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Ohje, jetzt komm ich noch mit ner Elternzeitfrage...

Ich arbeite in einer Apotheke, also kleines Unternehmen alles sehr persönlich. Mit meiner Chefin ist abgemacht, dass ich nach 12 Monaten wieder komme.

So. Soweit eine gute Regelung für mich. Aber: das ist alles NUR mündlich abgemacht! MUSS ich das schriftlich machen? Ich habe keine Bedenken dass meine Chefin sich da nicht dran hält und würde es sonst einfach bei der mündlichen Abmachung lassen. Und muss ich an eine andere Stelle ein schriftlichen Antrag stellen (irgendeine Behörde oder so?). Meine Krankenkasse meinte nämlich auch zu mir, dass ich in der Elternzeit versichert bin, aber woher wollen die dann wissen wie lang ich Elternzeit hab?! Die wissen ja nicht was wir dort besprochen haben.... :-X

Ohje ohje... Ich bin eeeecht verwirrt... %) hatte da bist zu Matzis Beitrag gar nicht drüber nachgedacht :)

Lotte (32+3) :IN LOVE:

Bisherige Antworten

Ohje, jetzt komm ich noch mit ner Elternzeitfrage...

Hallo

Ich würde immer alles schriftl.machen:-)Zudem wirst du ja für dieses eine Jahr Elterngeld beantragen und schon bekommt deine KK es mit und ich habe bei der KK als ich Mutterschutzgeld beantragt habe das ich 1Jahr zuhause bleibe.

LG Ani

Die Expertin in Sachen Elternzeit rät ...

Hallo Lotte,
Elternzeit muß immer schriftlich eingereicht werden und vom AG bestätigt werden - außerdem meldet Dich Dein AG auch dementsprechend wegen Elternzeit ab - das ist wichtig und muß er tun, damit Du weiterhin kranken- und auch rentenversichert bist. Falls Du Teilzeit während Deiner Elternzeit arbeitest und vorher Vollzeit beschäftigt warst, läuft Dein Rentenanspruch nämlich auch auf Dein Vollzeitgehalt weiter.
Da Du in einem kleinen Unternehmen (unter 15 Mitarbeiter) arbeitest, muß Deine Chefin sich z.B. nicht an die Teilzeitregelung während der Elternzeit halten. Aber Elternzeit muß trotzdem genehmigt und auch bestätigt werden.
Hoffe, mich einigermaßen verständlich ausgedrückt zu haben.
Grüße, Barbara
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