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Steuerklassenwechseln, an Experten ;-)

Hallo!
vllt kennt sich ja jmd aus, oder hatte den Fall schonmal.
Also folgendes Szenario:
Wir haben dieses Jahr geheiratet. Mit der Heirat wurde automatisch auf 4/4 umgestellt, wir wollten aber 3/5 für mich, damit das Geld von Mutterschutz und Elterngeld dann für mich höher ist, wird ja am Nettogehalt berechnet. Wurde uns so empfohlen. Also "gewechselt", ist das überhaupt ein Wechsel? immerhin hatte ich mir 4/4 ja nicht ausgesucht!
Nun würden wir aber gerne für Nov/Dez das ganze wieder wechseln, zu 3/5 für meinen Mann, weil ich ja kein steuerpflichtiges Einkommen mehr habe und er auch überraschenderweise mehr verdient als vor der Heirat. Sonst zahlen wir krasse Steuern und bekommen echt nen haufen weniger raus (gut 1000 Euro).
Nun ist aber ein Wechsel offiziell nur einmal im Jahr möglich, Ausnahmen gibt es wohl, wobei der spezielle nicht aufgezählt wurde.
Zählt der Eintritt in den Mutterschutz als Sonderfall? Ich persöhnlich finde ja schon, immerhin entsteht für uns ein hoher finanzieller Nachteil, wenn wir nicht wechseln. Aber sieht das der Bearbeiter auch so? :-[
Wer kennt sich aus!! Ich werde auch mal anrufen und fragen, aber vllt hat ja einer von euch schonmal ähnliches erlebt!!
Gruß
Bisherige Antworten

Steuerklassenwechseln, an Experten ;-)

Hallo,

ich weiß es auch nicht sooo genau, aber:

in den Broschüren zum Elterngeld wird eigentlich darauf hingewiesen, dass es nicht gestattet ist, die Steuerklassen so zu wählen, dass das niedrige Einkommen zweier Ehegatten mit der LK III besteuert wird, um nachhher das Elterngeld in die Höhe zu treiben. Es gibt auch einige Gerichtsurteile dazu, dass das Elterngeld nachher trotzdem auf Basis von IV/ IV berechnet werden kann, wenn anzunehmen ist, dass die Steuerklassen nur aufgrund der Erhöhung des Elterngeldes gewählt wurden. Hier entscheidet der Sachbearbeiter für das Elterngeld.

Der Wechsel der Steuerklassen ist mehrmals möglich, z.B. weil ein Partner arbeitslos wird. In Deinem Fall hat sich ja am Verdienst bei Euch nichts verändert. Ihr steht beide noch im gleichen Arbeitsverhältnis und werdet Euch sicher sagen lassen müssen, dass Ihr von vornherein, die ungünstige Variante gewählt habt und nun auch erstmal damit leben müsst.

Bei uns wurde ein Wechsel auch einmal abgelehnt, obwohl sich am Verdienst etwas geändert hat. Wir haben dann einfach bis zum nächsten Jahr gewertet. Zudem ist es vielleicht gar nicht schlecht, wenn man etwas "anspart", da das Elterngeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt und meist heftige Nachzahlungen drohen.

Klar will man immer möglichst viel Elterngeld, aber letztlich seid ihr von den Sachbearbeitern abhängig. Rein rechtlich gesehen, ist weder das höhere Elterngeld, noch der Wechsel in eine andere Steuerklasse korrekt. (Allerdings bin ich auch kein Steuerberater oder Anwalt, sodass ich die Tricks nicht kenne, um vielleicht doch damit "durchzukommen".)

LG Steffi

Hallole, was ich noch dazu sagen kann...

habe auch Steuerklasse 3 da mein Mann selbstständig ist und habe bei meiner ersten Tochter das Elterngeld auf ein Jahr ausbezahlen lassen.
Bekam dann ca. 1200 Euro im Monat. Der Nachteil hierbei war das mit dem doofen Progressionsvorbehalt. Wir mussten ca. 1000 euro wieder an das Finanzamt bezahlen!
Hoffe Du findest den richtigen Weg und vor allem einen guten Berater!!!
Lg. Dani :-)

Steuerklassenwechseln, an Experten ;-)

Hey Steffi,
es erzählt einem auch jeder was anderes =-O
Wir haben uns im Vorhinein ja echt beraten lassen, von Steuerberater, Profamilia und einer Elterngeldstelle. Und da wurde sogar extra betont, dass es Gerichtsurteile gibt, die eben besagen, dass es legal ist, die bessere Steuerklasse zu nehmen, damit man nachher etwas mehr hat.
Es sei sogar die offizielle Empfehlung die Steuerklassen so zu wählen, dass der Ehepartner, der eine Lohnersatzzahlung erwartet (Krankengeld, Arbeitslosengeld, Mutterschaft, Elterngeld), die bessere Steuerklasse wählen soll, damit man eben keinen Nachteil erfährt. Diese Zahlungen sind ja sowieso schon sehr gering.
Zudem hatten wir zum Zeitpunkt der Hochzeit dasselbe Einkommen, also wäre es echt unverschämt, wenn da jmd. was sagen würde. Bei den paar wenigen Kröten, die ich dann nächstes Jahr bekommen soll.
Nur jetzt verdient mein Mann wesentlich mehr, was natürlich jetzt dann für die Geburt und die Anschaffungen eher nachteilig ist.
Wegen der Nachzahlung. Ich habe nicht das ganze Jahr gearbeitet, Elterngeld werden eh nur so um die 700-800 Euro sein. muss man trotz allem dann was zurückzahlen. Das wäre ja unverschämt, wo soll man denn das Geld hernehmen??
oh mann, ist das schwierig, ich werde heute nochmal mit der Steuerberaterin telefonieren!
Grüße und danke dir!!

