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OT: Arbeiten 400 EUR-Basis während Elternzeit

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage, evtl. kann mir jemand von euch konkreter weiterhelfen, als div. Meinung, die man über google im Internet findet...

Wenn ich während des Mutterschutzes bzw. der Elternzeit auf 400 EUR-Basis arbeite, wird dann das Gehalt mit dem Elterngeld verrechnet. Also bekomme ich dann 400 EUR weniger Elterngeld? Sprich, ich würde arbeiten, aber unterm Strich das gleiche rausbekommen, als wenn ich nicht arbeiten würde?!

Liebe Grüße

Tanja mit Henrik Lars (25+5) :IN LOVE:

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OT: Arbeiten 400 EUR-Basis während Elternzeit

Hallo Tanja..

also das heisst du warst vorher voll oder zumind.Teilzeit beschäftigt?Und willst also nur dann kurz davor bzw danach auf 400 euro wechseln...also ich hab schon mal nachgeschaut...das man ja während der Elternzeit, bis zu 30 Stunden arbeiten darf auf 400 Euro..ohne das was von deinem Elterngeld abgezogen wird....

gib doch deinen Fall trotzdem mal in einen Online Rechner ein...vielleicht klappts ja damit...

denn so kenn ich mich da jetzt leider nicht aus...aber vielleich tist ja jemand auch in deiner situation, die dir weiterhelfen kann.

Lg vici ( 25+6)

OT: Arbeiten 400 EUR-Basis während Elternzeit

Hallo KleinZwergi,

also ich stehe aktuell in einem Arbeitsverhältnis und gehe regulär für ein Jahr in Elternzeit. Ich hab schon mit meinem Chef gesprochen, dass ich, wenn alles gut läuft auf diese 400€-Basis arbeiten kann. Neben dem regulären Elterngeld!

Ich bekomme dann einen neuen Arbeitsvertrag, habe dann also 2.

Viele Grüße,

Traumschnecke 26+2

OT: Arbeiten 400 EUR-Basis während Elternzeit

Hallo,

also ich habe in meiner letzten Elternzeit auch mit ca. 35 % gearbeitet und mehr verdient als 400 €, aber es wurde abgeogen. Nichts so einfach, wie Du es jetzt gerechnet hast, sondern etwas komplizierter.

Man darf zwar 30 h arbeiten, aber soweit ich weiß wird jeder Zuverdienst angerechnet. Der Staat zahlt das Elterngeld, weil Du Gehaltseinbußen hast, wenn Du diese nicht mehr hast, dann zahlt er nicht mehr.

Bin mir zwar nicht 100 % sicher, aber so ähnlich hat die Frau vom Amt mir das damals erklärt und es macht ja auch Sinn. Denn das Elterngeld soll die Familie von der Arbeit befreien, wenn man dann aber doch für sich selbst sorgen kann, dann muss ja nicht der Staat einspringen.

LG Steffi

Steffi/derf hat recht

hallo tanja

wenn du angestellt bist darfst du im muschu nach der geburt überhaupt nicht arbeiten. in der elternzeit nach dem muschu darfst du bis 30h arbeiten gehen allerdings wird dieser verdienst im 1.elternjahr voll angerechnet, sprich dein elterngeld wird gekürzt. im 2. elternjahr darfst du arbeiten ohne das was gekürzt wird. falls du dein elterngeld splittest.

ich hab bei meinem chef erst im 2.elterjahr auf 400euro-basis da es sich vorher nicht lohnt. zumal die zeit mit dem baby so kostbar ist und so schnell rum.

lg cori 38+6

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