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Kennt sich jemand genauer mit Elterngeld etc. schon aus?

Hallo Schonmamas und werdende Mamas,

ich habe in den anderen Forenbeiträgen schon nachgeschaut, aber kein Wartezimmer ist so aktiv wie unseres (grins).

Da ich der Alleinverdiener unserer Familie bin (mein Freund studiert noch, und das noch ne ganze Weile) bewegen meinen Kopf natürlich auch einige finanzielle Sorgen.

Wir werden nicht am Hungertuch nagen, da ich bisher einigermaßen gut verdient habe, und mit dem Elterngeld für ein Jahr immer noch auf meine 1200 - bis 1300 € kommen werde.

Allerdings würde ich gerne zwei Jahre bei unserem Kleinen zu Hause bleiben, damit er sich besser aufs Studium konzentrieren kann.

Ich würde nur gerne vorher schon wissen, worauf ich mich da einlasse. Bei 2jähriger Elternzeit, werde ich wohl von ca. 1000€ alles finanzieren müssen.

Kann mir jemand sagen, welche Zuschüsse ich zusätzlich beantragen kann (außer Kindergeld)?

Hat jemand eine Ahnung, ob er trotzdem noch Bafög bekommen würde (ohne Kind würde er keines bekommen, da seine Eltern zuviel besitzen)?

Was passiert, wenn ich Elternzeit für 1 Jahr beantrage und mich dann doch entscheide 2 Jahre zu Hause zu bleiben (mein Arbeitgeber macht keine Probleme / rein finanzieller Aspekt)

Nur so zur Info: wir führen eine etwas unkonventionelle, aber sehr stabile Beziehung --> Ich bin 32 und er 21 / ist gesellschaftlich nicht immer einfach, aber wir lieben uns sehr...:-[

Danke für eure Tipps

Bisherige Antworten

Kennt sich jemand genauer mit Elterngeld etc. schon aus?

Ne, leider nicht, aber gut dass Du das Thema mal angeschnitten hast, würde mich nämlich auch mal brennend interessieren :-)
Was Euren Altersunterschied angeht, mach Dir doch darüber keine Gedanken, die Hauptsache is doch dass ihr Euch liebt und glücklich seit!
Lg Manu 10+5 :-)

Kennt sich jemand genauer mit Elterngeld etc. schon aus?

Hallo,
ich selbst bin auch berufstätig und habe bereits in 2009 Eltergeld bezogen.
Eigentlich reicht man immer 2 Jahre Elternzeit bei seinem Arbeitgeber ein. Willst Du das 3. Jahr im Anschluss daran nehmen, muß der AG das genehmigen. Mann kann Elternzeit auf 2 Abschnitte verteilen (2 Jahre gelten immer als 1 Abschnitt). Nimmst Du aber nur 1 Jahr Elternzeit, benötigst Du die Zustimmung des Arbeitgebers für das 2 Jahr.
Außerdem steht der ja frei z.B während der Elternzeit in Teilzeit bei Deinem AG zu arbeiten, sofern er die Auflagen dafür erfüllt (Betriebsgröße etc.)
.
Elterngeld kannst D u auch für 24 Monate beantragen, erhältst Du dann halt halbiert. ich weiß nicht wo Du wohnst, aber bei uns in Bayern kommst du mit 1000 Euro/Monat nicht weit. Es gibt dann zus. Wohngeld.
Du solltest Dich mal bei der Agentur für Arbeit erkundigen.
Mit BAFÖG kenne ich mich leider nicht aus.
Gruß, Barbara

*Einschleich* Kennt sich jemand genauer mit Elterngeld etc. schon aus?

Hallo,
du kannst versuchen Wohngeld und/oder Kinderzuschlag ( nicht Kindergeld) noch zu bekommen, falls du nicht hin kommst.
Bafög denke ich wird er bekommen, da er ja euerem Kind unterhaltspflichtig ist und somit einen höheren Bedarf hat (weiß es aber nicht sicher), ansonsten steht ihm ja Unterhalt von seinen Eltern zu.
Falls du dir das Geld schon im ersten Jahr ganz auszahlen lässt und trotzdem zu Hause bleibst, wirst du Hartz IV beantragen müssen, außer du hast so viele Ersparnisse, dass dies nicht nötig ist (wovon ich nicht ausgehe).
Dabei wird aber ein Teil des Einkommens deines Freundes angerechnet, da dir der Betrag ja als Unterhalt für euer Kind zusteht. Falls er nicht zahlen kann, musst du beim Jugendamt noch Unterhaltsvorschuss beantragen. Die holt sich aber ihr Geld wieder vom Kindsvater.
Erkundigen kannst dich beim Arbeitsamt, die müssen das eigentlich genau wissen.
LG, mayjea :ROSE:

Kennt sich jemand genauer mit Elterngeld etc. schon aus?

Danke, Mädels.

