Kennt sich jemand mit dem neuen Elterngeld bzgl. Geschwisterbonus aus??
so ganz aktuell ist es ja in unserem Forum noch nicht, daher weiss ich nicht ob sich schon jemand damit beschäftigt hat... Ich selber bin in solchen Dingen die absolute Niete und habe immer null Durchblick :-/ ;-)
Daher frag ich einfach mal in die Runde mit der Bitte um Erklärung für "Doofe" (Allie´s O:-) :-P )
Also erstens habe ich mitbekommen dass das Elterngeld für Hartz4 Empfänger abgeschafft werden soll (ab wann?), das trifft auf uns nun nicht zu, aber was ist mit Elterngeld für "nur Hausfrauen"??? Bekommen die auch nix mehr, da vorher nix verdient, oder stehen einem weiterhin 12x 300€ zu???
Wann greift der Geschwisterbonus und was bedeutet der?? (Meine Jüngste wird im Juli 2 Jahre alt, ET ist 31. Mai, der dann folgende ist dann 6 Jahre alt und die Großen werden im Juni 10). Denke mal wenn würde es die Kleinste betreffen, aber was heisst das überhaupt?? Ist das ein Fixbetrag, oder auch was mit %, bzw. ein fester minimalst Betrag... %) :-X Also Leute, Ämter, Anträge und irgendwelche amtlichen Regelungen... das sind bei mir alles böhmische Dörfer :-[ :-D ;-)
Soooo jetzt bin ich gespannt wer hier den Durchblick hat und ihn mir vermittelt bekommt :-D
GGLG Allie O:-) :KISSING:
Null Durchblick aber warte auch auf gute Erklärungen.
Kennt sich jemand mit dem neuen Elterngeld bzgl. Geschwisterbonus aus??
für alg2 bezieher gibt es elterngeld ab 01/2011 nicht mehr, bzw. wird es angerechnet.
lg krissi 17+3
danke und nachfrage...
also man beantragt das Elterngeld ganz normal, bei ALG2 Beziehern wird es mit dem ALG2 verrechnet, ansonsten bekommt man es ausgezahlt auch wenn man vorher keinen eigenen Verdienst hatte... Richtig verstanden? ;-) :-P
Danke!!
LG Allie
danke und nachfrage...
Ja das meinte ich ja! Ich beziehe auch kein ALG2!!
Ich denke mal dass Elterngeld wird auch ALG2´lern ausgezahlt, aber dann vom Amt mit dem ALG2 verrechnet, bisher war es anrechnungsfrei, also zusätzlich zum ALG2....
Ich glaub ich habs verstanden ;-) :-P
GLG Allie
Ja das meinte ich ja! Ich beziehe auch kein ALG2!!
ja genau es wurde nicht verrechnet es wird nicht als einkommen gezählt. so wie damals das erziehungsgeld das es 2 jahre gab......
Kennt sich jemand mit dem neuen Elterngeld bzgl. Geschwisterbonus aus??
und für selbständige gibt es auch kein elterngeld mehr. und die angestellten bekommen weniger
Kennt sich jemand mit dem neuen Elterngeld bzgl. Geschwisterbonus aus??
das mit dem selbständig hab ich nirgendwo gefunden. hatte grad mal geschaut weil es auf mich zutrifft- bin tuppertante *G*- hast du da nen bestimmten link?
gruss tanja
Kennt sich jemand mit dem neuen Elterngeld bzgl. Geschwisterbonus aus??
nee leider net meine familienherlferrin hat mir das heute erzählt weil die ja au selbständig ist und die meinte ab 2011 bekommen auch selbständige kein elterngeld mehr..... und sie jetzt doch leider arbeiten muss weil sie des erste halbe jahr daheim bleiben wollte.
frag doch mal bei profamilia nach
Kennt sich jemand mit dem neuen Elterngeld bzgl. Geschwisterbonus aus??
also ich kann dir sagen das es ab Jan 2011 kein elterngeld für harzt4 und selbständige gibt. nur für welche die angestellt sind in einem betrieb ich glaube das sind jetzt dann sogar nur noch 65%
wie es mit hausfrauen aussieht keine ahnung aber ich glaube die bekommen auch nichts mehr....
google doch mal oder ruf bei profamilia, caritas oder donumvite an die wissen das auch...
Kennt sich jemand mit dem neuen Elterngeld bzgl. Geschwisterbonus aus??
hab gerade mal gegooglet, weil ich gerade etwas geschockt war, dass es angeblich für Hausfrauen kein Geld mehr geben soll. Das stimmt aber nicht. Für Nichterwerbstätige bleibt das Mindestelterngeld von 300 Euro - zum Glück!
Zum Geschwisterbonus hab ich folgendes gefunden:
Geschwisterbonus: Den Geschwisterbonus gibt es, wenn neben dem neuen Kind mindestens ein Geschwisterkind unter 3 Jahren oder zwei Geschwisterkinder unter 6 Jahren vorhanden sind. Der Geschwisterbonus beträgt 10 % des Elterngeldes, jedoch mindestens 75 Euro. Es gibt mithin auch beim Geschwisterbonus einen Sockelbetrag in Höhe von 75 Euro für jedes Geschwisterkind unter 3 Jahren (§ 2 Abs. 4 BEEG) .
Hoffe, es hilft dir weiter!
Liebe Grüße Melanie
Vielen Danke liebe Melanie für diese wunderbar erläuterte und fundierte Antwort!!! ;o) Bin jetzt sehr beruhigt!! GLG
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