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Nette Post zum WE!

Hallo Ihr lieben,
sorry das ich mich solange nicht gemeldet habe.Falls ihr euch erinnert hatte/habe ich ja Probleme mit dem Abeitgeber.
Nun zu meiner Frage.Ich habe heute Post von der RA meines Arbeitgebers bekommen in der sie mir mitteilte das das Arbeitsverhältnis zum ende ser SS endet.Das heißt für mich im Dezember.
Ich bin der Meinung das man in der SS nicht gekündigt werden darf,ist das Richtig?
Man kann zwar ohne Gründe gekündigt werden aber es ist ja eindeutig das es wegen der SS ist.
Ich wäre froh und Dankbar wenn mir jemand helfen könnte,sonst muss ich bis Montag warten bis ich zum Anwalt kann.
GLG sausi_chen
P.S.:Der kleinen geht es gut,die ärgert die Mama schön mi ihren tritten.Uns wurde gesagt sie ist klein und zart :-)
Bisherige Antworten

Nette Post zum WE!

hallo sausichen.
während der ss bist du unkündbar und das schließt mutterschutz und ggf elternzeit mit ein. diese kündigung ist meines erachtens so nicht rechtskräftig. dein anwalt wird dir dann am montag sagen zu wann die dich frühestens entlassen können. wenn du noch elternzeti anhängst, können die sich das für die zeit an den hut nageln.
lg suse 30+4

Nette Post zum WE!

Hallo Suse,
ich hoffe das es wirklich so ist.Denn ansonsten bekomme ich ja kein mutterschaftsgeld.Was mich bei der sache ärgert ist das ich wahrscheinlich wieder 150€ Selbstbeteilligung zahlen muss.Bei der Gehaltssache im Juli habe ich 2 1/2 Monate auf mein Geld gewartet,zwei Tage vor der Gerichtsverhandlung hatte ich das Geld auf einmal auf dem Konto(ganz komisch) aber ohne Zinsen natürlich.Dieser Stress tut mir gar nicht gut.
GLG sausi_chen

Nette Post zum WE!

also ich weiß das von meiner schwägerin. die hatte auch nur stress mit ihrem ag und der wollte die direkt kündigen bzw. zum selber kündigen bringen. hat sie aber nicht gemacht. sie war ihre vollen 3 jahre elternzeit sozusagen noch angestellt und rechnet damit, dass sie nächstes jahr im august, wenn sie wieder anfangen müsste, dann die kündigung erhält. vorher geht das nicht.
lg

Nette Post zum WE!

Während SS und Mutterschutz bist du unkündbar, schau mal im MuSchG!

Nette Post zum WE!

Hallo Sausi
hast du einen Zeitvertrag der eh auslaufen würde da? Dann ist das rechtens. hast du aber einen unbefristeten vertrag, dann bist du bis nach Ablauf der Elternzeit (!!) nicht kündbar! Auf jeden Fall musst du der Kündigung widersprechen.
LG und viel Glück. Anja

Du geniesst besonderen Schutz:-)

Hallo

Sobald du die SS dem AG mitgeteilt hast stehst du unter besonderen Schutz der solange anhält wie du aus der Elternzeit wieder arbeiten gehen würdest.Also wenn du 1jahr nimmst bist du in dem Jahr auch unkündbar.Danach darf er dich kündigen aber in der Elternzeit hast du ja genug Zeit etwas anderes zufinden.Aber viele AG versuchen es trotzdem weil viele AN "blöd sind" und es sich gefallen lassen

LG Ani

Nette Post zum WE!

In der Schwangerschaft darf nicht gekündigt werden und die Kündigung ist unwirksam!

Denn er darf dich auch nicht bis 4 Monate nach der Geburt oder der Elternzeit kündigen. So wird sichergestellt das der Arbeitgeber einen auch nach der Schwangerschaft weiter beschäftigt!

Da dein Arbeitgeber den Tag der Geburt noch gar icht kennt, kann er dir auch nicht kündigen. Denn wenn dein Baby am 17.12. kommt, kann er dich frühestens zum 17.4. kündigen. Wenn er das jetzt schon macht, also dich zum 17.4. kündigt, und dein Baby sich 1 Tag länger Zeit lässt ist die Kündigung ja unwirksam!

LG Blümchen

Ich hab dir mal was rausgesucht-auch mit Beispielen!

Damit du nicht bis Monatg in Ungewissheit leben musst.

Und da steht ganz klar das der Arbeitgeber keine Kündigung mehr aussprechen darf sobald er von der Schwangerschaft weiß! Und so steht es auch in meinem Mutterschutzgesetz was ich von meiner KK bekommen habe!

http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Fachbeitrag/a_Rechtsfragen/s_1063.html

LG Blümchen

Vielen Dank für die Antworten!

Hallo Ihr alle,vielen Dank für eure Antworten.
Hier mal der Auszug aus meinem Vertrag:
1.Arbeitsverhältnis beginnt am 1.7.10
2.AV wird auf die Dauer von 6 Monaten befristet zur Probe abgeschlossen(steht kein genaues Datum)
3.Probezeit Kündigungsfrist(wie überall)
4.Die Verlängerung des befristeten Probearbeitsverhältnisses bedarf einer schriftlichen Vereinbarung(ich verstehe das so,das wenn die Probezeit verlängert werden soll es einer schriftlichen Vereinbarung bedarf.
5. Wird das Beschäftigungsverhältnis über die vereinbarte Probezeit hinaus fortgesetzt,so verlängert sich das Beschäftigungsverhältnis auf unbestimmte Zeit.
Durch den Punkt zwei bin ich mir echt unsicher.Die komische Anwältin auf der Rechtschutzhotline wollte mich auch zurück rufen,da sie erst meinte ja er kann mich kündigen und dann meinte sie das sie sich nochmal erkundigen muss und sich meldet.
So nun werde ich mal Frühstücken,mein großer mußte alleine Frühstücken er konnte nicht mehr waren(ich verhunger sonst Mama,ich bin so schwach ;-) 5 Jahre ist er :-)
Ich wünsche euch noch einen schönen Sonntag,wir werden heute Mittag zu einer Geburtstags Halloweenparty gehen(vom Kindergartenfreund meines Sohnes)
GLG
sausi_chen
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