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Kennt sich jemand mit Wohnungsübergaben aus?

Hallo,

am Donnerstag haben wir die Wohnungsübergabe für unsere alte Wohnung. Als wir eingezogen sind fand die Wohnungsübergabe ohne mich statt. Obwohl mein Mann (damals noch Freund) beide Mieter waren und unterschrieben haben hielt unser Vermieter es nicht für nötig das alle da sind. Um 20 Uhr war damals Wohnungsübergabe mein Mann und der Vermieter waren beide um 19:50 da und haben die Wohnung übergeben. Als ich um 19:55 da war, war der Vermeiter schon weg. Der Vermieter hat die Wohnung damals nichtmal angesehen mit meinem Mann. Das ging alles so schnell für ihn, der Vermieter hat ihm die Schlüssel in die Hand gedrück und ist sofort weg gefahren. Also gibt es kein Übergabeprotokoll. Wir haben aber jede Menge Zeugen die uns am nächsten Tag beim Renovieren geholfen haben, die Bestätigen können welche Schäden in der Wohnung waren und wie viel Müll da noch drin war.

Ist jetzt etwas lang geworden (sorry)
Worauf müssen wir denn jetzt achten?
Unser Vermieter hat uns schon 3 mal angeschrieben das wir die Wohnung in einem sauberen und einwandfreien Zustand zurück zu geben haben, andernfalls behält er die Kaution ein.
Sauber ist die Wohnung selbstverständlich! Aber ich denke er wird einen Grund finden um die Kaution einzubehalten, sodass wir da auch wieder einen Anwalt zuziehen müssen.

Bisherige Antworten

Re: Kennt sich jemand mit Wohnungsübergaben aus?

Hallo,

 

ein Freund von mir ist Immobilenfachwirt und hat damit zu tun.

Ich kann ihn mal fragen wie es ausschaut wenn es kein Übergabeprotokoll gab.

 

Gruß Katja

 

Das wäre wirklich super nett!!!

Re: Kennt sich jemand mit Wohnungsübergaben aus?

Hallo Blümchen,

nach meinem Rechtsverständnis ist einzig und allein der Mietvertrag die Grundlage ! Was genau steht da drin ?

"Einwandfreier Zustand" ist ein dehnbarer Begriff, was genau soll das  heißen? Einwände wird man nach einer Nutzung also immer finden.

Eine normale Abnutzung der Immobilie/ Wohnung ist über den Mietzins abgegolten. Habt Ihr bauliche Veränderungen vorgenommen und dies NICHT mit dem Vermiter abgestimmt, so wäre der Ursprungszustand wieder herzustellen.

Eine weitere Frage die sich mir stellt und zu klären wäre: Wen trifft bei "Bemängelungen" die Beweislast? Da würde ich einfach mal googlen.

Bei einem Auszug würde ich mir folgendes bestetigen lassen: die Zählerstände und die ordnungsgemäße Übergabe der Wohnung, ggf. etwaige Mängel aufliest und diese dann prüfen, ob Ihr zur Mängelbeseitigung verpflichtet seid (oder ob der Vermieter nur Kapital daraus schlagen will ).

Berichte mal wie es gelaufen ist. Ich drücke jedenfalls die Daumen!

LG Jana

 

 

Re: Kennt sich jemand mit Wohnungsübergaben aus?

Hallo,

wir haben nichts baulich verändert. Wir haben in 3 Räumen gestrichen. In einem Raum sind an 2 Stellen die Tapeten abgerissen. Aber im Mietvertrag steht die Wohnung muss unrenoviert übergeben werden. Und Streichen und Tapezieren sind ja Renovierungsarbeiten, somit nicht unser Problem. Die Teppiche haben wir entfern. Die hatten wir damals vom Vormieter übernommen, aber im Mietvertrag steht das Bodenbelege dem Mieter gehören. Dann könnte er bemängeln das in der Küche an 2 Steckdosen keine Abdeckungen sind, die waren aber schon beim Einzug nicht da, darüber haben wir ihn auch mehrmals schriftlich informiert und darum gebeten das er das ändert. Hat er natürlich nicht getan.
Das einzige wo er uns wirklich belangen könnte wäre die Küchentür. Die hatten wir immer offen und da so einen Türstopper in Bärenform vor gestellt. Der Abdruck ist jetzt an der Tür zu sehen weil der Rest der Tür dunkler ist. Aber wir wissen genau das die Tür nur 19,99€ kostet weil es eine "Billigtür" hier aus dem Baumarkt ist.

 

Wir werden auf jeden Fall genug Zeugen mitnehmen und auch Fotos machen, damit er nicht hinterher sagen kann das dort noch Schäden waren!

Re: Kennt sich jemand mit Wohnungsübergaben aus?

Hallo nochmal,

so wie Du schreibst, liest sich das alles eher nach normaler Nutzung.

Und mal ganz ehrlich, wer fängt einen Rechtsstreit wegen einer Tür für 19,99 Euro an ? Und wie will er es beweisen, dass der Bärenabdruck nicht schon seid Eurem Einzug da war?

Will er sich auch das Bad neu fliesen lassen, weil Ihr ein paar Bohrlöcher in die Fliesen gebohrt habt?!  Auch das gehört zur normalen Nutzung !

Was ich damit sagen will, er sollte einfach mal die Kirche im Dorf lassen!

Macht, wie ich vorgeschlagen habe, ein Abnahmeprotokoll in zweifacher Auswertigung mit UNTERSCHRIFT von BEIDEN Parteien und ggf. Fotos für Dokumentationszwecke und sieh einem Rechtsstreit dann gelassen entgegen ;-)

Ach ja, falls Du es vielleicht noch nicht wußest: Die Mietkaution ist zu verzinsen, da diese auf einem banküblichen Konto für den Mieter anzulegen ist. Bitte lass Dir auch hierfür eine Abrechnung/ Kontoauszug geben.

Viel Glück und LG

Jana

Re: Kennt sich jemand mit Wohnungsübergaben aus?

Das er es verzinsen muss wissen wir.

Und das er die Kaution ohne wichtigen Grund höchstens 6 Monate nach Mietende behalten darf auch.

 

Wir haben schon ein paar Bohrlächer hinterlassen. Aber nichtmal in Fliesen oder so. Alles nur so das man es gut zuspachteln kann.

Aber da er uns noch nicht mal für das Jahr 2011 und 2012 die Nebenkostenabrechnungen gegeben hat, denke ich das er sich extra viel Zeit lassen wird. Normalerweise verteilt er die Nebnkostenabrechnungen im Februar/März des foglejahres (Abrechnungszeitraum ist immer ein Kalenderjahr)

 

 

 

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