Recht auf Arbeit während und nach SS
Sagt mal, darf meine Chefin mich innerhalb der Abteilung einfach so versetzen? Momentan mache ich die Buchhaltung für mehrere Firmen. So wie es aussieht, will sie mich jetzt zum Pimpel degradieren, der nur noch Hilfsarbeiten macht!
Nur selbst wenn das jetzt noch für die letzten Monate wäre, dann wird das ja sicherlich nicht wieder zurück getauscht, wenn ich aus der Elternzeit wieder zurück bin.
Ich finde das total gemein von Ihr und sehe das auch nicht ein.
Ich rege mich momentan innerlich so sehr auf - dabei will ich das doch gar nicht wegen des Bauchzwerges :-(
Habe 10 Uhr einen Termin diesbezüglich. Kann ich Daumen haben UND natürlich eure Meinung zu dem Thema!!!
VG muma (18+2)
Recht auf Arbeit während und nach SS
Ich denke schon das sie das darf.
Steht denn in deinem Arbeitsvertrag drin für welche Tätigkeit du eingestellt bist?
Dein Gehalt muss aber gleich bleiben. Sie kann dir keine "Laufburschen" arbeit geben und dann sagen dafür bekommst du 2 € weniger die Stunde.
Mit welcher Begründung will sie das denn machen?
LG blümchen
Recht auf Arbeit während und nach SS
Anfangs war das als Entlastung für mich und Einarbeitung für meine Vertretung gedacht. Meine vermeintliche Vertretung fühlt sich aber mit ihren derzeitigen Aufgaben unterfordert, so dass wir jetzt tauschen sollen und ich jetzt die Deppenarbeit machen soll - wahrscheinlich.
Vor meiner SS stand das aber nie zur Debatte. Ist jetzt wirklich nur, weil ich jetzt eben durch die SS ausfalle.
Ich fühle mich etwas wie bestraft, dass ich ss bin!!!
LG
Recht auf Arbeit während und nach SS
also, NACH der SS hast Du Anspruch auf EINEN Arbeitsplatz, es muss aber nicht der gleiche wie vorher sein. Allerdings, wenn es ein minderwertiger Arbeitsplatz ist, musst Du bei gleicher Arbeitszeit auch das gleiche Gehalt wie vorher bekommen.
Wie das VOR der Geburt ist, weiß ich leider auch nicht so genau. Auf der anderen Seite überlege mal, wie lange Du das noch machen musst. Und vielleicht ist es gar nicht sooo schlecht, wenn Du nicht mehr so argem Streß ausgesetzt bist. Ach so, das Gehalt darf natürlich NICHT unter einer Umsetzung leiden.
Viel Glück für Deinen Termin gleich!
LG Tina
Recht auf Arbeit während und nach SS
Na mal sehen, was dann bei dem Termin raus kommt...
Recht auf Arbeit während und nach SS
Wer weiß, ob Du nicht vielleicht noch ein weiteres Kind möchtest, dann stellt sich die Frage NACH der kommenden Geburt gar nicht mehr?
Kopf hoch, es wird schon werden!!!
LG Tina
Recht auf Arbeit während und nach SS
also, wenn in deinem Vertrag nix zur Arbeitsbeschreibung steht, dann darf sie dich versetzen. Aber wie schon geschrieben, das Gehalt, das in deinem Vertrag steht muss bestehen bleiben.
Ist denn deine Vertretung irgendwann wieder weg, wenn du wieder kommst? Wenn ja, dann wär ja alles klar. Und wenn die dann immer noch da ist, dann musst du rechtzeitig vorher mit deiner Chefin reden. Wenn ich´s richtig weiß, dann darf dich dein Ag nach dem Mutterschutz / Elternzeit auch auf ne andere, aber gleichwertige Position setzen.
ich hoffe, dass dein Gespräch schon mal ein Ergbenis bringt. Ansonsten ist wohl das einzige, abzuwarten, bis du wieder anfangen willst und dann rechtzeitig vorher das Gespräch suchen, wer weiß, was sich bis dahin alles verändert.
LG
Recht auf Arbeit während und nach SS
Deine Frage läßt sich nicht konkret beantworten, denn es kommt darauf an:
- Was in Deinem Arbeitsvertrag steht
- Ob Ihr an einen Tarifvertrag gebunden seid und was dann darin steht
- Ob es eine Betriebsvereinbarung zu Versetzungen gibt und was die besagt
- Ob Ihr einen Betriebsrat habt, der muss der Versetzung nämlich zustimmen (bzw. kann sie unter bestimmten Gründen ablehnen, die im Betriebsverfassungsgesetz geregelt sind).
