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Noch Mal wg. Elternzeit

.. oder wie es sich schimpft... :DEVIL:

Habe bis jetzt weder KG noch Elterngeld bekommen.. Ärger...(soll erst ab Dez.geben.. Schei..-Behörden!!)

Aber mal was anderes, ich habe für 12 Mon. beantragt (mehr war nicht drin, bzw 14 wenn der Mann mitmacht.

Was hat die 2 Jahre Elternzeit an sich? In 2 Jahr bekommt man kein Geld? Oder muss man Extra beantragen oder wie?

(bin Selbständig, bekomme meistens nie was.. :( )

Bitte um Info, ich blicke net durch!!

+Dazuverdienen wieviel €? oder Std.?

Danke im Voraus!

Bisherige Antworten

Noch Mal wg. Elternzeit

:-) hy Süüüüüsse ... schreib mal schnell, mit einem finger tipp System, weil Sion auf mir trinkt ...
alsoooooooooooo du mußt in dem ANTRAG FÜRS ELTERNGELD ankreuzen ob du das Geld in 12 Monaten gezahlt bekommen willst oder in 24 ausgezahlt bekommen willst !! Dann wird es halbiert (was du so in 12 Monaten bekommen würdest) und du bekommst es eben 24 Monate .....
SCHMATZERLIEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEe

Noch Mal wg. Elternzeit

..dort stand nix von 24 mon.. oder bin ich zuu blond =-O mein mann hat mit ausgefüllt und meint auch, nur 12 mon.. :,(

Noch Mal wg. Elternzeit

Hallo,
Elterngeld bekommst Du für 12 Monate, falls Du Mutterschaftsgeld erhältst, wird dies angerechnet, d.h. du bekommst nur 10 Monate.
2 Monate kann Dein Partner Elterzeit nehmen und bekommt auch das Geld im Verhältnis zu seinem Verdienst. Es zählt bei der Berechnung Dein letzter Verdienst, welchen Du 1 Jahr vor der Geburt hattest.
Du darfst max. 30 Std. /Woche (während der Elternzeit) arbeiten, mehr nicht. Sonst verlierst Du den Anspruch auf Elternzeit. Das was Du in dieser Zeit verdienst, wird dem Eltergeld angerechnet.
Falls Du während des Elterngeldbezug arbeitest, zählt die Differenz zu dem Gehalt was Du vor der Geburt hattest.
z.B. vor der Geburt 2000 Euro/Monat netto
nach der Geburt 1000 Euro/Monat netto
macht ein Elterngeld von 670 Euro/Monat (67 % von 1000 Euro)
Wenn Du selbstständig bist und nicht genau weißt, was Du pro Monat verdienen wirst, kann es zum Ende des Elterngeldbezugs in Abzug gebracht werden. Meist wird man hierbei von den Behörden "geschätzt" (wie beim Finanzamt..)
Nein, im 2. Jahr gibt es nichts mehr. Bei uns in Bayern gibt es dann das Landeserziehungsgeld, aber da darf man so gut wie gar nichts verdienen, um das zu bekommen.
Aber vielleicht kommt ja bald das Betreuungsgeld, aber das ist ein anderes Thema ..
Hoffe, ein wenig geholfen zu haben. Habe ja nun bereits 3 x Elterngeld beantragt, da lernt man das richtig ...;-)
Grüße, Barbara

Nachtrag wegen 2. Jahr

.. man kann sich das Eltergeld auf 2 Jahre "aufteilen" lassen, dann bekommst Du halt pro Monat immer nur die Hälfte aber dafür 2 Jahre lang.
Finde ich persönlich total doof, weil es eigentlich nur ein zinsloses Darlehn für den Staat bedeutet.
Grüße

Nachtrag wegen 2. Jahr

..also das wäre 150 statt 300.. na toll..

trotzdem, finde ichs doof, dass die elterngeldstelle mir nur 1 jahr angeboten hat, von 2 jahren war nie die rede... :HEADSHOT:

