Schwanger in der Elternzeit
meine Tochter wird 2 1/4 wenn das 2. Baby kommt und ich bin somit noch in Elternzeit aber bekomme kein Geld mehr.
Die erneute Elternzeit wird 1 Jahr mit 300,-€ bezahlt, aber wie sieht das mit dem Mutterschutz aus, gibt es da auch was? Denn der wird ja nach dem vorherigen Gehalt berechnet und das gibt es ja keines !
Gruß Julia
Schwanger in der Elternzeit
Hallo Julia,
meine Tochter wird knapp 16 Monate sein wenn der 2. Zwerg kommt und daher befinde ich mich in einer ganz ähnlichen Situation :-) Also ich habe mal beim Amt angerufen und mich genau erkundigt. Es wird kein Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse bezahlt, da man ja vorher nicht arbeiten war, aber das Elterngeld bekommst du dafür schon ab dem Tag der Geburt und nicht erst nach 8 Wochen (die 6 Wochen vorher entfallen jedoch komplett) Es gibt den Mindestsatz von 300 Euro plus 75 Euro Geschwisterbonus. Letzteres kann allerdings auch sein das es das nur gibt wenn die Kinder innerhalb von 2 Jahren geboren worden sind (irgendwas hatte die Dame davon gesagt).
So wurde es mir für meine Situation erklärt :-)
LG,
Nadine
Schwanger in der Elternzeit
Hallo Nadin,
ist es nicht so das man gar kein Elterngeld mehr bekommt wenn man nicht arbeiten war ?
Also z.B. Hartz 4 Empfänger bekommen zusätzlich ja kein Elterngeld und das ist wohl laut ner Freundin neu ab 2011.
Mein Mann ist alleinverdiener im Moment und zum Glück reicht es aus.
Ich glaub ich muss mich mal schlau machen
Denn Papa Staat kürzt ja überall da, wo es eigendlich am nötigsten ist :DEVIL:
lg Kerstin 12+4 :IN LOVE:
Schwanger in der Elternzeit
Hallo Kerstin,
das ist richtig, Hartz 4 Empfänger bekommen kein Elterngeld, bzw. es wird angerechnet auf Hartz 4. Arbeitslosengeld 1 Empfänger und Hausfrauen (also die reiche Zahnarztfrau bekäme den Mindessatz %) ) aber schon. Da bin ich nämlich auch drüber gestolpert und hab deswegen beim Amt angerufen.
LG,
Nadine
Danke für die Info, aber ich werd sicher nix bekommen
bin ja im Juni 2011 raus aus der Elternzeit (2 jahre laufzeit )und mein Mann ist alleinverdiener, oder bekomme ich da den Mindestsatz ?
Mensch ist das alles kompiliziert =-O :DEVIL:
Danke für die Info, aber ich werd sicher nix bekommen
Bekommst Du denn Hartz 4, oder bist Du Hausfrau und Mama ohne staatliche Unterstützung (Ausnahme Kindergeld). Solltest Du Hausfrau und Mama sein stehen dir eigentlich die 300 Euro zu. Frag mal nach :-)
Hausfrau, also bekomm ich ja doch ein bisschen, danke schön für die Info =)
Schwanger in der Elternzeit
Schwanger in der Elternzeit
Bundesversicherungsamt
- Mutterschaftsgeldstelle -
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Fax: 0228/619-1877
wenn du vorher nicht arbeiten warst oder nur geringfügig beschäftigt... dann kannt du dorthin einen antrag auf mutterschutzgeld stellen. wenn man arbeiten war bekommt man ja vom arbeitgeber sowie von der krankenkasse das mutterschaftsgeld... jedoch gibt es anstatt 13€ pro Tag einen max. betrag von 210€ für die gesamte mutterschutzzeit von 14 wochen.
das mit dem elterngeld ist auch so ne sache-es kommt darauf an wie weit deine kids auseinander liegen- ist dein erstes kind noch unter 3 dann bekommst du einen geschwisterbonus von 75 € zudem kannst du dir das elterngeld auch auf 2 jahre auszahlen lasse oder dein partner nimmt sich 1 monat zeit für euren zwerg und ihr bewkommt anstatt 12 monate EG dann 14 monate EG...
am besten du rufst mal bei dem bei dir zuständigen amt an und fragst mal nach wie das so bei euch ist;-)
vorallem beachte das das EG bei der steuererklärung nachträglich versteuert wird!!!also wenn ihr verheiratet seid und eine zusammenveranlagte steuererklärung macht dann könnte das zu eurem nachteil sein!!!(das sagt einem natürlich keine behörde:DEVIL: )
naja, egal-sorry für den langen text aber ging leider nicht kürzer ;-)
lg manu:ROSE:
Steuern
Hallo,
bei 300 € Elterngeld monatlich liegt der Betrag noch unter dem Grundfreibetrag von derzeit 8.004 €, sodass sich bei einer Zusammenveranlagung der Grundfreibetrag stärker auswirkt als das Elterngeld (3.600 oder 4.500 bei Geschwisterbonus).
