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Teilzeit während des 2. & 3. Jahres der Elternzeit

Ich beschäftige mich gerade mit dem Thema Elternzeit und Teilzeit während des 2. & 3. Jahres der Elternzeit.

Man bekommt ja nur im 1. Jahr Elterngeld, danach nicht mehr. Wenn man ab dem 2. Jahr zb 20 Stunden arbeiten geht und weiterhin in der Elternzeit ist (statt die Elternzeit zu beenden und normal 20 Stunden arbeiten zu gehen), bekommt man dann das gleiche Gehalt wie ohne Elternzeit bei 20 Stunden??

Gibts es Vorteile außer des Kündigungsschutzes?

Auch interessant:

Nimmt man, wie oben, 3 Jahre Elternzeit mit Teilzeit, und bekommt im 3. Jahr noch ein Kind.. Bekommt man dann wieder genauso viel Elterngeld wie beim ersten Kind?

Ich habe überall geschaut, selbst in Büchern steht darüber nur wenig.. %)

Kennt sich jemand damit aus?

LG, Tatjana (30+0) :IN LOVE:

Bisherige Antworten

Teilzeit während des 2. & 3. Jahres der Elternzeit

Hallo Tatjana,
Wenn du im 2. und 3. Jahr auf 400€ Basis arbeitest, ist nur der Kündigungsschutz anders, wie du schon sagst. Du darfst eben nur nicht mehr als 30 Std /Woche arbeiten. Solltest du gleich wieder schwanger werden, bekommst du nur den Grundsatz von 300€/Monat. Hast du aber 12 Monate gearbeitet, berechnet sich das EG nach deinem 400€ Job. Das sind dann nicht nur 67% vom Gehalt. Das wird dann anders gerechnet. Aber wie genau, hab ich jetzt nicht im Kopf.
Lg, Nicole

Teilzeit während des 2. & 3. Jahres der Elternzeit

Hi! Ich dachte, dass das Geld 2 Jahre lang gibts.. %)

Ich habe noch absolut keine Ahnung, ob ich was bekomme und wieviel, da ich selbstständig bin... Ich habe auf der "Elterngeldstelle" nachgefragt, das wissen die dort auch so spontan nicht :( .. man soll erst Mal Antrag stellen.. tja.. Mal schauen. Ne Bekannte von mir machte Ihr Job nur Stundenweise (im 1 Jahr) , das was sie "zu viel" verdient hatte , war vom Elterngeld wieder abgezogen, so dass es sich eigentlich nicht verlohnt, arbeiten zu gehen.. Ich finde das echt doof, man wird noch bestraft, wenn man ins Berufsleben (langsam) einsteigen möchte, oder einfach ein Paar Kröten dazu verdienen möchte.. Echt doof!

Teilzeit während des 2. & 3. Jahres der Elternzeit

Hallo,
ich habe ja nach meinem 2 Kind wieder Vollzeit gearbeitet. Als Nr. 3 kam bin ich nach einem Jahr in Teilzeit arbeiten gegangen. Ich bekam mein Vollzeitgehalt anteilsmäßig auf die Stunden gerechnet die ich gearbeitet hatte. Dann kam während dieser Elternzeit und Teilzeitarbeit Nr. 4. Da bekam ich dann Eltergeld auf Basis meines Teilzeitgehalts .
Eltergeld berechnet sich immer aus dem Einkommen der letzten 12 Monate vor Geburt des Kindes (Monate in denen Du Eltergeld für ein anderes Kind bekommen hast werden nicht berücksichtigt, da wird dann auf die Monate davor zurückgegriffen)
Hoffe weitergehoflen zu haben. Kannst mich gerne noch weiter fragen - in Sachen Eltergeld bin ich echt schon Profi.
Grüße, Barbara (30+3)
P.S. Jetzt nach Nr. 5 bekomme ich leider nur 300 Euro + Geschwisterbonus, da ich 12 Monate ja ausschließlich in Elternzeit war, ohne Teilzeit.

Kindergeld beim Kind nr.3 (wird es mehr? oder mehr nur für das 3te Kind, oder für alle 3?? )

Elterngeldrechner

Lass es dir einfach ausrechnen:
http://www.elterngeld.net/elterngeldrechner/grunddaten.html

Elterngeld wird so berechnet:

Der Vorteil den du zusätzlich in der Elternzeit hast ist, dass du trotz eines Vollzeitvertrages nur stundenweise arbeiten gehen kannst ohne den Anspruch auf die volle Stelle zu verlieren. Die Teilzeitarbeit muss dir in der Elternzeit genehmigt werden, ansonsten bräuchte dein AG schon sehr begründete Argumente warum das nicht geht. Das bekommen die (außer in ganz ganz kleinen Firmen) normalerweise nicht durch.
Natürlich bekommst du 20Std. bezahlt wenn du diese arbeiten gehst.
2. Kind: Das Geld richtet sich nach dem Gehalt der letzten 12 Monate, wobei das 1. Jahr Elternzeit dabei abgezogen wird. Bekommst du also nach genau einem Jahr das 2. Kind, wird das Geld nach den Verdienstabrechnungen der 12 Monate vor der Elternzeit des 1. Kindes berechnet. In dem Fall bekämst du sogar etwas mehr Geld, denn solange du noch ein Kind unter 3 Jahren, oder 2 Kinder unter 6 Jahren hast, oder 1 behindertes Kind unter 14 Jahren hast, erhältst du zusätzlich einen Geschwisterbonus von 10% mindestens jedoch 75€.
Bekommst du nach 1 1/2 Jahren dein 2. Kind und warst ab dem 1. Geburtstag des 1. Kindes nicht wieder arbeiten, erhältst du 75% von der Hälfte deines normalen Nettoeinkommens. In dem Fall werden die letzten 6 Monate so gezählt als hättest du nichts verdient (auch dann, wenn du dir das Elterngeld über 2 Jahre hast ausbezahlen lassen!). Die 12 Monate Elternzeit direkt nach der Geburt werden nicht mitgezählt, dafür jedoch die Verdienste der 6 Monate vor der Geburt des 1. Kindes.
Bekommst du wie du schreibst erst im 3. Jahr der 1. Elternzeit ein 2tes Kind, so werden wie auch beim 1. Kind die Einkünfte der letzten 12 Monate für die Berechnung genommen. Bis dein 1. Kind 3 Jahre alt ist bekommst du dann vom durchschnittlichen Nettoverdienst 75% und ab dem 3. Geburtstag deines 1. Kindes erhältst du 65%.
Das sind bis zum 3. Geburtstag des 1. Kindes mindestens 375€ und ab dem 3. Geburtstag dann mindestens 300€.
Ist etwas kompliziert, ich hoffe ich konnte das verständlich rüberbringen.

@nli

Kindergeld:
Für Kind Nr. 1 + Kind Nr. 2 bekommt man 184€ monatlich.
Für Kind Nr. 3 bekommt man 190€ monatlich
Für jedes weitere Kind bekommt man 215€ monatlich.
Das Geld für Kind 1 und 2 ändert sich also nicht, du bekommst nur für das 3. Kind 6 € mehr

@nli

=-O Wow, dann bin ich dann ja reich.... :HEADSHOT:

6€... mein Gott..

Danke dir!

@nli

;-)

Danke für die Antworten!!!

Lieben Dank für die Antworten! Sie haben mir gut geholfen :-)

Bei weiteren Fragen wende ich mich gerne an dich, Barbara.

Ist schon Wahnsinn, wie man da durchblicken soll :HEADSHOT:

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