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Mal was wegen Miete und Nebenkostenabrechnung *hilfe brauch*

Da ich ja noch nicht so lange zur Miete wohne und niemand in meiner Familie je zur Miete gewohnt hat brauche ich mal ein bischen Hilfe.

Bis wann muss der Vermieter mir die Nebenkostenabrechnung geschickt haben?

Zum Ablesen der Wasseruhr war er schon mitte Januar da. Und wir haben ihn auch schon 4 mal gesagt das er uns die schicken soll, er hat auch jedes mal ein Datum gesagt wann er sie bringt, hat er aber bis jetzt nicht.
Mein Schwager wohnt auch bei ihm zur Miete und der hat die schon im März bekommen.
Jetzt denke ich er hat das alles ausgerechnet und gemerkt das er uns was zurückzahlen muss. Denn wenn er gemerkt hätte das wir ihm was für letztes Jahr nachzahlen müssen würde er es ja nicht unnötig rauszögern!

Also mal für eine ganz blöde bis wann muss er mir die Nebenkostenabrechnung geschickt haben und muss alles einzeln aufgelistet sein?

LG Blümchen

Bisherige Antworten

Mal was wegen Miete und Nebenkostenabrechnung *hilfe brauch*

Hallo!
Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen.
Also hat er noch Zeit bis Ende Dezember. Danach darf er nix mehr nachfordern von euch.
Viele Grüße
Mala

Mal was wegen Miete und Nebenkostenabrechnung *hilfe brauch*

Und muss er dann auch nichts mehr an uns zurück zahlen wenn er sie bis dahin nicht geschickt hat?

Weil andere Mieter von ihm schon die Nebenkostenabrechnung bekommen haben. Und mein Schwager hat mal gesagt das er immer sehr schnell damit ist Nachzahlungen zu fordern, aber wenn man was zurück bekommt schickt er die Abrechnung freiwillig nicht...

LG Blümchen

Mal was wegen Miete und Nebenkostenabrechnung *hilfe brauch*

Hallo Blümchen,
nein, das befreit ihn nicht von der Erstattungspflicht bei überschüssiger Zahlung eurerseits. Nur, wenn er noch etwas von euch zu bekommen hätte, dann wird es nach Ablauf eines Kalenderjahres schwieriger für ihn.
Ich würde mich an deiner Stelle entspannen und davon ausgehen, dass ihr dann ein kleines Bonbon (oder vielleicht auch größeres) zur Geburt eurer Tochter bekommt. Ansonsten ist für Fragen zur Nebenkostenabrechnung die Verbraucherzentrale eine gute Anlaufstelle.
Viele Grüße
Mala

Mal was wegen Miete und Nebenkostenabrechnung *hilfe brauch*

Vielen Dank das hat mir wirklich weiter geholfen!

So kann ich es auch entspannt abwarten ;)

LG Blümchen

Nein

Er muss Euch natürlich die Erstattung zahlen.
Die Nebenkostenabrechung muss auch so aufgelistet sein, dass für Euch erkennbar ist, welcher Posten wie zustande kommt.
Jede 3. Nebenkostenabrechung ist übrigens falsch! (Behauptet zumindest der Mieterbund immer :-) )
Wir sind im Mieterschutzbund, unsere Nebenkostenabrechung stimmt NIE bzw. es tauchen Posten auf, die auch ein Anwalt nicht nachvollziehen kann. Allerdings haben wir eine absolut unseriöse Hausverwaltung, die immer mal wieder Schlagzeilen macht :-)
Gerade beim ersten Mal würde ich ausführlich googeln, was überhaupt abgerechnet werden darf. Mit der Wasseruhr, das finde ich komisch: Wieso liest die Euer Vermieter ab? Das wird doch sonst vom Anbieter gemacht, also bei uns z.B. von den Städtischen Werken. Oder war es nur wg. Neueinzug eine Zwischenablesung?
Grüße von Einzigartig

Mal was wegen Miete und Nebenkostenabrechnung *hilfe brauch*

Hallo Blümchen,
also ich hab mich mal erkundigt. Der Vermieter hat bis zu einem Jahr Zeit die Nebenkostenabrechnung zu machen.
Liegt daran das er am Jahresanfang noch nicht alle Rechnungen beisammen hat.
Ich hoffe ich konnte dir helfen.
LG Schnecke1972

Mal was wegen Miete und Nebenkostenabrechnung *hilfe brauch*

Dann hat er ja noch ein paar Monate Zeit das zu machen.

LG Blümchen

Ergänzen möchte ich noch,

Dass der Vermieter bis zum 31.12. des Folgejahres seine Ansprüche geltend machen kann, aber Guthaben des Mieters, haben-meines Wissens nach- keine Verfallsfrist. Aber dies ist sicherlich auch sehr gut nachzugoogeln oder ggf. beim Mieterschutzbund zu erfragen.

Mal was wegen Miete und Nebenkostenabrechnung *hilfe brauch*

Guten Morgen,

also das mit Dezember stimmt so nicht ganz. Meistens geht die Abrechnungsperiode nicht von Jan bis Dez sondern von Mai bis April, weil dann die Heizperiode endet. Verwalte beruflich Gewerbeimmobilien und nur 1 hat Jan bis Dez als NK-Abrechnungsperiode. Je nachdem wie groß das Haus ist (bei uns halt riesig) dauert es eine Zeitlang die Abrechnung fertig zu machen. Wir warten für ein Objekt immer noch auf die korrekte Abrechnung der Heizkosten für das Jahr 2009/10, daher haben die Mieter auch noch keine Abrechnung.

Bei Euch ist es ja wohl ein kleines Gebäude mit mehreren Mietparteien, daher sollte das - selbst wenn es Mai bis April ist - mittlerweile fertig sein. Er hat also ein Jahr Zeit, Euch die Abrechnung zu geben dh unter Umständen bis April nächsten Jahres, wenn das Eure Abrechnungsperiode ist.

LG, Julia

Mal was wegen Miete und Nebenkostenabrechnung *hilfe brauch*

Aber wenn die Abrechnungsperiode bei ihm von Mai bis April geht, dann muss er doch auch am ende dieser Periode den Wasserzähler ablesen. Das macht dann ja keinen Sinn den schon im Januar abzulesen. Oder verstehe ich da was falsch?

Und mein Schwanger hat die Abrechnung ja schon (der musste aber auch knapp 100€ nachzahlen)

LG Blümchen

NK-Abrechnungsfrist

Liebe Julia,
Offene Nebenkosten von 2009 können aber nach dem 31.12.2010 vom Vermieter nicht mehr abgerechnet/eingefordert werden.
Grüße von Einzigartig

Mal was wegen Miete und Nebenkostenabrechnung *hilfe brauch*

hallo blümchen,
meines wissens innerhalb von 12 monaten nach dem erhebungsjahr. du kannst dich aber auch mal beim mieterbund schlau machen, wie du dich am besten verhalten sollst.
lg suse 24+1

Mal was wegen Miete und Nebenkostenabrechnung *hilfe brauch*

Hey,
passt nicht so ganz zur Frage, aber Ihr solltet auf jeden Fall die NK-Abrechnung genau durchschauen, denn die Kosten für den Schornsteinfeger oder Gartenpflege könnt Ihr bei der Einkommenssteuererklärung mit angeben!
LG
Kathi
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