2, §§ 5 c, 6, 6 a und 8) oder ambulanten Rehabilitationsmaßnahme (§ 7 Absatz 4) den Haushalt nicht weiterführen kann. Voraussetzung ist, dass die haushaltsführende Person - ausgenommen sie ist allein erziehend - nicht oder nur geringfügig im Sinne des § 8 SGB IV erwerbstätig ist oder, soweit mehrere teilzeitbeschäftigte Personen den Haushalt führen, die Erwerbstätigkeit dieser Personen insgesamt nicht mehr als 120 vom Hundert der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit einer Vollzeitstelle (40 Stunden/Woche) erreicht, im Haushalt mindestens eine beihilfeberechtigte oder berücksichtigungsfähige Person verbleibt, die pflegebedürftig ist oder das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann. Dies gilt nach begründeter ärztlicher Bescheinigung auch für bis zu 14 Tage nach Ende der stationären Unterbringung, nach einer ambulanten Operation oder darüber hinaus, wenn dadurch ein stationärer Krankenhausaufenthalt (§ 4 Absatz 1 Nummer 2) vermieden wird (z.B. Liegeschwangerschaft) sowie bei Alleinerziehenden, wenn eine Hilfe zur Führung des Haushalts erforderlich ist. Nummer 5 Satz 3 bis 6 gilt entsprechend. Wird an Stelle der Beschäftigung einer Familien- und Hauspflegekraft ein Kind unter 15 Jahren oder eine in Satz 3 aufgeführte pflegebedürftige Person in einem Heim oder in einem fremden Haushalt untergebracht, so sind die Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung sowie notwendige Beförderungskosten - auch für eine Begleitperson - bis zu den sonst berücksichtigungsfähigen Aufwendungen für eine Familien- und Hauspflegekraft beihilfefähig. Die Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung aus Anlass einer Unterbringung bei den in Nummer 5 Satz 3 genannten Personen sind nicht beihilfefähig.
@aliena
Schmierblutung bei Frühschwangerschaft, Schwangerschaftserstuntersuchung, Fluor vaginalis, Mutterschaftsvorsorge, Humangenetische Beratung, Risikoschwangerschaft, Firsttrimesterscreening, vaginale Blutung.
Habe die NTM nach Rücksprache mit dem Arzt machen lassen aber halt auch weil wir das wollten... und die Ärztin die das macht ist halt dort mit in der Praxis, brauchte also keine Überweisung.
@Anna-luciachen
LG Aliena
@Anna-luciachen
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