Ich glaub in Bayern habt ihr ein völlig anderes System, das stimmt nicht so ganz mit unserem überein. Aber für meinen Arbeitgeber Teilzeit arbeiten zu dürfen, hört sich interessant an. Ich würde also Elterngeld bekommen UND könnte Teilzeit für meinen Arbeitgeber arbeiten? Ist aber glaub ich bis 400 € befristet, nich? Und kann man bei uns auch 1,5 Jahre Elternzeit nehmen? Würde meinem Arbeitgeber besser passen... Würde dann das Geld umverlegt?

Danke für eure Tipps.

Mal eingemischt

Hallo!
Du darfst während des Bezuges von Elterngeld bis zu 30std/Woche arbeiten AAABER das wird aufs Elterngeld angerechnet,es sei denn,Du läßt Dir das Elterngeld halbiert über 2 Jahre(faktisch 20 Monate) auszahlen,dann ist das zweite Jahr berechnungsfrei und der Verdienst wäre ein kompletter Zuverdienst.
Elterngeld und Elternzeit sind 2 komplett verschiedene Dinge,das eine ist nichht vom anderen abhängig,d.h. Du kannst 2 Jahre Elternzeit beantragen,aber nach 1,5 Jahren schon wieder zurück arbeiten gehen und Dir faktisch die anderen 1,5 Jahre "aufsparen".
Wie kommst Du auf die Rechnung 1300 Euro Elterngeld zu bekommen,etwas später schreibst Du dann von 1000 Euro zum Leben?
1300 Euro Elterngeld macht ein durchschnittliches Monatseinkommen von ca.2000 Euro z.Zt.
Laß Dich vorab beraten und mach einen Plan wie Du das Ganze finanzieren willst,wenn das Baby da ist ist es meistens zu spät.
LG meike aus Jan/Feb 09

Kennt sich jemand genauer mit Elterngeld etc. schon aus?

Hallo,
nein, in Bayern gibt es kein anderes System, es gilt das Bundeserziehungs- und Elterngeldgesetz. Da gibt es für Bayern keine Ausnahme :-)
Du kannst Elternzeit beantragen, wie Du willst, auch 1 Jahr, 3 Monate und 13 Tage ... Du musst nur die ersten 2 Jahre BINDEND festlegen! Hast Du nur ein Jahr beantragt, dann hast Du damit automatisch festgelegt, dass Du das 2. Jahr nicht mehr willst!!!!!
Es ist völlig Wurscht, was Deinem AG am besten passt, Du beantragst keine Elternzeit, sondern Du VERLANGST Dein gesetzlich verbrieftes Recht. Ich habe schon geschrieben, warum ich in Deinem Fall einfach die ganzen 2 Jahre verlangen würde, arbeiten kannst Du vorher immer noch, wenn Du das willst! Das musst Du rein theoretisch auch nur eine bestimmte Frist vorher ankündigen (waren es auch 8 Wochen? Es war jedenfalls ein so kurzer Zeitraum, dass es meinen Chef aus den Schuhen gehauen hat!) Nur kann Dein AG eben betriebsbedingte Gründe geltend machen, dass es dann nciht geht, das wäre z.B., dass er für Dich jemanden als Vertretung für 2 Jahre eingestellt hat, den er ja nun nicht loswerden kann. Diese Argumentation greift nicht ,wenn Du vorher schriftl. einen Plan vorgelegt hast, wann Du wieder wie mit wievielen Std. einsteigen willst; dann kann er ja die Vertretung nur bis dahin einstellen bzw. ab diesem Zeitpunkt mit weniger Std. Und wenn Du nicht wiederkommst in den 2 Jahren, dann muss er eben die Vertretung bitten, länger zu bleiben oder sich noch jemanden Neues suchen. Alles nicht Dein Problem - darüber muss Dein Chef sich den Kopf machen, nicht Du, dafür ist er ja der Chef!
Solltet IHr einen Betriebsrat haben, dann lass Dich dort noch beraten. Der BR ist dafür da und wenn er keine Ahnung hat, dann ist er dafür zuständig, dass er sich diese Ahnung schnell beschafft, er kann notfalls einen Anwalt zurate ziehen. Außerdem ist Dein AG VERPFLICHTET, das BEEG an gut sichtbarer und einsehbarer STelle auszuhängen! Der BR wiederum ist dafür da, das einzufordern, wenn Dein AG das "vergessen" hat. (Ich war selber vor der Elternzeit BR-Mitglied)
Grüße von Einzigartig

Kennt sich jemand genauer mit Elterngeld etc. schon aus?

