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Kennt sich jemand aus? BV und Resturlaub?

Hallo zusammen

Ich hab mal ne Frage. Vielleicht kennt sich ja jemand von euch aus...

Ich bin ja seit Mitte Juni mit einem Beschäftigungsverbot zuhause. Jetzt frag ich mich, was mit meinem restlichen Urlaub aus diesem Jahr passiert? Verfällt der, wird der aufgespart oder bekommt man dem ausgezahlt?

Schon mal vielen Dank fürs Antworten!

LG, Nora

Bisherige Antworten

einschleich aus Nov./ Dez.-Forum

Hallo Nora ,ich bin auch schon seit april im BV.Den urlaub nehm ich nach der Elternzeit.Auszahlen ist ne kulanzsache ,bei mir wäre das nur wenn ich gleich wieder ss werden würde .Aber du musst bedenken das da noch steuern abgehen und da macht man eher miese.

Ich hoffe ich konnte dir helfen,wünsch dir noch ne schöne ss.

LG Anja 33+6

Kennt sich jemand aus? BV und Resturlaub?

Hallo Nora,
Ich bin auch seit Mitte Juli im BV und unsere Personalabteilung hat mir gesagt, dass der Urlaub, der bereits beantragt und genehmigt (noch nicht genommen) wurde, verfällt. Der Urlaub, der noch nicht beantragt wurde, kann an die Elternzeit angehängt werden.
Ich find´s ein bissl komisch und muss da nochmal unseren Betriebsrat fragen.
Aber es gäbe da ein neues Urteil, welches den AG dazu berechtigt, dies so zu handhaben.
Bei mir sind es dummerweise 4 Wochen, die ich für unsere Flitterwochen bereits im Januar beantragt hatte... Die fehlen natürlich. :-(
Im Zweifel frag doch auch mal Euren Betriebsrat, wenn ihr sowas in der Firma habt.
LG Lenchen
Lilypie Pregnancy tickers

Kennt sich jemand aus? BV und Resturlaub?

ich glaube nicht das das rechtens ist .BV ist ja ähnlich wie krank nur das du keine finanziellen einbusen hast .Und bei krank verfällt der urlaub ja auch nicht.Also lasst euch nicht über den tisch ziehen.

LG Anja 33+6

Kennt sich jemand aus? BV und Resturlaub?

Hallo Anja,
Ja, mir kam es auch schon etwas komisch vor. Ich muss eh nächste Woche mit unserem BR Vorsitzenden sprechen, wegen einer anderen Zulage, die mir gestrichen wurde. Dann frag ich ihn gleich deswegen nochmal.
Danke für Deinen Hinweis!
LG Lena
Lilypie Pregnancy tickers

Nachtrag mit BAG Urteil

So, hab selbst gefunden, wie es in diesem Falle ist:
BAG Urteil vom 09.08.1994 (AZ: 9 AZR 384/92):
"Urlaub wurde bereits gewährt (genehmigt) bevor ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wurde, dann ist der Urlaub im bereits gewährten (genehmigten) Umfang futsch."
Anders ist es, wenn der Urlaub noch nicht genehmigt wurde:
§ 17 MuSchG
Erholungsurlaub
Für den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und dessen Dauer gelten die Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote als Beschäftigungszeiten. Hat die Frau ihren Urlaub vor Beginn der Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig erhalten, so kann sie nach Ablauf der Fristen den Resturlaub im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen.
LG Lena
Lilypie Pregnancy tickers

Nachtrag mit BAG Urteil

ich arbeite halt im öffentlichen dienst .Da mussten wir letztes jahr urlaub einreichen und der ist mit unterschrift der leitung bindend gewesen und den bekomm ich nun nach elternzeit nach .Steht auch so auf meinem lohnschein.wäre ja traurig wenn da solche unterschiede gemacht werden.

Lg Anja 33+6

Nachtrag mit BAG Urteil

Hm, das weiß ich nicht, ob da Unterschiede gemacht werden zwischen ö.D. und freier Marktwirtschaft...
Aber ich denke, ich frage dennoch unseren BR Vorsitzenden!
:-)
LG Lena
Lilypie Pregnancy tickers

Kennt sich jemand aus? BV und Resturlaub?

hallo nora...

ich bin seit ende april im BV und habe für dieses Jahr noch 22tage Urlaub...mein AG meinte,das wir uns darüber nach der Geburt,wenn ich eh hinkomm wegen beantragung der Elternzeit unterhalten werden,weil ich ja nach der Elternzeit eh entlassen werde wird er bei mir wohl an die Elternzeit drangehängt zusammen mit meinen Plusstunden auf meinem Arbeitszeitkonto...Er meinte da gäbe es die Möglichkeit,weil eigentlich müssen die Urlaubstage bei uns bis spätestens März den folgejahres genommen werden,aber das ginge ja nciht,weil da wäre ich je genau in der Elternzeit...Er meinte auch es gäbe die Möglichkeit mir die auszuzahlen,aber da würde ich ja nur nasse machen,darum hoff ich das ich sie im Anschluss an die Elternzeit nehmen kann...

Vielen lieben Dank für eure Antworten...

Guten morgen

Erstmal vielen Dank für eure Antworten.

Ich werd am besten einfach mal zu meiner Chefin gehn und sie fragen wie wir das handhaben werden. Weil ich wahrscheinlich erst in drei Jahren wieder voll anfange zu arbeiten. Ich weiß net ob sie den Urlaub so lange aufheben will und kann. Mal sehen.

Schönen Sonntag euch allen! Nora

Kennt sich jemand aus? BV und Resturlaub?

Huhu,
hab die anderen Antworten nicht gelesen, also vielleicht schon beantwortet....
Nein, verfällt nicht. Du mußt ihn Dir für nach der Elternzeit übertragen lassen. Schau mal ins Elternzeitgesetz, ich glaube, es war § 17, danach habe ich mir beim ersten Kind meinen Resturlaub auf nach der Elternzeit übertragen lassen. Ich fand das super, weil ich da in der Anfangszeit mit Vollzeitjob und Kleinkind etwas mehr Luft hatte.
Grüße von Einzigartig
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