Steuerklassenwechseln, an Experten ;-)

huhu, mir wurde auch geraten die steuerklassen so zu wählen wie du, um mehr beim elterngeld rauszuholen. hatte dazu auch viel gelesen. wir hatten auch eine nachzahlung von 1000 euro bei der letzten steuererklärung. das wusste ich aber vorher, kommt bei der steuerklassenkombination häufig vor. allerdings hat diese nachzahlung nichts mit dem elterngeld zu tun. da holt man im endeffekt trotzdem was bei raus und ich habe noch nie gehört, dass jemand elterngeld aufgrund der steuerklassenkombination zurückzahlen musste

lg

*einschleich*

Hallo Lara,
na wie geht es dir denn sonst so?
Kurz zu mir: arbeite im Steuerbüro und bekomme, da ich auch Lohnabrechnungen mache, solche Fragen öfters
Also in Deutschland besteht für Ehegatten freies Steuerklassenwahlrecht. Also könnt ihr nach der Geburt ohne Probleme so wechseln, dass du Steuerklasse V hast und dein Mann III mit Kinderfreibetrag.
Wenn ihr bei der Heirat nichts bei eurem Finanzamt gesagt habt, ändern die automatisch auf IV/IV ab, da hier weiterhin so besteuer wird wie bei I.
Ihr könnt aber jetzt wechseln, so dass du III und dein Mann V hat.
Wirkt sich bei dir ja sowohl aufs Elterngeld als auch auf Mutterschaftsgeld (hier sind die letzteb 3 Monate vor Beginn des Mutterschutzes wichtig) aus.
Die Elterngeldstelle muss mittlerweile diese Steuerklassenwechsel akzeptieren, denn es gibt genügend Urteile dazu, denn Ehegatten haben nun mal freies Steuerklassenwahlrecht.
Allerdings warne ich euch etwas vor.
Denn aufgrund des Elterngeldes wird voraussichtlich zu einer Steuernachzahlung kommen, da Elterngeld - wie Arbeitslosengeld - mit in der Steuererklärung angegeben werden muss und dem Progressionsvorbehalt unterliegt.
Auch für die nächsten Jahre, wenn du Steuerklasse V behältst und dein Mann III, wird es ziemlich sicher zu Steuernachzahlungen kommen.
lg
Sabrina

Steuerklassenwechseln, an Experten ;-)

Hallo,

habe gerade nochmal nachgeschaut in meiner alten Broschüre von 2009 steht es noch so drin, dass die Klassen nicht so gewählt werden dürfen, dass man sich dadurch Vorteile beim Elterngeld verschafft. In der neuen Broschüre vom BMFSFJ steht es nicht mehr, also hat es da sicher eine Änderung gegeben.

Ob Du aber tatsächlich die Steuerklassen wechseln kannst? An Deiner Stelle würde ich es nicht tun, denn die Nachzahlungen, die dann kommen, sind nicht ganz ohne. Oder Ihr könnt das Geld eben gleich irgendwo sparen.

Da ich im letzten Jahr Elterngeld bezogen habe und mein Mann die V hat, mussten wir glücklicherweise nicht nachzahlen, da mein Mann schon sehr hohe Vorauszahlungen getätigt hat, so dass sich am Ende alles verrechnet hat.

Hypothetisches, frei erfundendes Bsp.: Dein Mann verdient 1000,00 € und Du bekommst 500,00 € Elterngeld. Das Elterngeld ist steuerfrei. Dein Man zahlt z.B. 100,00 € Lohnsteuer. Nun werden ihm aber bei der Steuererklärung (die man auch machen muss als Elterngeldbezieher) Deine 500,00 € zugerechnet. Das bedeutet, dass die LSt nun auf 1.500,00 € berechnet werden und nicht mehr auf 1000,00 €. Wenn er angenommen nun ca. 250,00 € zahlen muss (und die LSt steigt vor allem in den unteren Einkommen progressiv), dann müsst Ihr für jeden Monat 150,00 € nachzahlen. Diese Distanz wird umso größer, je weniger Steuern er z.B. aufgrund der Steuerklasse III zahlen musste.

Wenn man sparen kann oder das Geld am Jahresende anderweitig bekommt, dann ist das sicher auch eine Variante.

LG Steffi

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