Noch Mal wg. Elternzeit

.. ich werde als selbständige "nur" 300 eus bekommen, mehr war nicht drin.. mutterschafstgeld bebomme ich auch nicht, deswegen. beim mann wirds kritisch, wenn er doch ab jan. arbeiten geht.. da er dieses jahr ab jan. krankgeschrieben ist.. bzw. ab märz nur noch krankengeld bekommt, ob das dann an/abgerechnet werden kann.. das ist die frage. ich habe fast die ganze ss kein verdienst , da ich nicht arbeiten dürfte, deswegen nur mindestsatz... oder so.. das mit betreuungsgeld ist so ne sache, habs gehört dass es nur arbeitende frauen bekommen, selbständige sind dort nicht mir drin.. oder so..

:-*

Noch Mal wg. Elternzeit

Hi Du,

ich weiss ja nicht wie es mit Selbständigen ist, aber bei Angestellten werden ss-bedingte Ausfälle (z.B. bei Arbeitsverbot) ausgegrenzt, d.h. es werden dann weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.

Und wenn Du kein Mutterschaftsgeld bekommst, dann solltest Du wenigstens das Elterngeld in der Zeit bekommen. Sollen ja eigentlich 12 Monate sein, und die ersten Monate wird das Mutterschaftsgeld angerechnet - kein Mutterschaftsgeld - keine Anrechnung - also Elterngeld !

Hast Du vom FA ein Arbeitsverbot oder Krankschreibung oder ähnliches gehabt?

LG

Kerstin

Noch Mal wg. Elternzeit

Beschäftigungsverbot von der FÄ, aber nur Mündlich, da ich es schriftlich nicht bräuchte.. ich doofe... ich sagte, da ich nur "für mich" arbeite, brauche ich das nicht.. und nun?

Noch Mal wg. Elternzeit

ist die FÄ vielleicht so lieb und gibt es Dir im nachhinein noch schriftlich (rückdatiert)?

LG

Kerstin

Noch Mal wg. Elternzeit

hier mal ein Link:

http://www.elternzeit.de/berechnung-elterngeld.php

und als Auszug:

Auch Selbständige haben ein Anrecht auf den Bezug von Elterngeld. Dieses beträgt 67 Prozent des bisherigen monatlichen Gewinns, nachdem die zu entrichteten Steuern und eventuelle Beiträge zu Sozialversicherungen abgezogen wurden. Maßgeblich für die Berechnung des Elterngeldes ist der letzte aktuelle Steuerbescheid, sofern dieser Steuerbescheid auf der Grundlage eines kompletten Veranlagungszeitraums ergangen ist und der Antragsteller in den letzten 12 Monaten vor der Geburt des Kindes diese selbständige Tätigkeit ausgeübt hat. Liegt ein aktueller Steuerbescheid noch nicht vor, hat der Antragsteller die Möglichkeit, den Steuerbescheid aus dem vorangegangenen Veranlagungszeitraum sowie eine Einnahme-Überschuss-Rechnung oder Bilanzen vorzulegen, aus denen der monatliche Gewinn hervorgeht. Der aktuelle Steuerbescheid muss dann nachgereicht werden. Wie bei den Arbeitnehmern bleiben Monate, in denen aufgrund von Krankheitsausfällen während der Schwangerschaft kein Gewinn erzielt wurde, unberücksichtigt . Es werden die vor dem 12-Monats-Zeitraum liegenden Monate entsprechend zur Berechnung des Elterngeldes mit herangezogen.

Noch Mal wg. Elternzeit

:,( :,( :,(

das ist es...

ich habe seit Aug. Betriebsprüfung 09/10.. ohne Ende nur Ärger... 2011 ist noch gar net angefangen, ich kriege voll die Kriese...

Na, ja.. Schei drauf, bleibe bei 300€, vom Geschäft war auch net viel mehr..

Unter Punkt 4 mußt du vom 1 bis 24 Monat eintragen

geht nicht auf

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