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Weniger Elterngeld

Guten Morgen Ihr Lieben,
ich bin im Moment etwas fauli was das Schreiben angeht, daran ist das iphone schuld und weil ich nicht im Büro bin, aber ich lese täglich mit, klaro!! Nächste Woche bin ich wieder im Büro und ständig am PC, dann bin ich wieder "bei Euch" :-)
Schaut mal, was ich gefunden habe. Ich hoffe, das betrifft nicht die Mädels, die ein BV haben?
LG Daniela
Weniger Elterngeld
Nach Bezug von Krankengeld
10.03.2011
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Elterngeld wird grundsätzlich nach dem Einkommen aus Erwerbstätigkeit berechnet, das in den zwölf Kalendermonaten vor der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielt worden ist.
Als Einkommen ist dabei die Summe der positiven Einkünfte als Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit und nichtselbstständiger Arbeit gemäß EStG zu berücksichtigen. Bei der Bestimmung der für die Einkommensermittlung maßgebenden zwölf Kalendermonate bleiben Monate unberücksichtigt, in denen die berechtigte Person für ein älteres Kind Elterngeld oder Mutterschaftsgeld bezogen hat oder in denen wegen einer auf die Schwangerschaft zurückzuführenden Erkrankung Erwerbseinkommen weggefallen ist.
Bezüge werden nicht erfasst
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass weder Streikgeld noch Krankengeld oder Arbeitslosengeld als Einkommen aus Erwerbstätigkeit anzusehen ist. Auch können Kalendermonate, in denen die berechtigte Person - anstelle von Arbeitslohn - Streikgeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld bezogen hat, nicht bei der Bestimmung der zwölf für die Einkommensermittlung maßgebenden Kalendermonate vor der Geburt des Kindes unberücksichtigt bleiben, mit der Folge, dass Arbeitsentgelt aus weiter zurückliegenden Kalendermonaten heranzuziehen wäre (BSG-Urteile vom 17.2.2011, B 10 EG 17/09 u.a.).
Diese Entscheidung bedeutet: Wer vor der Geburt des Kindes arbeitslos oder längere Zeit krank war, bekommt weniger Elterngeld. Nicht nur deswegen, weil die Bezüge ohnehin schon niedriger sind, sondern weil die Bezüge überhaupt nicht erfasst werden.
Bisherige Antworten

Also zumindestens letztes Jahr war das egal mit dem BV.

Heya!

Ich hatte ja letztes/vorletzes Jahr ein BV in der SS bekommen und es hat sich kein Stück auf mein Elterngeld ausgewirkt. Di bekommst ja bei einem BV dein ganz normales Gehalt weiter und kein Krankengeld, wovon die Bezüge berechnet werden. Dein AG bekommt das gezahlte Gehalt ja aus dem Umschlagskassen der Krankenkasse wieder.

Aber, inwiefern, die jetzt da auch was dran gedreht haben, kann ich ehrlcih gesagt nciht sagen.

LG Nadine

Bv Geld ist höher als KG und dadurch hat man keine Einbuße. Es ist ja normales Gehalt. LG Silke

Weniger Elterngeld

Hallo,
ich gehöre derzeit auch zu den schreib"faulen", aber eher, WEIL ich im Büro bin und nicht zu Hause...kann und will hier nicht im Forum rumschwirren...aber nur noch 1 1/2 Wo :-)
Also, soweit ich weiß, betrifft es die Zeit mit BV überhaupt nicht. Allerdings wirkt es sich aus, wenn man z.B. mit Kind krank ist. Dann ist man ja quasi auf Arbeit unbezahlt "freigestellt" und erhält von der Kasse Krankengeld für die Zeit, die das Kind krankgeschrieben ist. Das zählt aber nicht in diese Einkünfte für die Berechnung... Ich könnte mir vorstellen, dass es auch dann so ist, wenn man selbst Krankengeld bekommt, also länger als 6 Wo krank ist...
LG Susi
30+0 :IN LOVE:

Also das Arbeitslosengeld wird nicht an gerechnet das weiss ich weil es mich betrifft :-(

Mir wurde vom Amt aber gesagt das ich Elterngeld beantragen muss^

Weniger Elterngeld

Hallo!

Also für mich liest es sich im ersten Abschnitt eher so, als wenn Zeit, die man wegen Schwangerschaft krankgeschrieben war und deshalb ein gemindertes Einkommen hatte, nicht zur Berechnung herangezogen werden, sondern (wie beim Bezug von Elterngeld für ein älteres Kind) weiter zurückliegende Monate genommen werden...

Ich drücke die Daumen, dass alle hier möglichst wenig Scheerereien mit den Ämtern haben werden...!

Gruß

puenktchen.

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