Hallo Ihr Lieben.
Ersteinmal vielen Dank für die zahlreichen Glückwünsche anlässlich unserer Hochzeit. Nun habe ich mich grade mal mit dem Thema " Steuerklassen-wechsel" beschäftigt und blicke überhaupt nicht mehr durch.
Da ja doch einige hier im Forum auch grade geheiratet haben kann mir vielleicht jemand einen Tip geben.
Also: Ich bin jetzt im Mutterschutz und der errechnete ET ist der 22. Januar. Zur Zeit haben wir beide Steuerklasse 1.
Was ist jetzt logisch??? 4/4 - 3/5
Einige im Internet haben geschrieben, das es sinnvoll ist, ersteinmal 4/4 zu nehmen, bis man kein Mutterschaftsgeld mehr bekommt und erst mit beginn des Elterngeldes zu wechseln?? Geht das denn??
Ich bin immer davon ausgegangen, das wir eine kleine Rückzahlung bekommen und war ganz erschrocken, als ich grade gelesen habe, das ein Paar 750 Euro nachzahlen mußte, nur weil sie die falsche Steuerklasse gewählt haben.
Wenn wir jetzt direkt in 3/5 wechseln würden ( ich verdiene weniger als mein Mann ), wird dann nicht das Elterngeld weniger???
Oh Gott%) %) %) das ist gar nix für mich und über kleine oder auch große Denkanstöße und Hilfen wäre ich Euch echt dankbar.
Lieben Gruß [:-}
Lisa