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Lohnsteuer - Elterngeld - Kopf raucht......

Hallo Ihr Lieben.

Ersteinmal vielen Dank für die zahlreichen Glückwünsche anlässlich unserer Hochzeit. Nun habe ich mich grade mal mit dem Thema " Steuerklassen-wechsel" beschäftigt und blicke überhaupt nicht mehr durch.

Da ja doch einige hier im Forum auch grade geheiratet haben kann mir vielleicht jemand einen Tip geben.

Also: Ich bin jetzt im Mutterschutz und der errechnete ET ist der 22. Januar. Zur Zeit haben wir beide Steuerklasse 1.

Was ist jetzt logisch??? 4/4 - 3/5

Einige im Internet haben geschrieben, das es sinnvoll ist, ersteinmal 4/4 zu nehmen, bis man kein Mutterschaftsgeld mehr bekommt und erst mit beginn des Elterngeldes zu wechseln?? Geht das denn??

Ich bin immer davon ausgegangen, das wir eine kleine Rückzahlung bekommen und war ganz erschrocken, als ich grade gelesen habe, das ein Paar 750 Euro nachzahlen mußte, nur weil sie die falsche Steuerklasse gewählt haben.

Wenn wir jetzt direkt in 3/5 wechseln würden ( ich verdiene weniger als mein Mann ), wird dann nicht das Elterngeld weniger???

Oh Gott%) %) %) das ist gar nix für mich und über kleine oder auch große Denkanstöße und Hilfen wäre ich Euch echt dankbar.

Lieben Gruß [:-}

Lisa

Bisherige Antworten

Lohnsteuer - Elterngeld - Kopf raucht...... Kenn ich

Hallo Lisa,
Also, ich kann Dir nur begrenzt was sagen.
Mein Mann und ich verdienen beide ähnlich viel (bis jetzt) und daher haben wir nach der Hochzeit in 4/4 gewechselt. Wir werden das auch in meiner Elternzeit weiter so beibehalten, da unsere Steuerberaterin uns den Hinweis gegeben hat, dass bei einem Wechsel in 3/5 zwar im Monat mehr über bliebe, aber dann mit der Steuererklärung evtl. eine Nachzahlung auf uns zukommen könnte.
Bei Verbleib in 4/4 haben wir zwar im Monat weniger Geld, bekommen dann aber vielleicht noch was zurück.
Also, ich persönlich finde das auch alles sehr kompliziert, deswegen habe ich mich schon vor einigen Jahren dem Lohnsteuerhilfe- Verein angeschlossen. Das kostet dann zwar bei der Steuererklärung etwas Geld, aber das kann man im darauf folgenden Jahr wieder mit absetzen.
Und ich weiß, dass ich dort gut beraten bin, unsere Steuerfee kennt die neuesten Urteile und Tricks und bisher haben wir immer gut was zurück bekommen.
LG Lena
Lilypie Pregnancy tickers

Nachzahlung ist fast sicher...

also auf eine Nachzahlung sollten sich fast alle einstellen - wir haben ca. 2 Monate Elterngeld an Steuern nachbezahlt (waren ca. 1600€).

Das Elterngeld unterliegt ja dem Progressionsvorbehalt, wird also zur Steuersatzberechnung zum Einkommen dazu gerechnet.

Um weniger (oder nichts) nachzahlen zu müssen ist es sinnvoll während der Elterngeldzeit die Steuerklassen 4/4 zu wählen, da da schon übers Jahr mehr Steuer abgezogen wird. Wenn allerdings der Mann plant auch noch Elterngeld zu beantragen (vielleicht erst in einem Jahr) dann ist es sicher sinnvoll 3/5 zu wählen, da eine höherer Betrag zur Berechnung zugrundeliegt. Die Steuernachzahlung (ca. 2 Monate Elterngeld) kann man ja übers Jahr hinweg schon zurücklegen. Außerdem muss man die Steuererklärung für 2011 ja erst ende 2012 machen (mit Verlängerung).

Da fällt mir gerade noch ein - man darf das Elterngeld auch über 24 Monate strecken - dann verteilt sich die Nachzahlung natürlich auch über die 2 Jahre.

Wir werden zum 1.1. von die Steuerklassen tauschen - ich hatte bisher 3 und mein Mann 5 und ab 1.1. dann eben wieder andersrum.

Ich hoffe damit konnte ich weiterhelfen - besser wenn einem die Nachzahlung schon vorher bewusst ist - dann ist der Schock weniger groß.

LG Christiane

Lohnsteuer - Elterngeld - Kopf raucht......

Pauschale Antworten gibt es da immer nicht, das ist von Fall zu Fall einfach zu individuell. Wer verdient wieviel, welche Ausgaben sind vorhanden,...

Ich weiß die Leute wollen immer gerne eine Grundsatzantwort, aber die gibt es nicht.

Bei 4/4 gibts am wenigsten böse Überraschung, weil das ja wie Lohnsteuerklasse 1 bei unverheirateten ist.

Bei 3/5 ist es halt so, dass dein Mann dann mehr ausbezahlt bekommt, dein Elterngeld aber für den Steuersatz herangezogen wird (Progressionsvorbehalt) und dass wird dann wohl zu einer Nachzahlung führen.

Ihr könnt aber auch bei der Steuererklärung die getrennte Veranlagung wählen, wenn das steuerlich wieder günstiger ist. Aber auch das kommt auf die genauen Umstände an.

Bin doch froh das ich mir da nicht so viele Gedanken machen muss, 1. bin ich nicht verheiratet und zweitens ist das mein Job.

LG Katja

Lohnsteuer - Elterngeld - Kopf raucht......

Hallo Lisa
Herzlichen Glückwunsch auch von uns zur Hochzeit nachträglich :-)
Mhhhh also wir haben die 3/5 und das seit der Hochzeit 2002 weil ich 50% gearbeitet habe mit 2 Kids (jetzt MuSchu) und meine Mann viel mehr verdient hat und daher war das sinnvoll.
Ich habe aber auch gelesen erstmal die 4/4 zu machen (an deiner Stelle). Frage doch mal aufn Finanzamt nach. Dahin musst du ja eh zum ummelden der Stuerklasse ab nä jahr, weil es keine Lohnsteuerkarte mehr gibt sondenr nur noch die Elektronische...
LG Anja, die dir nicht wirklich weiter helfen kann
33+2

wir bleiben 4/4, da ist die Gefahr einer NZ nicht so hoch...

ansonsten stehen ja weiter oben schon viele Antworten in dieser Richtung. ABer diese Anträge nerven schon mächtig, gelle?

LG Manja

Ja das hatten wir auch...

Hallo!

Bei unserem Sohn war ich damals in der 5, mein Mann in der 3. War grad die Zeit als das Elterngeld los ging. Wir durften schlappe 1000:DEVIL: :DEVIL: :DEVIL: :DEVIL: :DEVIL: (in Worten Tausend!!!!!) € nachzahlen. Jetzt bleiben wir in 4/4. Der Staat weiß schon wie ers macht.

Gruß

Dani

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