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Wann muss ich den Antrag auf Mutterschutz stellen?

Hallo, ihr Kugeln,

trotz Google komme ich bei dieser Frage nicht wirklich weiter. Wann muss ich den Antrag für Mutterschutz vor/nach der Geburt stellen? Gibt es da zwei Anträge? Und kriegt diesen Antrag mein AG sowie meine KK?

Denn in vier Wochen dürfte ich ja schon in Mutterschutz gehen, was mein Chef auch schon weiß - allerdings weiß ich nicht, was ich da noch schriftlich bis wann einreichen muss.

Kann mir da jemand helfen oder eine hilfreiche Internetseite zeigen, die ich bisher übersehen habe?

Vielen lieben Dank,

Milkyway

Bisherige Antworten

Du musst gar nichts weiter...

machen, regelt alles der Arbeitgeber.

Du bekommt lediglich ca. 6-7 Wochen vor der Geburt eine Bestätigung zum Geburtstermin von deinem Gyn. Den gibts du deinem Arbeitgeber und der Krankenkasse. Alles andere regeln die beiden unter sich.

Der Muschu gilt 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt. Die KK zahlt einen Höchstsatz von 13 € am Tag, den Rest zum Nettolohn zahlt der AG.

LG,

Zumsel

Du musst gar nichts weiter...

Ahh, ok, danke.

Ich hab mir für den nächsten Termin in vier Wochen bei meinem FA schon aufgeschrieben, dass ich die Bescheinigung brauche (falls sie nicht von alleine dran denkt), aber ich wusste nicht, ob ich die einfach nur weiterreiche oder eventuell noch irgendwas ausfüllen/einreichen muss.

Wir haben nächste Woche noch ein Gespräch bei der Elterngeldberatungsstelle... *gg*, da werde ich mit meinem DIN A4-Fragebogen sitzen und all die anderen Fragen stellen, wo ich mir nicht 100%ig sicher bin. Aber zu der obigen Frage hab ich gar keine Antwort gefunden... und jetzt weiß ich auch warum. :-)

Lieben Dank für deine Antwort,

Milkyway

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