Dein AG muss Dich so beschäftigen, wie es im Arbeitsvertrag steht. Er kann Dich dann nicht einfach ohne trifftigen Grund anders beschäftigen, schon gar nicht jemand Neues einstellen, der dann Deine Stelle besetzt. Ein Grund wäre, dass Deine alte Tätigkeit mit dem Mutterschutzgesetz/ der Gefahrenverordnung kollidiert.
Nicht anders sieht es nach der Elternzeit aus. Ohne jegliche Regelung, wie z.B. die oben beschriebenen, hat Dein AG Weisungsrecht. Er kann Dich beschäftigen, wie er will. ABER: Der Arbeitsplatz nach der Elternzeit muss gleichwertig mit dre jetzigen sein. Eine Deppentätigkeit mindert Deinen Status, das ist NICHT gleichwertig. Er kann Dich auch nicht 100 km weiter weg einsetzen, schon gar nicht darf er Dir ein geringeres Gehalt zahlen. Im Gesetz ist das nicht näher konkretisiert (dort nur "gleichwertig"), es gibt aber zu den typischen Fällen massig Gerichtsentscheidungen.
Was kannst Du tun?
Auf keinen Fall stillhalten, das schmälert Deine Chancen nach der Elternzeit! Trotz Gesetz bleiben dem AG nämlich noch genug Schlupflöcher, um Dich im Extremfall zu vergraulen (hab gerade so was hinter mir, ich muss nämlich zwischen meinen Elternzeiten noch 2,5 Monate arbeiten, da hat mein AG auch keinen Bock drauf gehabt, ich habe mich übrigens durchsetzen können!)
Du brauchst eine Beratung. Erster Ansprechpartner ist immer der Betriebsrat, falls vorhanden. Ansonsten die Gewerkschaft, das würde ich auch als Nicht-Mitglied versuchen (ansonsten ist das der Moment, mal über eine MItgliedschaft nachzudenken :-) )
Scheue Dich nicht, einen Anwalt für Arbeitsrecht anzurufen. Anrufen und fragen kost erst mal nichts. Und eine Beratung in Deinem Fall sollte Dir auch was Wert sein, die erste grobe Beratung ist ja oft auch kostenlos.
Ich kann nur aus Erfahrung sagen, wenn Dein AG merkt, mit der kann man es ja machen, dann hast Du es nach der Elternzeit richtig schlecht. Nach der Elternzeit ist es "normal", dass man einen schlechteren Job bekommt - zumindest, wenn man über ein Jahr zu Hause war und keinen Kontakt zum Unternehmen gehalten hat. Mein AG wollte mir eine Berufsanfängerstelle andrehen mit beschissenen Arbeitszeiten dazu, vor meiner Elternzeit hab ich noch ne Fortbildung für eine Leitungsposition - auf ausdrückl. Wunsch des AG hin! - absolviert! Es ist echt hart, pack die Boxhandschuhe aus ...
Grüße von Einzigartig
-
6. SSW: Ab dieser Woche schlägt das Herz...
In der 6. Schwangerschaftswoche entwickelt sich dein Baby rasant weiter. → Weiterlesen
-
Hämatom in der Gebärmutter: Ist das...
Wieso tritt bei manchen Schwangeren ein Gebärmutterhämatom auf und was bedeutet das für die Schwangerschaft? → Weiterlesen
-
Selbstbefriedigung in der Schwangerschaft:...
Das Wichtigste vorab: Darüber, dass Selbstbefriedigung eine Fehl- oder Frühgeburt auslösen könnte, brauchst du dir bei einer unkomplizierten Schwangerschaft keinen Kopf zu... → Weiterlesen
-
Wann ist der Eisprung? Wichtige Symptome...
Wenn eine Frau ein Baby möchte, ist das Wissen rund um den Eisprung ein zentraler Punkt. → Weiterlesen
-
Kuriose akzeptierte und abgelehnte Vornamen
Besondere und kuriose Vornamen: Diese Namen wollten Eltern ihren Kindern geben – und das ist daraus geworden. → Weiterlesen
-
Ultraschall: Messdaten (Sonodaten)...
KU, AU, APD, ATD, BPD & Co.: Vergleiche hier die Ultraschallwerte & Babys Gewicht mit Durchschnittswerten für jede SSW! → Weiterlesen
-
7. SSW: Erster Ultraschall zeigt Babys...
Was in dieser Woche genau passiert. → Weiterlesen
-
Gewichtstabelle für Babys: Gewicht in den...
Orientierungshilfe für Eltern: Wie viel wiegt das Baby beispielsweise mit acht, elf oder 15 Monaten? → Weiterlesen
-
Einnistung: Was dabei genau passiert
Die Einnistung erfolgt etwa fünf bis zehn Tage nach der Befruchtung der Eizelle. → Weiterlesen
-
Jungen oder Mädchen zeugen: Wie bekomme ich...
Seit jeher versuchen Eltern, das Geschlecht ihres Nachwuchses zu beeinflussen. So kann es klappen. → Weiterlesen