Nochmal: Fersenblutentnahme ...
Danke @Einzigartig ...wusste nur, dass es da eine zeitliche Eingrenzung gibt, aber nicht mehr welche.
Also zwischen 36- 72 h nach der Geburt muss diese Entnahme erfolgen und weil einige ja schon nen Termin für die U2 hatten bzw. den Arzt einplanen. Hier nochmal die Empfehlung sich um die Genehmigung für die Hebamme zu kümmern, damit der zeitliche Rahmen passt.
Bei uns ist es z.B. so, dass der KIA voraussichtlich im Urlaub ist und er mich jetzt schon vorsorglich -wie er ist- darauf hingewiesen hat, dass er mir das voher unterschreibt, damit ich nicht in "Stress" gerate. Das Geburtshaus hat mir auch gleich zwei Formulare in die Hand dafür gedrückt. Eins ist zum Einreichen des Tests (muss vom Arzt unterschrieben sein) und eins ist für die Unterlagen der Hebi (zu deren Absicherung).
Tja bei meiner letzten Geburt hat das noch die Hebi ohne bürokratischen Aufwand gemacht (vor 19 Mon.) ...nun diese Änderung, aber gut, wenn man das im Vorfeld einplanen kann :-) .
Viele Grüße
Mala bei 29+1
Noch kürzerer Zeitrahmen?????
auf dem Einwilligungsblatt für die Hebamme steht bei mir sogar, dass die Blutentnahme zw. 36.-48. Std. stattfinden muss! Also noch engerer Zeitrahmen ...
Die andere Zeitangabe mit bis 72. Std. hatte ich mir aber auch aufgeschrieben, ich weiß nicht mehr, woher!
Vielleicht ist es einfach so, dass zwar der längere Zeitrahmen besteht, aber die Untersuchung i.d.R. bis zur 48. Std. schon durchgeführt wird, ist ja bei der U2 auch so, dass sie meist nicht erst am 10. Tag durchgeführt wird, weil es ja i.d.R. in der Klinik gemacht wird, wo die Frauen gar nicht so lang sind. Ich habe sie bei meiner Tochter ziemlich am Ende, 9. Tag oder so, machen lassen.
Na ja, so oder so muss man sich bei ambulanter Geburt drum kümmern, nur als Info, nicht, dass ich hier falsche Zahlen verbreite!
Grüße von Einzigartig
stimmt ..auch nachgelesen ...
der Zeitrahmen wird auch in meinen Unterlagen noch enger abgesteckt angegeben: 36.-48. Lebensstunde. Die Angabe bezieht sich auf das Standard-Programm, sowie das erweiterte (hessische) Screening. Damit auch wirklich eher interessant für alle, die ambulant entbinden.
Was die Pauschale getrifft, so beträgt das Minimum der Rufbereitschaftspauschale 200 €, Basispauschale 300 € oder Förderpauschale 400 €. Funktioniert wie bei vielen Vereinen nach dem Prinzip der Selbsteinschätzung. Drumherum kommen wohl keine Kosten hinzu; also weiß nun nicht, ob AOK anders ist als Techniker ...
Viele Grüße
Mala
Korrektur 36.-48. Lebensstunde ...
Viele Grüße
Mala
Aha...
so genau hab ich das gar nicht gewusst - hatte mich vor 3 Jahren auch keiner drauf hingewiesen. Meine KiÄ meinte zwar es wäre höchste zeit für des Screening aber scheint noch im Rahmen gewesen zu sein.
Werd mal mit meiner Hebamme reden, wies am günstigsten ist.
LG Christiane
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