Huhu!
Wenn Du nur ein Jahr Elternzeit verlangst, dann bist Du dem Wohlwollen Deines AG ausgeliefert, ob Du danach noch weitere bekommst. Du kannst sie dann eben nur beantragen - mit positiven oder negativen Bescheid - nicht mehr verlangen.
Innerhalb der Elternzeit kannst Du aber zw. 15 bis 30 Std. pro Woche arbeiten. Da Du ja "eigentlich" sowieso 2 Jahre zu Hause bleiben willst, wäre das meiner Meinung nach die klügere Variante, dass Du gleich 2 Jahre Elternzeit verlangst. Du solltest dann in die Verlangung Deiner Elternzeit gleich reinschreiben, dass Du planst, vielleicht in der zweiten Hälfte so und so viele Std. zu arbeiten. Die Verteilung der Arbeitszeit, wie Du sie Dir vorstellen könntest, solltest Du erwähnen. Das ist nicht bindend, Du kannst immer noch darauf verzichten. Mit diesen konkreten Angaben schiebst Du aber gleich "betriebsbedingten Gründen", die dagegegen sprechen würden, einen Riegel vor, Dein AG kann sich lang genug darauf einstellen. Dieses Modell ist an eine bestimmte Anzahl von Mitarbeitern im Betrieb gebunden, Zahl weiß ich grad nicht (mind. 20?).
Du kannst dann sogar erst 8 Wochen vor Ende der Elternzeit noch bis zu einem weiteren Jahr Elternzeit verlangen! Auch das geht Dir flöten, wenn Du nur ein Jahr verlangst.
Was auch sinnig ist: Gleich mitbeantragen, dass man den Rest der Elternzeit auf die Zeit nach dem 3. LJ des Kindes übertragen lassen will. Da bist Du vom Wohlwollen Deines AGs abhängig, hat er Dir aber schriftlich zugestimmt, dann gilt die Sache als gebongt! Du musst wieder nur 8 Wochen vorher Bescheid geben!
Googele mal nach dem "Bundeserziehungs- und Elterngeldgesetz" (BEEG), am besten gleich beim "Bundesministerium für Justiz". Dort findest Du den Wortlaut des relativ kurzen und auch ohne Kommentar sehr gut verständlichen Gesetzestextes, dort werden Deine Fragen beantwortet. Sollte man eh unbedingt lesen, finde ich, sonst verpasst man vielleicht die ein oder andere wichtige Regel, die einem persönl. betrifft.
Hmmm, was hattest Du noch gefragt.
Das Elterngeld kannst Du auf 2 Jahre strecken, dann gibt es eben monatl. nur die Hälfte. Ich kenne mich nicht damit aus, wie und ob das dann angerechnet wird, wenn Du wieder anderes Geld verdienst (glaube aber, das hat keinen Einfluss) oder wie das bei der Beantragung von Sozialleistungen gesehen wird, obwohl da ja nur danach gefragt wird, was Du momentan für ein Einkommen hast und was für eins das Jahr davor. Die Frage ist, ob das Sinn macht. Das Elterngeld aufteilen lohnt sich, wenn man dadurch steuerliche Vorteile hat - das dürfte bei Euch egal sein, da Ihr zu wenig habt, um Steuern zu zahlen.
Dann würde es sich lohnen, wenn Ihr die beiden Jahr mehr hättet, als wenn Ihr in einem Jahr nur Sozialleistungen beantragen würdet. Das bezweifele ich aber! Die Sache wird durch Deinen studierenden Mann verkompliziert, es heißt ja, eigentlich können ihn seine Eltern unterstützen. Das würde bedeuten, dass nur Du und Kind Geld bekommen würden und das wäre Hartz IV. Ich würde mich an Deiner Stelle erkundigen/googeln, ob Deine "Schwiegereltern" noch unterhaltspflichtig sind, wenn Dein Mann schon eine eigene Familie hat. Ich habe im Hinterkopf, dass das nämlich nicht so ist, aber ich weiß es wirklich nicht sicher. Wenn Ihr als Familie Anspruch auf Hartz IV hättet, dann ist das auf jeden Fall mehr als die Hälfte Deines Elterngeldes, mit dem Du ja dann auch Hartz IV beantragen müßtest.
Was Du noch zum Elterngeld dazu beantragen kannst: Wohngeld (Wohngeldamt der Stadt) und Familienzuschlag (bei der Kindergeldstelle). Ich weiß nicht, ob es diesen Familienzuschlag nch gibt, unsere total soziale Regierung wollte den abschaffen (wie auch das Wohngeld kürzen übrigens).
Bafög würde ich noch mal probieren, Dein Mann hätte mit Kind einen höheren Anspruch, vielleicht verdienen seine Eltern dafür ja dann nicht genug. Leider kenne ich mich da nicht aus, weil mein Mann auf dem 2. Bildungsweg studiert hat, da sind die Eltern ja nicht mehr unterhaltspflichtig.
Mit Kind hat er an der Uni möglicherweise auch Vorteile - mein Mann hat erst angefangen zu studieren, als unser Sohn da war. Er hätte einen Bonus für die Semester gehabt, so dass er später als Langzeitstudent gegolten hätte und daher weniger hohe Studiengebühren bezahlt hätte (er hat aber eh schnell genug studiert ...) Auch sonst bilde ich mir ein, dass er bzgl. der Studiengebühren einen Vorteil hatte. Lass Deinen Liebsten sich mal danach erkundigen.
Ein Kind ist auch ein Grund für ein Teilzeitstudium. Das würde Deinem Mann ermöglichen, dass er nebenher eine halbe Stelle arbeiten kann, vielleicht wäre das noch für das 2. Jahr eine Lösung.
Grüße von Einzigartig, die eigentl. ins Februarforum gehört ...
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