Von daher lohnt sich auch bei dieser Konstellation die Abgabe einer gemeinsamen Steuererklärung. Letztendlich kommt es aber auch auf den Verdienst des Mannes an.
Gibt die Mama bei 300 € Elterngeld ihre Steuererklärung getrennt vom Mann ab, kommt es noch nicht mal zu einer Steuererstattung, weil sie sowieso unterm Grundfreibetrag liegt und der Rest vom Grundfreibetrag dann auch einfach verpufft.
Letztendlich kommt es auch auf die Steuerklassenwahl beim Mann an (3 oder 4). Auch aufgrund der Steuerklassenwahl kann bei der Abgabe der Steuererklärung von Eheleuten eine Nachzahlung herauskommen, weil die Klassen einfach ungünstig sind und wenn die Frau dann noch Elterngeld bekommt, dann kann sich die Nachzahlung auch noch erhöhen. Es kommt also auf so einige andere Dinge auch noch an, neben dem Elterngeld.
Bekommt der Mann auch Elterngeld, kann die Rechnung auch wieder ganz anders aussehen, muss aber nicht.
Und wenn man nicht mal verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, dann kann man es sich ja immer noch überlegen.
vG
Da ist ja super hier! Sehr interessant! ;-)Danke
Steuern
jeder der schonmal eine steuererklärung abgegeben hat, muss sie immer abgeben..sonst hagelt es strafe...aber das lass ich jetzt mal so stehen...
natürlich kommt es auf einige andere faktoren zusätzlich an, jedoch war es mir wichtig zu sagen das das elterngeld nachversteuert wird- nicht nur bei einem mindestsatz von 300 €, es gibt immerhin auch menschen die mehr als 300€ bekommen...
ich möchte hier auch nicht darüber diskutieren sondern wollte einfach nur mal darauf aufmerksam machen- tut mir leid wenn ich nicht jede einzelheit miteinbezogen habe...
Steuern
Hallo,
na jede Einzelheit kann man da auch nicht wissen oder mitbekommen und man muss es auch nicht.
Ich möchte nur nicht, dass sich etwas nicht ganz so richtiges in den Gedanken festsetzt und man vielleicht unbegründet Angst vor der Steuererklärung hat.
Diejenigen, die im September / Oktober auskugeln können sogar auch bei "normalem" Elterngeldbezug unter bestimmten Voraussetzungen Steuern zurück bekommen.
Und nein, nicht, weil man einmal eine Erklärung abgegeben hat, muss man immer wieder ran. Nur unter bestimmten Voraussetzungen [z.B. Steuerklassenwahl 3/5 bei Verheirateten, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld] oder wenn man z.B. mal was nachgezahlt hat (aber selbst das kann man mit dem Finanzamt auch nochmal abstimmen, manchmal hat man einen wirklich netten Sachbearbeiter, der dann bei einer einmaligen begründeten Nachzahlung auch Einsehen hat und einen dann auch aus der Liste streicht).
Und zur Strafe - auch die ist zum Teil sogar verhandelbar (bei einem netten Sachbearbeiter und einer netten Begründung).
vG
P.S. musst kein schlechtes Gewissen haben, bin da "vom Fach" und da kann ich gewisse Dinge nicht einfach so im Raum stehen lassen. Ich bin aber immer wieder erstaunt drüber, was sich so "in der Allgemeinheit" in den Gedanken festsetzt.
Steuern
wenn der staat geld von einem zu bekommen hat... dann diskutiert er nicht lange und andersrum lässt er sich gern mal ewigkeiten zeit- und keiner kann mir erzählen das es nicht so ist!
auch wenn ich dir damit evtl auf den schlipps treten sollte- so hat sich meine meinung über jahre und erfahrungen gebildet...
naja...
Sehr interessant
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